Umsatzsteuererklärung 2016: Abziehbare Vorsteuerbeträge bei 0 Umsatz im Jahr. Keine Abgabe möglich

  • Hallo Leute,

    bin Kleinunternehmer und hab im Jahr 2016 aber keine Umsaetze gemacht, das Finanzamt sagt mit aber das ich laufende Kosten fuer mein Gewerbe trotzdem absaetzen kann. Das kriege ich aber mit Steuer Web nicht hin. Ich habe die Kosten fuer meine Webseite bei

    • Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Erwerben von Gegenständen

    eingetragen, dann erscheint aber folgende Fehlermeldungv

    Zitat

    Abziehbare Vorsteuerbeträge

    Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen ausschließlich zulässig für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG).

    ELSTER meldet diesen Fehler im Zusammenhang mit dem Wert '0' im Feld 'Umsatz im laufenden Kalenderjahr'.

    Weiss jemand wo ich meine laufenden Kosten eintragen kann. Ich habe auch schon bei Steuerpflichtige Umsätze alle Werte gesondert auf Null gesetzt. Half nichts, brachte nur eine andere Fehlermeldung. Das ist jetzt erst meine dritte Steuererklärung, die letzten beiden habe ich mit ich mit der Buhl Software gemacht, schon leider eine weile her. Da ich aber im Moment wieder mit Linux unterwegs bin kann ich die Software natürlich nicht installieren.


    Schon mal vielen Dank fuer die Hilfe im Voraus.


    liebe Gruesse,


    gutschy

  • Du verwechselt hier zwei Dinge:

    1) als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) hast du keinen Vorsteuerabzug - du gibt eine Umsatzsteuererklärung ab, in der du lediglich die Höhe der Umsätze des Vorjahres und des laufenden Jahres eingibst. Nur bei innergemeinschaftlichen Vorgängen sind hier weitere Eintragungen notwendig.

    2) Das "Absetzen" der Kosten erfolgt in der Einnahmenüberschussrechnung - gehört zur Einkommensteuererklärung und ist gesondert über Elster zu melden. Diese erstellst du am einfachsten mit dem Modul Einnahmenüberschussrechnung.

  • das Finanzamt sagt mit aber das ich laufende Kosten fuer mein Gewerbe trotzdem absaetzen kann.

    als laufende Kosten werden z.B. Deine mtl. Hostinggebühren bezeichnet.

    Und als § 19 UStG anerkannter Kleinunternehmer hast Du nichts damit zu tun.


    Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Erwerben von Gegenständen eingetragen,

    Nachtrag:

    danke babuschka