Wird der Privatanteil vom PKW falsch berechnet?

  • Hallo liebe Forengemeinde,


    ich bräuchte bitte mal einen Rat bzgl. folgender Sache:


    Am 15.01.2016 habe ich einen 3 Jahre alten gebrauchten PKW für 29.900 Euro inkl. MwSt. gekauft. Die Steuer wird auf der Händler-Rechnung ausgewiesen. Mein PKW Privatanteil beträgt 24,8 Prozent.

    Nun habe ich den PKW in Mein Büro eingegeben (Haken bei Vorsteuerabzug ist gesetzt und bei netto Kaufpreis wurde 25.126,05 angegeben) und die Daten in der EÜR 2017 kontrolliert. Die AFA über 8375,35 Euro pro Jahr stimmt. Aber der Privatanteil wird unter 8921 mit 1745,45 Euro und unter 1776 mit 331,64 Euro angegeben. Müssten da nicht eigentlich 24,8% von den 8375,35 also 2077,09 Euro erscheinen und bei der Umsatzsteuer 394,65 Euro?


    Viele Grüße

    kischt

  • Erstens: der Privatanteil wird nicht nur von der AfA gerechnet, sondern auch von allen anderen Kfz-Kosten wie Versicherung, Steuer, Benzin, Wartung, etc.

    Zweitens: weil ein Teil der Kosten ohne Vorsteuer anfällt (Versicherung, Steuer), werden 80% der Kosten mit Umsatzsteuer und 20% ohne Umsatzsteuer gebucht.

    Der als Umsatz gebuchte Betrag düfte daher falsch sein, weil du nur die AfA berücksichtigt hast.

  • Danke für deine Antwort.


    Die anderen Kosten werden natürlich auch berechnet. Die Beträge stimmen hier aber in der EÜR ein. Nur bei der Afa nicht.


    Betrifft deine 80/20 Rechnung nicht die 1% Regelung? Ich rechne laut Fahrtenbuch ab mit 24,8%.

  • nein - die Aufteilung gilt allgemein, weil die Basis ja die Kosten ohne Vorsteuerabzug sind und diese verteilst du auch nach Fahrtenbuch!

  • Hallo!

    Der Beitrag ist alt, aber ich habe gerade genau das gleiche Problem und ich glaube, die Antwort von „Babuschka“ ist nicht richtig.

    PKW 2021 gekauft, Privatanteil bei 61 % nach Fahrtenbuch. Nettopreis in der AFA, Vorsteuer wurde geltend gemacht.

    Der Abschreibung für 2021 ist 2336,60 €.

    Es müßten unter 8921 also 2336,6 € × 61% = 1425,326 € erscheinen, dort stehen aber 1197,75 €.

    Wer das in Verhältnis setzt, merkt, daß hier vom Nettowert erneut die Mehrwertsteuer abgezogen wurde. Daher können das auch nicht die von „Babuschka“ erwähnten 20 % sein.

    Beim Eintrag von „Kischt“ ist das genauso: 8375,35 € × 24,8% ÷ 1745,45 € = 1,19.


    Kennt keiner das Problem?

  • Nein - ich glaube eher, dass du die Systematik nicht verstehst. Es gibt zwei Möglichkeiten bei der Fahrtenbuchmethode:

    a) alle angefallenen Kosten einzeln aufteilen - dann je nach Vorsteuerabzug oder nicht mit Umsatzsteuer buchen oder nicht oder

    b) alle (wirklich alle Kosten) addieren, davon deine Prozentsatz nehmen (also 61%) und von diesen 61% wiederum 80% auf 8921 mit Umsatzsteuer und 20% auf 8924 ohne Umsatzsteuer.


    Warum müssten in der AfA der volle Anteil AfA auftauchen, wenn du 61% als Privatnutzung hast? 2.336,60 € * 61% = 1.425,33 €. HIerfür werden dann 19% USt fällig. Hast du hier möglicherweise eine "In-Hundert-Angabe" gemacht statt "Von- Hundert"? Dann würden die 1.197,75 € passen (1.425,33 € / 1,19).