Wenn ein Mieter nur drei Monate in der Wohnung wohnte, dann werden in der Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aber die gesammten Kosten für das Abrechnungsjahr aufgeführt, obwohl auf den Mietzeitraum des Mieters hingewiesen wird. Habe ich da etwas falsch angegeben? Oder muss der Mieter, oder das Finanzamt sich die einzelnen Kosten für seinen Zeitraum selber zusammenstellen?
Vielen Dank für eure Antworten.