Gutschrift zu Software aus Anlagenverzeichnis in EÜR korrekt buchen

  • Hallo,


    ich habe am 23.03.2018 eine Rechnung zu einer Software erhalten, die ich in das Anlagenverzeichnis aufgenommen und auf den Konten 4855 "Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter" und 1576 "Vorsteuer 19%" gebucht habe.


    Seit dem 16.05.2018 liegt mir eine Gutschrift (in Papierform & Überweisung auf Bankkonto) eines Teilbetrags zu dieser Software vor und ich frage mich, wie ich diese in der EÜR korrekt buche. Wie sehen Sie dies?


    Vorschlag: Ich buche diese Gutschrift als negativen Betrag in einer Eingangsrechnung auf den Ausgabe-Konten 4855 "Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter" und 1576 "Vorsteuer". Was halten Sie von meinem Vorschlag?


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Rückmeldung.


    Freundliche Grüße

    Stefan Börner

  • Ganz verstehe ich deine Buchung nicht - wenn du ins Anlagevermögen übernimmst, steht da das Konto 0480 und nicht 4855 - das wäre verkehrt. Du musst immer erst das Anlagenkonto bebuchen und am Jahresende dann auf die AfA buchen (4855). Die Gutschrift ist dann als Teilabgang im Anlagenvermögen zu erfassen und reduziert somit die am Jahresende zu buchende AfA. 4855 ist ein Konto, dem keine Vorsteuer zugeordnet ist, da die AfA auf die Nettowerte gerechnet wird.

  • Hallo babuschka,

    Ganz verstehe ich deine Buchung nicht - wenn du ins Anlagevermögen übernimmst, steht da das Konto 0480 und nicht 4855 - das wäre verkehrt. Du musst immer erst das Anlagenkonto bebuchen und am Jahresende dann auf die AfA buchen (4855). Die Gutschrift ist dann als Teilabgang im Anlagenvermögen zu erfassen und reduziert somit die am Jahresende zu buchende AfA. 4855 ist ein Konto, dem keine Vorsteuer zugeordnet ist, da die AfA auf die Nettowerte gerechnet wird.

    zu dieser Software habe ich im Anlagenverzeichnis die Art des Anlageguts mit 480 "Geringwertige Wirtschaftsgüter" und die Kategorie der Abschreibung 4855 "Sofortabschreibung geringwertige Wirtschaftsgüter" festgelegt.


    Des Weiteren habe ich eine Eingangsrechnung zu dieser Software gebucht. Dabei habe ich die Konten 4855 "Sofortabschreibung geringwertige Wirtschaftsgüter" und 1576 "Vorsteuer 19% verwendet.


    Wiso Mein Büro teilt mir in einer Meldung mit, dass bei einer Nutzungsdauer von 0 Jahren (Sofortabschreibung) das Buchen von Zu- und Abgängen nicht zulässig ist. Wie kann ich somit einen Teilabgang buchen?


    Habe ich einen Eingabefehler gemacht? Falls ja, welchen?


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Rückmeldung.


    Freundliche Grüße

    Stefan Börner

  • Hallo SAMM,

    Es ist nicht möglich, ein Anlagegut nachträglich zu mindern über Abbuchungen zum Anschaffungsdatum!! Man mag sich zwar über die grünen Zuordnungspunkte erstmal freudig hinwegtäuschen lassen. Beim vielleicht zu späten jährlichen Versand der EÜR tauchen dann ein, zwei Plausibilitätsfehler auf.

    Welche grünen Zuordnungspunkte meinen Sie?


    Auf welchen konkreten Inhalt aus dem verlinkten Thema möchten Sie mich hinweisen?


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Rückmeldung.


    Freundliche Grüße

    Stefan Börner

  • Hallo SAMM,

    Der anschliessende Elster Versand kann nicht erfolgreich zu Ende gebracht werden. Einfach meine Beiträge lesen besonders # 10 .


    erübrigt sich dieses Problem in meinem Fall, weil mit Wiso mein Büro das Buchen von Zu- und Abgängen zu dieser Software im Anlagenverzeichnis bei einer Nutzungsdauer von 0 Jahren (Sofortabschreibung) nicht zulässig ist (es erscheint eine Hinweismeldung und eine Eingabe ist nicht möglich) Wie sehen Sie dies?


    Ich bin mir weiterhin unsicher, wie ich die Gutschrift (Teilbetrag) zu der Software aus dem Anlageverzeichnis in der EÜR korrekt buche. Welche Vorgehensweise sehen Sie?


    Freundliche Grüße

    Stefan Börner