Noch nicht anerkannter Verlustvortrag in Steuererklärung angeben oder vermerken?

  • Hallo liebe Steuerexperten,


    folgendes Problem hindert mich gerade an der Abgabe meiner Steuererklärung für 2017:

    Ich habe die letzten Jahre studiert und im Februar 2017 das erste mal Geld verdient. Geld habe ich während des Studiums immer verdient, weswegen ein Verlustvortrag für mich nicht in Frage kommt (insbesondere auch keine besonders hohen Ausgaben). Aufgrund der hohen Ausgaben meiner Frau während des Studiums (insbesondere Auslandsaufenthalt etc.) konnte Sie jedes Jahr einen Verlustvortrag ansetzen.


    Meine Frau (Heirat 2016 :love:) hat in dieser Zeit auch studiert - und ist immer noch dabei (bisher nur Erststudium - da Staatsexamen). Deswegen konnte dem Verlustvortrag bisher nicht stattgegeben werden (die aktuellen Verfahren sind gerade am BGH anhängig - nur zur Info: dabei schaut es sehr gut aus) und deshalb erging die Steuererklärung in diesem Punkt immer vorläufig. Insgesamt hat sich ein "hypothetischer" Gesamtverlustvortrag von fast 20 000€ angesammelt).


    Da die Steuererklärung im Jahre 2016 noch "getrennt veranlagt" war, nehme ich an, dass das Jahr 2016 nichts vom Verlustvortrag meiner Frau abzieht?! Die eigentliche Frage ist aber nun, ob ich beim Einreichen meiner Steuererklärung schon den hypothetischen Verlustvortrag (der meiner Frau ja noch nicht zugesprochen wurde) in der Steuererklärung in irgend einer Form erwähnen muss? Bisher habe ich ins Begleitschreiben geschrieben, dass ich bitte, bei positiver Entscheidung des BGHs den Verlustvortrag nachträglich für das Jahr 2017 zu berücksichtigen.


    Für eine Antwort auf diese Spezialfrage habe ich schon einige Tage lang im Internet gesucht - folglich wäre ich überglücklich wenn jemand etwas dazu sagen könnte


    Liebe Grüße und einen schönen Samstagabend,

    Paschl

    • Offizieller Beitrag

    Da die Steuererklärung im Jahre 2016 noch "getrennt veranlagt" war, nehme ich an, dass das Jahr 2016 nichts vom Verlustvortrag meiner Frau abzieht?! Die eigentliche Frage ist aber nun, ob ich beim Einreichen meiner Steuererklärung schon den hypothetischen Verlustvortrag (der meiner Frau ja noch nicht zugesprochen wurde) in der Steuererklärung in irgend einer Form erwähnen muss?

    Eintragen kannst Du nichts, solange Du keinen Feststellungsbescheid hast.

  • Erstmal vielen lieben Dank für die Antwort...

    Heißt konkret - wenn ich das richtig verstehe:

    ich gebe meine Steuererklärung ohne irgendwelche zusätzlichen Angaben ab und warte einfach die nächste Zeit auf die Entscheidung des BGH - Auch wenn die Entscheidung erst in 2 oder 3 Jahren kommt wird dann die Änderung im lange schon erteilten Steuerbescheid berücksichtigt und mir eine korrigierte Version zugeschickt?


    Liebe Grüße,