Kirchensteuer nicht anerkannt

  • Hallo zusammen,

    nachdem ich meinen Steuerbescheid vom Finanzamt zurückbekommen habe und die Prüfung durch WISO durchgeführt wurde, stellt sich für mich die Frage Wer hat recht? WISO oder das Finanzamt?

    Ich habe die Werte für das Vorjahr vom Programm übernehmen lassen, diese sind auch korrekt. Sagen wir 2500 €

    Die Erstattung welche in 2017 gekommen ist eingetragen. Sagen wir 500€

    Sonstige anrechenbare Kirchensteuer

    • Kirchensteuer aus Steuervorauszahlungen: sagen wir 1500 €


    Ergebnis 3500 €


    Im Steuerbescheid tauchen allerdings nur noch die 1500€ auf und die Prüfung sagt es gibt eine Abweichung von 2000€ zu meinen ungunsten.


    Kann mir hier jemand helfen?


    Viele Grüsse

    Marcus

  • Hallo masc0010,

    schau doch bitte mal, welches Datum dein Steuerbescheid aus dem Vorjahr hat.

    Es schaut ja so aus, als wären die Steuervorauszahlungen vom Finanzamt korrekt berücksichtigt worden. Aber dass die Kirchensteuer Nachzahlung nicht enthalten ist.

    Hier kommt es doch auch darauf an, wann wurde diese gezahlt. Im Jahr 2017 oder gar erst in 2018?


    Viele Grüße

    Blumenkind

    • Offizieller Beitrag

    So ist es. In der Regel kann man davon ausgehen, dass die Zahlen des FAs zutreffend sind, da diese mittels Ihres Computers programmgesteuert genau nach Ihren Kassenaufzeichnungen abrechnen.


    die Prüfung durch WISO durchgeführt wurde

    Ein Programm namens WISO gibt es nicht. Bitte ggf. immer die genaue Programmversion benennen.

  • Datum des Bescheides für 2016 ist der 14.6.2017


    die Prüfung durch WISO durchgeführt wurde

    Ein Programm namens WISO gibt es nicht. Bitte ggf. immer die genaue Programmversion benennen.

    WISO Steuer Sparbuch 2018

    Programm Version 25.07 Build 1752

  • Ich habe die Werte für das Vorjahr vom Programm übernehmen lassen, diese sind auch korrekt. Sagen wir 2500 €

    Die Erstattung welche in 2017 gekommen ist eingetragen. Sagen wir 500€

    Das sieht so aus, als ob die tatsächlich zu entrichtenden Steuer für 2017 2.500 € betrug, aber laut Steuerbescheinigung 3.000 € abgeführt wurden, so dass 500 € erstattet wurden. Danach gehört in die Erklärung/den Bescheid für 2017 nur die 500 € Erstattung.

    Da wir nicht wissen, wie hoch das Soll für 2017 ist (die Vorauszahlungen sind ja "nur" anrechenbar und führen dann wieder zu einer Erstattung oder Nachzahlung), kann die endgültige Berechnung nicht eins zu einz nachvollzogen werden.


    Allerdings würde ich mir die Erläuterungen etwas näher ansehen. So wie es aussieht, sind die Vorauszahlungen für die Berechnung 2017 berücksichtigt worden. Die Erstattung für 2016 wird ja in der Regel gesondert ausgewiesen, da für die Steuerschuld 2017 irrelevant, erhöht nur die Einkommensteuer, da Einnahme bzw. Kürzung von Sonderausgaben.

    • Offizieller Beitrag

    Datum des Bescheides für 2016 ist der 14.6.2017

    Und evtl. noch andere Bescheide im Kalenderjahr ergangen sowie angerechnet?


    Und nicht die festgesetzten Beträge nehmen, sondern die nach Abrechnung verbleibenden.


    Wie gesagt die Computer nehmen die Istbeträge aus den Daten der Finanzkasse.


    Nur mit beispielhaften Beträgen kann Dir hier niemand helfen. Man muss bereinigte Screens dazu haben. Und zwar zu allem, was das Kalenderjahr in Bezug auf § 11 EStG betrifft.

  • Hier dann mal die konkreten Zahlen



    Laut Finanzamt sind nur die Zahlungen die in 2017 tatsächlich geflossen sind, sprich die Vorauszahlung und die Rückzahlung relevant laut Finanzamt 2328,00 € und nicht die 4151,91 €

  • Die beiden Beträge unter Festsetzung - sind diese denn 2017 auch bezahlt worden? Denn nur dann gehören Sie auch in das Jahr 2017, sonst ins Jahr 2018.

  • Was ist denn in dem Bescheid für 2016 als Vorauszahlungen abgezogen worden? Alles, was 2016 schon gezahlt wurde für 2016, muss natürlich vom festgesetzten Betrag abgezogen werden (siehe #7)

    Und nicht die festgesetzten Beträge nehmen, sondern die nach Abrechnung verbleibenden.

    Irgendwo hier muss dein Gedankenfehler stecken - es gilt immer nur das tatsächlich im Jahr gezahlte (also Nachzahlung/Erstattung 2017 für 2016 und früher), zusätzlich die 2017 für 2017 gezahlten Beträge.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe nicht umsonst geschrieben:

    Und nicht die festgesetzten Beträge nehmen, sondern die nach Abrechnung verbleibenden.

    Dazu benötigst Du bei einem Bescheid dann auch keine Programmhilfe. Es werden erstattet bzw. es sind zu zahlen ev/rk oder sonstige Konfessionen. Fertig.


    Dazu dann ggf. noch im veranlagten Veranlagungszeitraum gezahlte laufenden rk/ev/so KiSt-VZ.

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank Euch, aber für mich ist das dann eher ein Programmfehler

    Nein. Was wann geflossen ist, das musst immer noch Du dem Programm erklären.



    Aber ich habe es jetzt verstanden, nur der wirkliche Geldfluss in 2017 ist relevant

    Dann vermerke ich das hier einmal als für Dich erledigt.