Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe dass mir jemand buchhaltungstechnisch auf die Sprünge helfen.
Seit 01/2017 bin ich Umsatzsteuerpflichtig. Seit 01/2018 mache ich Umsatzsteuervoranmeldungen wie vom Finanzamt gewünscht. Jetzt war die erste Meldung für das 1. Quartal 2017 gemacht worden. Daraufhin erhielt ich vom Finanzamt einen Brief, dass ich "nicht steuerbare Umsätze" gemeldet hätte, aber zu diesem Zeitpunkt noch keine Umsatzsteueridentnummer gehabt habe. Tatsächlich habe ich die UStID Nummer seit Februar.
In WMB habe ich der Finanzamtsmeldung den Punkt "Details" unter "nicht steuerbare Umsätze" aufgemacht und gesehen, dass es Verkäufe an Schweizer waren. Diese wurden ohne Berechnung der Umsatzsteuer getätigt. Auf den Rechnungen war der passus dass der Empfänger für die Versteuerung der Leistungen zuständig ist aufgebracht.
Jetzt hatte ich die Möglichkeit laut FA entweder eine "zusammenfassende Meldung" zu machen, oder eine Korrektur der Quartalsmeldung zu machen und beim Bundeszentralamt zu beantragen, dass meine UStID rückwirkend gültig sein soll.
Wie wäre es denn jetzt korrekt ? Eine zusammenfassende Meldung kann ich bei Schweizern ja nicht machen - die haben ja schließlich keine Umsatzsteueridentnummern soweit mir bekannt ist. Soweit ich aber dachte, kann ich die mit diesem Satz auch ohne Umsatzsteuer beliefern.
Ich stehe etwas auf dem Schlauch ... mit meiner Steuerberaterin bin ich überhaupt nicht zufrieden, weshalb ich lieber hier frage als bei ihr. Die werde ich wechseln ...
Kann mir jemand einen Tipp geben ? Es ist nicht die Menge an Rechnungen , aber ich weiß halt nicht wie ich damit jetzt verfahren soll.
Gruß