Hallo zusammen,
aus beruflichen Gründen (Versetzung) habe ich eine Zweitwohnung in der Nähe der Arbeitsstätte, die ich (bisher) auch voll absetzen kann. Jetzt ist meine Frage, ob ich als Lehrer das gemeinsam genutzte Arbeitszimmer am Hauptwohnsitz trotzdem noch absetzen darf, da ich ja am Wochenende und in den Ferien dort arbeite. Ich würde dann die pro Person bis zum Maximum von 1250€ zusätzlich angeben, da ich ja am Wochenende und in den Ferien darin arbeiten muss..
Vielen Dank!