Gegengeschäft ohne Geldfluß: wie richtig buchen?

  • Hallo,


    ich habe für eine Blog-Kooperation von einer Firma zwei Exemplare eines recht hochpreisigen Produktes zur Verfügung gestellt bekommen. Das will natürlich versteuert werden! ;) Ein Exemplar ist für eine Verlosung im Rahmen der Kooperation, das andere Exemplar darf ich behalten, um darüber einen Blogpost zu schreiben. Das Ganze ist als Gegengeschäft ohne Geldfluß gedacht (also werblicher Blogpost gegen Produkt = "geldwerter Vorteil").


    Wie verbucht man so etwas in Wiso Steuer? (Ist-Besteuerung, EÜR, SKR03)
    Welches Sachkonto kommt in Frage, "betriebsfremde Erträge"?

    Da kein Geld auf irgendein Konto geflossen ist: nimmt man als Geldkonto ein Verrechnungskonto?

    Und wie verbucht man das verloste Exemplar, was man ja nicht behält und welches daher auch keine Einnahme darstellt?


    Ich habe schon einige Zeit gegoogelt und das Forum durchsucht, bisher aber ohne Erfolg. ?( Wäre sehr dankbar für Hinweise. :thumbup:

  • Ich bin hauptberuflich selbständig und es ist ein gewerblicher Blog, das Geschenk muß also definitiv versteuert werden.

    Deswegen wollte ich ja wissen, wie ich das genau in Wiso Steuer umsetzen muß, also mit welchem Sachkonto & Geldkonto.

    Freue mich über konkrete Tipps...Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Ich muss selber nicht buchen, von daher alles unter Vorbehalt.


    Aber vom Sachverhalt erst einmal ein ganz normaler, ggf. auch ust-pflichtiger, Erlös zu bewerten mit dem Teilwert. Zu buchen wohl gegen das Verrechnungskonto.


    Wie und wohin es da wieder raus kommt richtet sich dann wiederum nach dem, was mit dem WG weiter passiert. Aus Deinem Thread Auszahlungen von Online-Verkäufen buchen könnte man einen möglichen Weg erahnen:

    wir verkaufen Waren über eine Online-Verkaufsplattform mit Sitz in Deutschland.

    Eben gemäß der dann eben weiter erfolgten tatsächlichen Verwendung.

  • Aber vom Sachverhalt erst einmal ein ganz normaler, ggf. auch ust-pflichtiger, Erlös zu bewerten mit dem Teilwert.

    ja und, das Konto 8595 ist ein Erlösekonto mit 19% USt.

    Der EKR03 im EÜR Modul vom Steuer:Sparbuch (und da macht auch Steuer:mac keine Ausnahme) gibt nun mal nicht mehr her.

    Oder eben ein Abgrenzungskonto im 27** -andere Erträge-Bereich

    Sachkonto > 8595 Sachbezüge 19% (gilt nur für Sachbezüge von Arbeitnehmern, soweit ich weiß)

    Hat doch nichts mit Arbeitnehmer zu tun. Dem Finanzamt ist es eigentlich egal von wem Du Deine USt.-pflichtigen Erlöse bekommst. Ob die Du nun Deinem Mitarbeiter vom Lohn abziehst oder als Naturalienprovision von einem Händler. Der (Naturalien-)Wert muß ermittelt u. versteuert werden.


    Und wenn der "Sponsor" das schon gemacht (§ 37 EStG pauschal versteuert) und Dir mitgeteilt hat, könntest Du das als Geschenk ansehen und brauchst garnichts verbuchen.

    Einmal editiert, zuletzt von Elsamate () aus folgendem Grund: Ergänzt

    • Offizieller Beitrag

    Und wenn der "Sponsor" das schon gemacht (§ 37 EStG pauschal versteuert) und Dir mitgeteilt hat, könntest Du das als Geschenk ansehen und brauchst garnichts verbuchen.

    Das ist kein Sponsoring, sondern eine Leistung im Leistungsaustausch ("Blog-Kooperation"). Nicht wieder irgend etwas in diesen Sachverhalt hineinbringen, was noch mehr verwirrt und, vor allem, auf eine vollkommen falsche Schiene führt. Die Blogger verdienen auf Ihren Seiten richtig Geld. Und diese teilweise sehr teuren Teile behalten zu dürfen, ist alleine schon ein sehr guter Stundenlohn. Und darüber ist sich der TE auch genau im Klaren ("Das will natürlich versteuert werden!"). Und mit dem auftragsgemäßen Blogbericht tätigt er eine sonstige Leistung, für die sich mit Sicherheit ein passendes Erlöskonto finden lässt.

  • Danke erstmal für die Antworten! :)
    Der Thread "Auszahlungen von Online-Verkäufen buchen" bezieht sich tatsächlich auf ein anderes/weiteres Gewerbe.

  • Danke für eure Hilfe bisher!


    Das Konto 8595 / Sachbezüge 19% leuchtet mir inzwischen ein.


    Die Firma hat die Produkte (bzw. ihren Teil des Gegengeschäfts) soweit ich weiß nicht nach § 37 EStG pauschal versteuert, sondern mir eine ganz normale Rechnung über die Produkte geschickt, so als hätte ich sie bezahlt. In der Rechnung steht auch nichts zum Thema Gegengeschäft. Ich habe wiederum eine Rechnung über den exakten Wert der Produkte an besagte Firma geschickt, worin meine Leistungen in Sachen Gegengeschäft genau beschrieben werden.


    Muß ich jetzt die Rechnung der Firma über die Produkte als Ausgabe (obwohl ich diese nicht wirklich getätigt habe) an ein Verrechnungskonto buchen und wiederum meine eigene Rechnung als Einnahme (weil ich eine Gegenleistung erbracht habe)? Die Ust würde sich ja dann gegenseitig aufheben.


    Kann sein, daß das jetzt eine ziemlich bescheuerte Frage ist, aber ich sehe gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Ich mache seit Jahren meine Buchhaltung, aber mit Gegengeschäften und Geschenken (die steuerlich gesehen dann doch keine sind) in dieser Größenordnung hatte ich bisher noch nicht zu tun...


    Wie miwe4 schon richtig erkannt hat: ich möchte es einfach nur sauber in der Buchhaltung erfassen und eben nicht wie viele andere Blogger solche Beträge einfach unter den Tisch fallen lassen.

    • Offizieller Beitrag

    Die Firma hat ..... mir eine ganz normale Rechnung über die Produkte geschickt, so als hätte ich sie bezahlt. In der Rechnung steht auch nichts zum Thema Gegengeschäft. Ich habe wiederum eine Rechnung über den exakten Wert der Produkte an besagte Firma geschickt, worin meine Leistungen in Sachen Gegengeschäft genau beschrieben werden.

    Was ich doch die ganze Zeit sage. Zwei vollkommen getrennte Vorgänge, die wirtschaftlich miteinander verrechnet werden (an Zahlung statt). Kann man jetzt auch als Tausch oder tauschähnlichen Umsatz bezeichnen, spielt aber letztlich keine Rolle. Die sind komplett einzeln zu behandeln und somit auch komplett gesondert zu verbuchen.


    Du hast eine Ausgangsrechnung für Deine Leistung gestellt:

    Und mit dem auftragsgemäßen Blogbericht tätigt er eine sonstige Leistung, für die sich mit Sicherheit ein passendes Erlöskonto finden lässt.

    Und das ist m.E. bei dem zu Grunde liegenden Sachverhalt auf keinen Fall das Konto 8595. Das Konto erfasst doch ganz andere Geschäftsvorfälle.


    Und für die Verbuchung der Eingangsrechnung gilt:

    Eben gemäß der dann eben weiter erfolgten tatsächlichen Verwendung.



    Mal auf die Schnelle zur Verdeutlichung eines Tausches bzw. eines tauschähnlichen Umsatzes: Tausch und tauschähnliche Umsätze: Besonderheiten bei Um ... / 5 Buchführung bei den Vertragspartnern und Buchungsbeispiel - Quelle: haufe.de