Hausgeldabrechnung

  • Hallo,


    ich hätte eine Frage an das Forum. Müssen in einer Hausgeldabrechnung die Saldo-Endbestände der Hauskonten (Betriebkostenkonto und Hausgeldkonto) mit dem "Hausverwalter" und den "Konten" über einstimmen? Bei mir ist dies nicht der Fall, da Rechnung in 2018 eingetroffen sind, welche jedoch zu 2017 Wert gestellt werden müssen.


    Gruß Su

  • Hallo Su,


    da die Rechnung erst in 2018 bezahlt wurde, kannst du ein ein Verbindlichkeitskonto für diese Rechnungen einrichten und per 31.12. buchen. (Gültigkeit der Rückstellung nur für die Verbrauchskosten -Heizkosten, Gas, Wasser- ), Damit dürfte dein Hausgeldkonto wieder stimmen. Beachte auch den Gültigkeitszeitraum bei der Eingabe der Einnahmen und Ausgaben. Kosten die in 2018 für 2017 bezahlt werden, werden dann auch automatisch in der Nebenkostenabrechnung 2017 für den Mieter berücksichtigt, nicht aber bei der Hausgeldabrechnung für den Eigentümer.

    Nebenkostenabrechnung Mieter : Abrechnungszeitraum

    Hausgeldabrechnung Eigentümer : Zahltag


    LG Cowgirl

  • Hallo,

    zunächst vielen Dank für den o.g. Link, welcher sehr informativ war.


    Nun habe ich die Hausgeldabrechnung erstellt. Da erscheint eine Nachzahlung i.H. von EUR 877,87. Die Nachzahlung setzt sich wie folgt zusammen:

    Betriebskosten umlagefähig EUR 523,39

    Betriebskosten nicht umlagefähig EUR 141,40

    abzgl. Einnahmen EUR 0,007

    Heizkosten EUR 431,15

    abzgl. Hausgeldvorauszahlung EUR 200,00

    = Nachzahlung EUR 877,87


    Nach meinem Verständnis kommt der Mieter für die "Betriebskosten umlagefähig" und "Heizkosten" auf. So dass die "Betriebskosten nicht umlagefähig" bei dem Vermieter verblieben.


    1. Wieso kommt da eine so Hohe Nachzahlung heraus?

    2. Oder ist die Nachzahlung so zu verstehen, wenn der Mieter nicht leistungsfähig ist, dass dann der Vermieter nicht in finanzielle Schieflage gelangt?


    Über Euer Feedback würde ich mich sehr freuen.


    Gruß Su

  • 1. Wieso kommt da eine so Hohe Nachzahlung heraus?


    Prüfe mal, ob die Hausgeldvorauszahlung für das ganze Jahr wirklich nur 200 Euro ist. Das klingt eher nach der Vorauszahlung für einen Monat...

    Ich weiß natürlich nicht, wie groß die Wohnung ist, aber zumindest sind das gut 1000 Euro Nebenkosten, da dürfte eine Vorauszahlung von 200 Euro einfach zu wenig sein.

  • Nach meinem Verständnis kommt der Mieter für die "Betriebskosten umlagefähig" und "Heizkosten" auf. So dass die "Betriebskosten nicht umlagefähig" bei dem Vermieter verblieben.

    Das ist aber ein großer Trugschluss! Zunächst hat der Eigentümer alle Kosten zu tragen. Wie er dann mit seinen Mietern abrechnet, geht dich als Verwalter nichts an, du gibst ihm die weiterbelastbaren Kosten an. Ob und wie er weiterbelasten kann, hängt ja auch vom Mietvertrag ab - nicht alle haben eine Generalklausel.

    Also musst du alle im Abrechnungsjahr angefallenen Kosten in die Hausgeldabrechnung aufnehmen. Auch wenn du die Mieterabrechnungen machen solltest, musst du strikt trennen - die Mieterabrechnungen machst du im Namen des Eigentümers, also immer über ein Verrechnungskonto, niemals direkt über das Hausgeldkonto - damit würdest du im Prinzip eine fehlerhafte Abrechnung vorlegen.

  • Dann tragt Ihr auch als Vermieter die vollen Kosten und belastet die vom Mieter zu tragenden Kosten an diese. Und dann ist höchstwahrscheinlich beim Buchen der Hausgeldvorauszahlungen einiges schief gelaufen. Ihr müsst natürlich als Eigentümer zunächst für die Deckung der WEG-Kosten sorgen, also entsprechende Vorauszahlungen (Hausgeld) leisten. Was die Mieter Euch zahlen, geht in die EÜR der WEG, nicht als Vorauszahlung in die Nebenkostenabrechnung. Du musst hier trennen zwischen der Abrechnung der Kosten, die die WEG den Eigentümern macht und der Abrechnung, die die Vermieter an die Mieter geben. Das sind schließlich in Eurer WEG auch entsprechende Einnahmen - Ihr müsst die Nebenkostenvorauszahlungen und die Abrechnungsspitzen der Mieter als Einnahmen versteuern und könnt dafür die gesamten Kosten als Ausgaben absetzen.

  • Hm, wenn es eine WEG ist, dann spielt hier die Hausgeldabrechnung eine Rolle (s. vorige Antwort). Auch in der Familie will ja vermutlich jeder nur die Kosten seiner Wohnung bezahlen.


    Wenn es aber egal ist (Familie = ein Eigentümer), dann kannst Du auch nur Mietverwaltung machen. Man kann ja auch Hauseigentümer sein eines Hauses, das als Eigentümergemeinschaft geteilt ist, aber man verzichtet auf die Hausgeldabrechnung, z.B. weil dem einen Ehepartner die eine Wohnung gehört und dem anderen die andere... Dann gehört Dir oder der Familie praktisch das Haus und Du machst eh nur Mietverwaltung. Das kann man einstellen.