Hallo,
Ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung. Diese Wird von einem Hausverwalter betreut.
Bei der Abrechnung vom Hausverwalter werden die Kosten für den
Hausmeister,
Hausreinigung,
Beitrag zur Berufsgenossenschaft/Bundesknappschaft
Steuerberaterkosten (Diese Kosten fallen laut Hausverwalter für die Lohnbuchhaltung für die Hausreinigung und den Hausmeister an.
getrennt aufgeführt.
Die Kosten für den Hausmeister und die Hausreinigung kann ich ja als Haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuer geltend machen.
Kann ich hier auch die Kosten für die Berufsgenossenschaft und die oben genannten Steuerberaterkosten geltend machen?
Wäre klasse wenn mir hier jemand weiter helfen könnte