Auflistung der Streichungen von außergewöhnlichen Belastungen anfordern oder Widerspruch?

  • Hallo zusammen,


    wir haben nach ziemlichen hin- und her, nach eingelegtem Widerspruch endlich einen (3.) Steuerbescheid bekommen.


    Nun wurden bei den außergewöhnlichen Belastungen 521,00€ gekürzt.


    Aus den Erläuterungen kann ich nicht entnehmen, wie sich diese Summe zusammensetzt.


    Mein Mann leidet unter Herz-Rythmus-Störungen und hat sich der Betriebssportgruppe Laufen (mit Teilnahmezwang an betrieblichen Sportveranstaltungen) angeschlossen, da es beim Training zu den genannaten HRS kam, hat er sich eine Pulsuhr im Wert von 199,00 € angeschafft, diese wurde wohl gestrichen, was auch ok wäre, die kann man privat auch benutzen.


    Dazu steht in den Erläuterungen: Aufwendungen für Fitness und Sprotkleidung sind keine außergewöhnlichen Belastungen.


    Dann steht darin noch folgendes: Aufwendungen für Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel können als außergewöhliche Belastungen nur anerkannt werden, soweit ihre Notwendigkeit durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen wurde.


    Damit sind sicher die 124,00€ Medikamente gemeint, die wie ohne ärztliche Verodnung über das ganze Jahr mit einer 6-köpfigen Familie ausgegeben haben.


    Weitere Erläuterungen sind der Steuererklärung nicht zu entnehmen. Das bedeutet, dass das FA weitere 198€ bei den außergeöhnlichen Belastungen gestrichen hat und ich nicht nachvollziehen kann welche.


    Kann ich eine Liste anfordern, aus der detailliert hervorgeht, was genau gestrichen wurde? Oder muss ich jetzt wieder Widerspruch einlegen?


    Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.


    Jezzi

    • Offizieller Beitrag

    nach eingelegtem Widerspruch endlich einen (3.) Steuerbescheid bekommen

    Aber wenn es nach Widerspruch der dritte Bescheid ist, dann muss es doch vorhergehenden Schriftwechsel geben, aus denen sich die Abweichungen ergeben sollten. Bei Rechtsbehelf kann das FA nur Deinem Antrag entsprechen, den nur Du nach Erörterung schriftlich einschränken kannst, oder es muss eine Einspruchsentscheidung (EE) beifügen bzw. schon vorab übersendet haben.


    Es muss also der Änderung von Eurer Seite insoweit zugestimmt worden sein oder es muss eine EE ergangen sein.

  • miwe4: Der 1. Bescheid war ein Schätzungsbescheid, dem wir widersprochen haben und unsere Erklärung abgegeben haben. Daraufhin sollten wir in Bezug auf die außergewöhnlichen Belastungen und die haushaltsnahen Dienstleistungen die entsprechenden Belege einreichen, was wir auch fristgerecht erledigt haben. Dann kam der 2. Bescheid, ohne dass das FA die Belege berücksichtigt hat, obwohl sie dem FA vorgelegen haben. Zwischen dem Abgabetermin und der Erstellung des 2. Bescheides lagen drei Wochen. Das die Belege komplett ohne Berücksichtigung blieben, ergabe sich aus den Erläuterungen des FA'es, da dort zu lesen war, wir wären der Aufforderung die Belege einzureichen nicht nachgekommen, was nicht stimmte.


    Also haben wir wieder Widerspruch eingelegt um um Berücksichtigung der Belege gebeten. Die HND wurden komplett anerkannt, aber die AGB eben nicht und es geht (wie im Eingangspost beschrieben) eben nicht aus den Erläuterungen hervor, was genau gestrichen wurde.