Anlage AVEÜR

  • Hallo ich muss ab diesem Jahr die Anlage EÜR elektronisch abgeben. Ich bin Kleinunternehmer unter 17500 Euro Umsatz. Ich benutze das Wiso Steuersparbuch 2018. Jetzt habe ich eine Frage zur Anlage AVEÜR. Ich habe in der EÜR für 2017 keine AFA zum abschreiben. Muss ich dennoch eine Anlage AVEÜR elektronisch mitschicken ?

  • Du kannst versuchen, ob es ohne geht - aber prüfe, ob du möglicherweise einen Sammelposten oder GWG hast, dann muss die Anlage auf jeden Fall ausgefüllt werden.

  • Also Sammelposten habe ich nicht. GWG schon , aber ich habe nochmal in die Anlage AVEÜR reingeschaut und die sollen dort nicht eingetragen werden. Abschicken könnte ich die EÜR auch so , Wiso Steuersparbuch meckert nicht und zeigt bei der Prüfung keine Fehler oder Hinweise an. Ich frage mich aber , was mit den schon bereits vor Jahren abgeschriebenen Gegenständen ist. Muß ich die trotzdem noch mal aufführen, obwohl ich aktuell keine Abschreibungen habe?

  • Hast du denn noch Erinnerungswerte stehen bei deinen Anlagen? Es könnte nämlich sein, dass Elster „meckert“, denn diese müssen dann eingetragen werden solange, bis du sie verkaufst/verschrottest

  • Also Betriebsvermögen habe ich noch, ist wie gesagt aber alle schon abgeschrieben. Sind so ca. 1000 Euro. Die sind aber alle bis auf 0 Euro abgeschrieben, also quasi keinen Erinnerungswert gesetzt. Aktuell für 2017 habe ich wie gesagt nur GWG, ansonsten keine AFA und auch keinen Sammelposten. Bis jetzt wollte das Finanzamt nie ein Anlageverzeichnis sehen. Deshalb meine Frage.

    Wie ist den eigentlich die Praxis in den Finanzämtern bezüglich der Abgabe dieser Anlage ?

  • Elster moniert die AVEÜR an - also mit mindestens einem Nullwert. Abgabepflicht ist nun einmal seit 2017 (zumindest in allen mir bekannten Fällen bislang)

    • Offizieller Beitrag

    wenn kein Anlagevermögen und kein GWG, muss keine AVEÜR abgegeben werden.

    Da finde ich beim ersten Versuch aber schon anderes: Anlage EÜR 2017: Was ist zu beachten? - Quelle: iww.de

  • Also wie gesagt , wenn ich mir die obige Anleitung durchlese, so ist eine AVEÜR zwingend mit elektronisch zu versenden, wenn ich Abschreibungen habe. In der EÜR verweisen auch die entsprechenden Zeile bei der AFA auf die Anlage AVEÜR. GWGS sind wenn man sich die Anleitung zur EÜR und speziell zur Anlage AVEÜR ansieht dort nicht einzutragen. Die Zeile 33 für GWG im Formular EÜR 2017 hat auch dementsprechend keinen Verweis auf die Anlage AVEÜR. Meine Frage deshalb nochmals, besteht die zwingende Verpflichtung die Anlage AVEÜR elektronisch mitzusenden, wenn man in 2017 gar keine AFA zum absetzen hatte?

    • Offizieller Beitrag

    Wozu habe ich die maßgeblichen Textpassagen des IWW-Beitrags eigentlich fett markiert und unterstrichen hervorgehoben?


    Und es ist doch auch logisch, dass die in den Vorjahren über die AfA abgeschriebenen WG auch aufzuführen sind, wenn Sie auf 0,00€ abgeschrieben worden sind und nicht "nur" auf den Erinnerungswert von 1,00€. Schließlich soll das ganze Verfahren die automatisierte Ver-/Bearbeitung unterstützen und somit auch den Verbleib des Unternehmensvermögens/Betriebsvermögens überwachen. Warum sollte 0,00€ besser gestellt und anders behandelt werden als 1,00€?

  • Danke für die Antwort, jetzt ist das für mich deutlich geworden. Eine Verständnisfrage habe ich noch für die Zukunft. Wäre es für zukünftige AFA besser man lässt einen Erinnerungswert von 1,00 Euro stehen, damit es für das Finanzamt besser nachvollziehbar ist was sich noch im Bertriebsvermögen befindet? Oder ist das egal ob man bis auf 0 Euro abschreibt. Was ist besser nachvollziehbar ?

  • Wäre es für zukünftige AFA besser man lässt einen Erinnerungswert von 1,00 Euro stehen, damit es für das Finanzamt besser nachvollziehbar ist was sich noch im Bertriebsvermögen befindet? Oder ist das egal ob man bis auf 0 Euro abschreibt. Was ist besser nachvollziehbar ?

    Dem Finanzamt ist es egal, ob Erinnerungswerte oder nicht. Es ist aber möglicherweise für dich die "Erinnerung", dass hier noch etwas vorhanden ist, das in die AVEÜR übernommen werden muss. Wie du das handhaben willst, kannst du selber entscheiden.

    Ich habe pro Konto einen Erinnerungswert von 1-, Euro (also nur für ein WG je Konto) und sehe dadurch, welche Konten eingegeben werden müssen.

  • Ja danke das leuchtet ein. Ich habe noch ein kleines Problem mit den Eintragungen. In der Anleitung zur EÜR und dort speziell zur AVEÜR steht, das für Wirtschaftsgüter nur Eintragungen vorgenommen werden sollen , wenn die nach dem 05.05.2006 angeschafft wurden und noch im Betriebsvermögen sind. Was ist denn mit den Wirtschaftsgütern vor diesem Stichtag?


    Grüße