Kleingewerbe im 2017 abgemeldet, Einahme Überschuss Rechnung

  • Hallo zusammen, Hat jemand Erfahrungen? Ich habe im März 2017 Kleingewerbe abgemeldet (Einnahme Überschuss Rechnung). Muss ich es beidem FA anmelden, bzw. wie soll ich es im EÜR angeben? Es bleibt paar Waren im Lager (Einzelhandel) und ein PC wurde nicht voll über Afa abgeschrieben (Restbuchungswert ca 150 EUR). Es gibt noch paar geringfähige Güter (wie Werkzeuge) die ich in den letzten Jahre abgeschrieben habe. Muss man es alles berücksichtigen. Grüße Anna:)

  • Du musst eine Aufgabebilanz machen! Dazu zunächst die EÜR bis zum Aufgabedatum erstellen, dann alles, was du ins Privatvermögen überführst (d.h. die Waren, der PC, die Werkzeuge etc.) mit den zum Zeitpunkt der Aufgabe beizulegenden Werten (also nicht die Buchwerte) bewerten und daraus dann eine Bilanz erstellen. Wenn du dir das nicht zutraust, solltest du fachlichen Rat holen.

    • Offizieller Beitrag

    Gab es denn Warenbestand/ Anlagevermögen...?

    ?(

    Es bleibt paar Waren im Lager (Einzelhandel) und ein PC wurde nicht voll über Afa abgeschrieben (Restbuchungswert ca 150 EUR). Es gibt noch paar geringfähige Güter (wie Werkzeuge) die ich in den letzten Jahre abgeschrieben habe.


    Über das oben Genannte hinaus ist ggf. auch ein Übergangsgewinn/-verlust zu berechnen.