Steuerklärung 2017 abgeben, bevor Bescheid aus 2016 kam? Fokus: Verlustvortrag

  • Liebe Steuerexperten,


    ich hab bereits das Forum durchsucht, habe aber noch nicht eine Antwort auf meine Frage erhalten.


    Zu meiner Situation, ich habe am 1. Mai meine Steuerklärung für 2016 eingereicht mit einem erwarteten Verlustvortrag von XX€, größtenteils Werbungskosten fürs Studium. Nun möchte ich meine Steuerklärung für 2017 so langsam mal einreichen, aber ich habe noch keinen Bescheid vom Finanzamt erhalten für meine letzte Erklärung erhalten.

    Meine Frage: Macht es Sinn bereits 2017 fertigzustellen mit dem erwarteten Verlustvortrag den ich damals ausgerechnet hatte, oder sollte ich warten bis ich einen offiziellen Bescheid habe? Die Sache wird zudem ein wenig komplexer, da ich umgezogen bin und demnach meine Steuerklärung 2017 an ein anderes Finanzamt einreiche als 2016.


    Abschließende Frage: Was ich bereits herausgefunden habe in dem Forum, wäre schön wenn das jemand bestätigen könnte. Meinen Verlustvortag aus dem Vorjahr trage ich dem Feld "Alle anderen nicht aufgeführten Einkünfte" ein, korrekt (siehe Screenshot)?


    Vielen Dank für sämtliche Hilfe, zusammen schaffen wir Durchblick im Bürokratendschungel :)


    VG,

    Daniel

    • Offizieller Beitrag

    Zu meiner Situation, ich habe am 1. Mai meine Steuerklärung für 2016 eingereicht mit einem erwarteten Verlustvortrag von XX€, größtenteils Werbungskosten fürs Studium. Nun möchte ich meine Steuerklärung für 2017 so langsam mal einreichen, aber ich habe noch keinen Bescheid vom Finanzamt erhalten für meine letzte Erklärung erhalten.


    Meine Frage: Macht es Sinn bereits 2017 fertigzustellen mit dem erwarteten Verlustvortrag den ich damals ausgerechnet hatte, oder sollte ich warten bis ich einen offiziellen Bescheid habe?

    Wann die 2017er abgibst, ist absolut egal, da es eh seinen Gang geht. Wichtiger ist, was 2015 war und was Du in Deiner 2016er hinsichtlich eines, gemäß Gesetzeswortlaut vorrangigen, Verlustrücktrags bzw. einer Begrenzung des Verlustrücktrags ggf. eingetragen hast.


    Abschließende Frage: Was ich bereits herausgefunden habe in dem Forum, wäre schön wenn das jemand bestätigen könnte. Meinen Verlustvortag aus dem Vorjahr trage ich dem Feld "Alle anderen nicht aufgeführten Einkünfte" ein, korrekt (siehe Screenshot)?

    Wäre ggf. ok.

  • Wann die 2017er abgibst, ist absolut egal, da es eh seinen Gang geht. Wichtiger ist, was 2015 war und was Du in Deiner 2016er hinsichtlich eines, gemäß Gesetzeswortlaut vorrangigen, Verlustrücktrags bzw. einer Begrenzung des Verlustrücktrags ggf. eingetragen hast.

    Ich würde mal spontan sagen, dass ich nichts dergleichen eingetragen hatte. Wo finde ich das?

    • Offizieller Beitrag

    im Übertragungsprotokoll

    Wo? ?(


    wenn man sich den Bescheid 2015 ansieht, ob es dort einen Verlustvortragsbescheid gab!?

    Den gibt es doch gar nicht. Und den wird es nach dem Wunsch des TE hoffentlich auch nie geben.


    Wegen 2016: mal beim damaligen FA anrufen!

    Wozu das denn? Den muss der TE doch nur machen, wenn er einen etwaigen Antrag auf Begrenzung des Verlustrücktrags in den 2016er Erklärungsvordrucken vergessen hat. Ansonsten reicht doch ein Blick in die Zeilen 80+81 der Seite 3 des Mantelbogens oder in die entsprechende Eingabemaske des Programms.