Vermietete Wohnung einer Personengemeinschaft in WiSo Steuer erfassen

  • Hallo,


    ich habe nach der Scheidung die Situation, dass ich mit meiner Ex-Frau noch eine gemeinsam vermietete Wohnung und damit Einkünfte aus V+V habe die mir zu 50% zustehen.habe.


    Da ich nun einzeln veranlagt bin frage ich mich, wie ich die gemeinsame Wohnung bei meinen Einkünften anteilig erfassen kann. Ich sehe nirgendwo die Möglichkeit, mir einen Anteil von 50% zurechnen zu können.


    Weiß jemand, wie ich vorgehen muss?


    Lieben Dank

    • Offizieller Beitrag

    bei meinen Einkünften anteilig erfassen kann

    Mit welchem Programm denn, oder was meinst Du?


    Du solltest Dich einmal mit der Thematik "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen" (Feststellungserklärung") befassen. Bei den ESt-Erklärungen der Beteiligten dann weiter unter "Beteiligungen" schauen.


    Wurde aber auch alles schon im Forum erläutert. Also ggf. einmal die erweiterte Forumssuche nutzen.

  • Es geht um die Erfassung in dem Programm "WiSo Steuer 2018". Ich sehe nicht, an welcher Stelle ich mir die Einkünfte zu 50% zuordnen kann.


    Wenn ich deinen Hinweis richtig verstehe, mache ich eine separate Feststellungserklärung die nur aus dem Hauptvordruck und der Anlage V besteht, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Es geht um die Erfassung in dem Programm "WiSo Steuer 2018".

    Ein Programm solchen Namens gibt es nicht. Wenn Du zu anderen Einkunftsarten als nichtselbständiger Tätigkeit nichts findest, wirst Du das Programm WISO steuer:Start 2018 haben. Das geht mit diesem Programm dann natürlich nicht, da dieses wirklich nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit beherrscht. Du benötigst eine höherwertige Programmversion. Ein Upgrade kannst Du ggf. auch aus Deinem Programm heraus erwerben. Wurde im Forum schon sehr oft erläutert. Deshalb wie schon gesagt, auch einmal die erweiterte Forumssuche nutzen.

    • Offizieller Beitrag

    der man wartet ab, bis das FA den Gewinn aus der Erklärung für V+V dazu rechnet!

    Schon einmal daran gedacht, dass evtl. auch eine Feststellungserklärung abzugeben ist? Und wenn diese bereits erstellt ist, zumindest bei einem Überschuss, durchaus wert auf eine ordnungsgemäße und vollständige Erklärung der Besteuerungsgrundlagen gelegt wird?


    Eine Eingabe ist hier nicht möglich?? Merkwürdiges Programm.

    Wieso das? Jeder bekommt das, was er bezahlt. Und für den normalen Arbeitnehmerfall reicht eben diese preisgünstige Software. Und warum soll dieser Personenkreis dann mehr ausgeben als erforderlich?