Hallo,
ich habe eine vermietete Wohnung.
Die Nebenkostenabrechnung und die generelle Verwaltung wird von einer Hausverwaltung übernommen. Von der Hausverwaltung habe ich die Nebenkostenabrechnung nun bekommen. Ich versuche nun das erste Mal aus Vermietersicht die Kosten in der Einkommensteuererklärung richtig abzusetzen. Hierzu habe ich noch zwei Fragen.
Prinzipiell bin ich wie folgt vorgegangen. Ich hoffe das passt soweit.
in 2017 voll abziehbare Erhaltungsaufwendungen: hier habe ich, gemäß der Nebenkostenabrechnung, die "Entnahme Rücklage" und "Entnahme Rücklage Heizwerk" angesetzt.
Laufende Betriebskosten: hier habe ich nur die Grundsteuer angesetzt
Verwaltungskosten: hier habe ich die kompletten, nicht umlagefähigen Kosten abgesetzt. Hierzu gehören Reparaturen/ Anschaffungen, Reparaturen Heizwerk, Kontoführungsgebühren, Verwaltergebühren (auch für Heizwerk) und Sonderhonorar. Ist dies so richtig, also darf ich wirklich alle nicht umlagefähigen Kosten absetzen?
Sonstige Kosten: hier habe ich die monatlichen Hausgeldzahlungen, abzüglich dem Rücklagenanteil angesetzt. Außerdem habe ich eine erhaltene Gutschrift von 2017 abgezogen.
Ich habe in der Nebenkostenabrechnung noch einen "Ausweis haushaltsnahe Dienstleistungen und Lohnanteile aus Handwerkerkosten" bekommen. Diese sind in umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten geschlüsselt.
Umlagefähige Kosten sind "Hausmeisterservice/ Dienstleiter" und "Lohnanteile Handwerkerrechnungen."
Nicht umlagefähige Kosten sind "Lohnanteile Handwerkerrechnungen."
Was kann ich hier absetzen und wo genau?
Vielen Dank für Eure Hilfe.