Liebe Steuerexperten,
ich hab bereits das Forum durchsucht, habe aber noch nicht eine Antwort auf meine Frage erhalten.
Zu meiner Situation, ich habe am 1. Mai meine Steuerklärung für 2016 eingereicht mit einem erwarteten Verlustvortrag von XX€, größtenteils Werbungskosten fürs Studium. Nun möchte ich meine Steuerklärung für 2017 so langsam mal einreichen, aber ich habe noch keinen Bescheid vom Finanzamt erhalten für meine letzte Erklärung erhalten.
Meine Frage: Macht es Sinn bereits 2017 fertigzustellen mit dem erwarteten Verlustvortrag den ich damals ausgerechnet hatte, oder sollte ich warten bis ich einen offiziellen Bescheid habe? Die Sache wird zudem ein wenig komplexer, da ich umgezogen bin und demnach meine Steuerklärung 2017 an ein anderes Finanzamt einreiche als 2016.
Abschließende Frage: Was ich bereits herausgefunden habe in dem Forum, wäre schön wenn das jemand bestätigen könnte. Meinen Verlustvortag aus dem Vorjahr trage ich dem Feld "Alle anderen nicht aufgeführten Einkünfte" ein, korrekt (siehe Screenshot)?
Vielen Dank für sämtliche Hilfe, zusammen schaffen wir Durchblick im Bürokratendschungel
VG,
Daniel