EB Werte Saldenvortrag und Umsatzsteuerzahllast aus Vorjahr

  • Hallo ihr lieben!


    Ich habe ein Problem mit der Übernahme der Salden von 2017 bzw. der Buchung von Umsatzsteuer aus dem Vorjahr und suche und zermartere mir schon seit Stunden das Hirn. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!


    Wir buchen mit zwei Programmen, eines davon ist Steuer Sparbuch (zum Vergleichen und Gegenprüfen und natürlich für die EkStErkl. und die EÜR Übernahme.) Wir sind EÜR'ler und haben IST-Besteuerung.


    Unsere Umsatzsteuerzahlung für IV/2017 haben wir am 03.01.2018 überwiesen, um noch im 10-Tages-Zeitraum für 2017 zu sein.

    Dann habe ich die Summe ganz normal in EÜR 2017 zum 31.12.2017 als Umsatzsteuer für das laufende Jahr 2017 gebucht.


    Dann habe ich einen Saldenvortrag in die EÜR 2018 gemacht, um die EÜR für 2018 bebuchen zu können mit den laufenden Buchungen. Bzw. einen Jahresabschluss von 2017...so ad hoc weiß ich gerade nicht mehr, wie das ging :wacko: Aber Fakt ist, es gibt EB-Werte für 1200 Bank, 320 Pkw, 1705 Darlehen, 200 Techn Anl. und Masch. und die sind - bis auf 1200 - auch alle korrekt.

    Diese Werte habe ich aus der Summen/Saldenliste entnommen.


    Und hier kommts: Ich glaube, ich habe das Jahr abgeschlossen bzw. in 2018 übernommen, BEVOR ich die Buchung für die Umsatzsteuerzahlung am 03.01.2018 für 31.12.2017 durchgeführt habe.=O


    In der EÜR 2017 ist die Buchung mit der Umsatzsteuer korrekt drin und alles ist schick und abgeschlossen. In 2018 kam nun diese Buchung (Zahlung der USt ans FA) bei Abrufen der Kontostände auch an, aber ich habe sie als "nicht in die Buchungsliste übertragen" markiert, weil ich dachte: Ich habe die ja schon gebucht und zwar in die EÜR 2017. Und zweimal buchen geht ja nicht.

    Nun ist der EB-Wert für 1200 aber genau um diese Summe der USt aus dem Vorjahr (IV/2017) erhöht! Und das zieht sich durchs ganze Jahr durch.


    Ich habe also immer diesen Mehrwert auf dem Konto 1200, der eigentlich gar nicht da sein dürfte.

    Im zweiten Programm ist alles richtig, denn dort ist der verringerte EB-Wert für 1200 übernommen.


    Jetzt zur Lösung: Wie kann ich diesen Wert wieder berichtigen?

    Ich habe die Summe der USt Zahlung ja noch in den Onlinekonto-Umsätzen drin. Kann ich diese noch verwenden? Was wäre dann das korrekte Konto? 1790 ist es ja nicht, denn es ist ja bereits im Vorjahr gebucht worden.

    Weiterhin habe ich ja noch auf dem Verrechnungskonto 9000 (was ich für die Saldenvorträge genutzt habe) einen falschen negativen Wert. (Unter EÜR - Sonstige Konten) Der ergibt sich ja durch die ganzen Buchungen von Kt. 9000 und ist nun um diesen Wert zu hoch.


    Ich hoffe sehr auf eure Hilfe! Vielen Dank schon einmal im Voraus :S


    GlG

    Marlen

  • Moin Marlen,


    dann stimmt doch aber der Saldo vom SteuerSparbuch - schließlich erfolgte die Zahlung ja erst in 2018 erfolgt?. Diese könntest Du z. B. auf ein Verrechnungskonto buchen (VKonto an Bank) und dann buchst Du das IV.Quartal am 31.12.2017 ein per 1780 an VKonto) - das war's :)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Hallo maulwurf bzw. Team,


    ich muss nochmal was nachfragen. Ich habe jetzt in 2017 einen Habensaldo im Verrechnungskonto 1370. Der wird ja NICHT vorgetragen in 2018, richtig?

    Weil sonst wäre er ja im Folgejahr im Soll (1370 S an 9000 H) und könnte dann nicht mehr auf die Bank (1370 S an 1200 H), weil man dann einen doppelten Sollsaldo hätte.


    Habe ich da einen Denkfehler?:wacko:

    Wenn ich bei Steuer Sparbuch nämlich EB Werte vortragen will (bzw nachträglich nun vortragen), dann bietet er mir 1370 gar nicht an.


    GLG

  • So, ich habe es jetzt hingekriegt.

    Und zwar ist 1370 in meinem anderen Programm der EÜR zugeordnet,warum weiß keiner. Aber bevor ich da rumpfusche habe ich es so gemacht:


    Am Ende des Jahres wird ermittelt, wie viel USt man dem FA schuldet oder zurück bekommt

    Dann bucht man:


    1780 an 1590 (durchlaufender posten)


    DIESE WERTE DÜRFEN NICHT IN DER EÜR ERSCHEINEN


    Dann am 1.1. den vortrag buchen von konto 1590 und zwar so:

    9000 an 1590 (wenn eine ausgabe, also wir zahlen ans FA. Wenn es eine Rückzahlung ist, natürlich anders herum)


    Und dann, sobald die steuer abgegangen ist / gezahlt wurde:

    1590 an 1200

    bzw. wenn gezahlt wurde vom FA an uns:

    1200 an 1590 (das macht wiso aber ja alles automatisch mit Girokonto Abruf)


    Wieder was dazugelernt :)


    GLG

  • Moin Marlen,


    genau richtig, das Verrechnungskonto wird nicht vorgetragen ( bei der EUR *muss* das ja nicht sein, erleichtert aber bei z. B. bei der Bank die Kontrolle).


    Der (vorgetragene) Bank-Bestand müsste ja stimmen und die Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2017 auch ?


    Dann ist doch alles "im Lot" :thumbsup:


    Viele Grüße

    Maulwurf