Bahnfahrten zum Arbeitsort als Betriebsausgabe?

  • Hallo alle zusammen,

    Mich beschäftigt derzeit eine Frage zu der ich noch keine eindeutige Antwort gefunden habe.


    Meine Ausgangssituation: Ich habe mit einem Freund vor zwei Jahren eine GbR gegründet. Mittlerweile wohne ich aber in Berlin und die GbR ist bei Hannover angemeldet (Lager, Büro und Kunden ebenfalls noch dort).

    Ich fahre nun regelmäßig dort hin, da wir unsere Veranstaltungen immer dort haben (sind im Dienstleistungsbereich Veranstaltungstechnik tätig).


    Meine Frage: Kann ich die Bahnfahrten (Berlin-Hannover) als direkte Betriebsausgabe in der EÜR geltend machen oder muss ich das in meiner privaten ESt geltend machen?

    Kann ich in meiner privaten Steuererklärung auch Fahrten geltend machen wenn ich noch unter dem Steuerfreibetrag liege?


    Vielen Dank schonmal für die Antworten, das würde mir sehr helfen.


    Mit besten Grüßen

    Luca

    • Offizieller Beitrag

    Meine Ausgangssituation: Ich habe mit einem Freund vor zwei Jahren eine GbR gegründet. Mittlerweile wohne ich aber in Berlin und die GbR ist bei Hannover angemeldet (Lager, Büro und Kunden ebenfalls noch dort)

    Dann dürfte dort in Berlin ja auch Eure Betriebstätte sein. Dann solltest Du Dich einmal mit der beschränkten Abziehbarkeit der Fahrten zwischen Wohnung Betriebsstätte beschäftigen. Fahrten zu Kunden sind wiederum eine ganz andere Sache und betreffen den Reisekostenbereich.


    Meine Frage: Kann ich die Bahnfahrten (Berlin-Hannover) als direkte Betriebsausgabe in der EÜR geltend machen oder muss ich das in meiner privaten ESt geltend machen?

    Kann ich in meiner privaten Steuererklärung auch Fahrten geltend machen wenn ich noch unter dem Steuerfreibetrag liege?

    Das in Deiner privaten ESt rein gar nichts zu suchen. Dort taucht nur das Ergebnis der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen aus der GbR auf. In diesem sind dann ggf. entsprechende Ausgaben im Rahmen der Sonderbetriebsausgaben enthalten bzw. geltend zu machen.


    Nach zwei Jahren Selbständigkeit sollten solche grundsätzlichen Fragen eigentlich nicht mehr auftauchen und längst mit einem Steuerberater des Vertrauens besprochen bzw. abgestimmt sein.

  • Nach zwei Jahren Selbständigkeit sollten solche grundsätzlichen Fragen eigentlich nicht mehr auftauchen und längst mit einem Steuerberater des Vertrauens besprochen bzw. abgestimmt sein.

    Na jetzt mal nicht so streng. Seine Situation hat sich geändert, da tauche neue Fragen auf. Und dafür, dass deutsches Steuerrecht so extra kompliziert kann er auch nichts. Gäbe es ein einfaches Steuerrecht, würden solche Fallstricke wie die Absetzbarkeit von Fahrtkosten gar nicht erst auftauchen. Dann hieße es nur "absetzen und gut ist".

    • Offizieller Beitrag

    Na jetzt mal nicht so streng.

    Das hat nichts mit Strenge zu tun. Das mit der Entfernungspauschale für Fahrten Büro/Betrieb bzw. Reisekosten zu Kunden sind existentielle Grundlagen, die jeder Unternehmer ab dem 1. Tag berücksichtigen muss. Mal ganz abgesehen von evtl. notwendigem BV, auf das ich hier gar nicht eingehen möchte. Und die Besonderheit der Sonderbetriebsausgaben ( oder auch -einnahmen) im Rahmen der GbR hatte ich ja oben schon angedeutet. Wenn man sich nicht auskennt, muss das von beginn an ein Profi klären und entsprechend beratend in die richtigen Wege lenken. Hinterher ist da nichts mehr zu retten und das Kind in den Brunnen gefallen. Da ist dann an falscher Stelle gespart worden und kann dann schon mal existenzgefährdend werden. Deshalb eben die warnenden Worte. Und hier sind ja gleich 2 Personen betroffen.

  • Na jetzt mal nicht so streng.

    Das hat nichts mit Strenge zu tun. Das mit der Entfernungspauschale für Fahrten Büro/Betrieb bzw. Reisekosten zu Kunden sind existentielle Grundlagen, die jeder Unternehmer ab dem 1. Tag berücksichtigen muss. Mal ganz abgesehen von evtl. notwendigem BV, auf das ich hier gar nicht eingehen möchte. Und die Besonderheit der Sonderbetriebsausgaben ( oder auch -einnahmen) im Rahmen der GbR hatte ich ja oben schon angedeutet. Wenn man sich nicht auskennt, muss das von beginn an ein Profi klären und entsprechend beratend in die richtigen Wege lenken. Hinterher ist da nichts mehr zu retten und das Kind in den Brunnen gefallen. Da ist dann an falscher Stelle gespart worden und kann dann schon mal existenzgefährdend werden. Deshalb eben die warnenden Worte. Und hier sind ja gleich 2 Personen betroffen.

    Danke erstmal für die Antworten.


    Also ich habe bisher die Steuer selber gemacht und hatte auch nach Prüfung keinerlei Probleme. Man muss dazu noch wissen dass wir zwei Stundenten sind und das Gewerbe derzeit nur Nebenberuflich betreiben.

    Auf Grund meines Studiums bin ich nun in Berlin, daher kam die Frage vorher nie auf. Da ich nicht richtig fündig geworden bin wollte ich hier einmal nachfragen wie das ganze zu handhaben ist, bevor ich da etwas falsch mache.


    Daher die Frage ob ich das über die Entfernungspauschale oder direkt als Ausgabe geltend machen kann.

    Ich habe jetzt nochmal nachgelesen und das Stichwort Sonderbetriebsausgabe hat sehr geholfen, Danke!


    Hinzuzufügen ist (vielleicht relevant): meine Bahnfahrten zahlen wir vom gemeinsamen Firmenkonto, da mein Partner da sehr entgegenkommend ist. Muss das ganze jetzt trotzdem als Sonderbetriebsausgabe in der gesonderten Gewinnfeststellung geltend gemacht werden obwohl das ja vom gemeinsamen Geld gezahlt wird?


    Vielen Dank.

  • meine Bahnfahrten zahlen wir vom gemeinsamen Firmenkonto, da mein Partner da sehr entgegenkommend ist. Muss das ganze jetzt trotzdem als Sonderbetriebsausgabe in der gesonderten Gewinnfeststellung geltend gemacht werden obwohl das ja vom gemeinsamen Geld gezahlt wird?

    ja