Verlustvortrag sinnvoll nutzen (geringe Einkünfte)

  • Hallo zusammen


    ich habe aus 2017 einen Verlusvortrag von ca. 14.000 € (danke Wiso Steuersoftware). In 2018 erhalte ich für meine Masterthesis eine "Aufwandsentschädigung" von 4200 € (Vertrag ist beschränkt auf 6 Monate).


    Wenn ich das richtig Verstanden habe ist die Reihenfolge bei der Einkommenssteuererklärung: Einkommen - Werbungskosten - Verlustvortrag - Sonderkosten?


    1. ) Wenn das korrekt ist, ist es sinnvoll, möglichst hohe Werbungskosten 2018 zu erreichen um den Verlustvortrag nicht zu sehr auszuschöpfen?


    2.) Angenommen ich würde 2018 ca. 10.000 € vom verbleibenden Verlustvortrag bei einem Brutto Einkommen von ca. 60.000 € abziehen können, macht es dann auch keinen Sinn mehr im November und Dezember arbeiten zu gehen, außer ein Minijob unter 450 € der nicht auf der Einkommenssteuererklärung angegeben werden muss um auch hier wieder den Verlustvortrag zu schonen oder sehe ich das falsch?


    Ich möchte hier lediglich Steuertaktisch vorgehen, so lange ich noch Einfluss darauf habe und nicht etwas illegales tun ;)

  • Es gibt doch den Planspielmodus im Steuersparbuch - damit kannst du selber ausprobieren, was am günstigsten für dich ist. Dürften relativ gut angelegte 35 Euro sein (falls du nicht schon im Abo bestellt hast)

  • Der Tipp mit dem Planspiel war gut - wusste garnicht dass die Software so ein nettes Feature besitzt ;)

    Dann werde ich wohl nach meiner Thesis mal zwei Monate nichts machen ;)

    • Offizieller Beitrag

    2.) Angenommen ich würde 2018 ca. 10.000 € vom verbleibenden Verlustvortrag bei einem Brutto Einkommen von ca. 60.000 € abziehen können, macht es dann auch keinen Sinn mehr im November und Dezember arbeiten zu gehen, außer ein Minijob unter 450 € der nicht auf der Einkommenssteuererklärung angegeben werden muss um auch hier wieder den Verlustvortrag zu schonen oder sehe ich das falsch?

    Das Beispiel verstehe ich schon rechnerisch nicht, da du die Grundzüge des § 10d EStG ja anscheinend verstanden hast:

    Wenn ich das richtig Verstanden habe ist die Reihenfolge bei der Einkommenssteuererklärung: Einkommen - Werbungskosten - Verlustvortrag - Sonderkosten?


    Dann werde ich wohl nach meiner Thesis mal zwei Monate nichts machen

    In meinen Augen absolut unsinniges "Planspiel", weil viel zu einseitig gedacht. Aber Hinweise zur Steuergestaltung darf das Forum nun leider auch nicht geben. Aber so mal ein Tipp am Rande: Die meiste "Ersparnis" hast Du, wenn Dein z.v.E. bei einem möglichst hohen Grenzsteuersatz liegt. Also am besten Überstunden kloppen und auszahlen lassen.

  • 2.) Angenommen ich würde 2019 ca. 10.000 € vom verbleibenden Verlustvortrag bei einem Brutto Einkommen von ca. 60.000 € abziehen können, macht es dann auch keinen Sinn mehr im November und Dezember arbeiten zu gehen, außer ein Minijob unter 450 € der nicht auf der Einkommenssteuererklärung angegeben werden muss um auch hier wieder den Verlustvortrag zu schonen oder sehe ich das falsch?


    Ich möchte hier lediglich Steuertaktisch vorgehen, so lange ich noch Einfluss darauf habe und nicht etwas illegales tun ;)

    Gravierender Fehler! 2.) sollte natürlich 2019 sein und nicht 2018! 2018 ein z. v. E. von ca. 4.200 €, 2019 voraussichtlich +- 60.000€

    • Offizieller Beitrag

    Bitte nicht einfach im Startpost irgend etwas nachträglich editieren, denn ansonsten verliert man jeden Zusammenhang bzw. auch den Sinn der Antworten. Ich habe das mal auf den Erstzustand zurückgestellt.


    In 2018 erhalte ich für meine Masterthesis eine "Aufwandsentschädigung" von 4200 € (Vertrag ist beschränkt auf 6 Monate).

    2018 ein z. v. E. von ca. 4.200 €

    Verstehe ich jetzt irgendwie auch nicht. Wovon lebst Du 2018 ansonsten?


    2019 voraussichtlich +- 60.000€

    Und das weißt Du jetzt schon?



    Ich möchte hier lediglich Steuertaktisch vorgehen, so lange ich noch Einfluss darauf habe und nicht etwas illegales tun

    Und genau das sind eben steuergestalterische Hinweise, die dem Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet sind.


  • Argument, Nachvollziehbarkeit geht sonst verloren.

    Ich lebe von steuerfreien Bezügen und Ersparten.

    Einkommen von 2019 ist mir grob bekannt, da mir mein zukünftiger Arbeitsvertrag vorliegt und ich aktuell kein Einkommen außer aus nichtselbsständiger Tätigkeit habe.


    Okay, als Informatiker weiß man nicht genau ab wann es Beratungstechnisch illegal wird, ich wollte lediglich meine genannte Überlegung verifiziert haben, aber ich denke das passt so.