Arbeitszimmer gemeinsam

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bzgl. der Absetzung des Arbeitszimmers: Lehrer, verheiratet

    So wie ich es verstanden habe, dürfen beide Ehepartner bei einem gemeinsam genutzten Arbeitszimmer ab dem Jahr 2017 jeweils maximal 1250 € absetzen, also jeder 100% und nicht mehr 50% und 50% des Arbeitszimmers. (Ist das mit dem "personengebunden" und "nicht mehr objektbezogen" gemeint? ).

    Wenn ich bei der WISO-Software das gemeinsam genutzte Arbeitszimmer eingebe mit Fläche der Wohnung, Fläche des Zimmers, etc., dann soll ich die prozentuale Nutzung angeben. Leider habe ich es noch nicht geschafft, dass wir beide 100% angeben, da das Programm den Partner dann auf 0% setzt. Ist hier eine Lösung einfach zwei Arbeitszimmer anzugeben, die nicht gemeinsam genutzt werden??? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen...

    Vielen Dank für eventuelle Hilfen!

    • Offizieller Beitrag

    Für jeden Ehegatten gesondert so anlegen und gut ist es für Euch:



    Denn mit anderer Person gemeinsam genutzt muss ja nicht zwingend der Ehegatte sein. Bei Euch ist es nun so.

  • Ergänzung: wobei bei der Angabe der Kosten zu beachten ist, wer die Kosten getragen hat. Bei einem Gemeinschaftskonto kann jeder nur die Hälfte der Kosten ansetzen!

    • Offizieller Beitrag

    Ergänzung: wobei bei der Angabe der Kosten zu beachten ist, wer die Kosten getragen hat. Bei einem Gemeinschaftskonto kann jeder nur die Hälfte der Kosten ansetzen!

    Da wäre ich bei Eheleuten im Rahmen der Einkommensteuererklärung und Werbungskosten aber anderer Meinung. Die hälftige Berücksichtigung ergibt sich ja schon aus der anteiligen Kürzung durch den Eintrag zur gemeinsamen Nutzung.

  • Nein - da beide inzwischen den Betrag in Anspruch nehmen können, dürfen nur die selbst getragenen Kosten angesetzt werden. Sonst könnte (z. B. bei vollständiger Berücksichtigung, da Mittelpunkt der Tätigkeiten) der doppelte Betrag angesetzt werden. Es gibt hier inzwischen auch Rechtsprechung, dass nur der Anteil der selbst getragenen Kosten angegeben werden darf (ist z. B. bei selbständiger Tätigkeit ein Punkt, der immer wieder zu Fragen führt, wenn z. B. nur ein Partner für die Finanzierung aufkommt).

    Ich bin mir da nicht so sicher, wie das Programm hier tatsächlich rechnet (wir haben zwei Arbeitszimmer, jeder sein eigenes und auch hier müssen wir trennen, wer welche Kosten getragen hat).

    • Offizieller Beitrag

    Wir sind hier bei einem Objekt im Privatvermögen von Eheleuten bzw. von Eheleuten gemietet. Da spielt es keine Rolle, wer die Kosten getragen hat. Und bei Gemeinschaftskonto ist das erst recht klar. Und die Hälftelung erfolgt wie gesagt schon durch Angabe der mit einer anderen Person gemeinsamen Nutzung und einem eigenen Nutzungsanteil von 50%. Kann man nun wirklich alles aus meinem obigen Screen erkennen. Jeder Partner hat es so einzutragen und da wird dann rein gar nichts doppelt berücksichtigt.