Zugriff auf die Amtlichen Formulare in steuer:web bei der EKSt?

  • Hallo,

    viele Versicherungen und Banken erstellen mittlerweile automatisch Jahresbescheinigungen über die im Steuerjahr zu berücksichtigten Beträge. Dabei werden direkt die Zeilennummern in den Amtlichen Formularen angegeben. Ich habe allerdings im steuer:web bislang keinen direkten Zugang zu den Formularen gefunden?

    Es wäre schade,wenn dieser Zugriff nicht möglich wäre. Er würde die Arbeit mit der Steuererklärung erheblich vereinfachen. Wie sieht es denn im PC- Computerprogramm aus? Geht es dort?

    Ich habe bisher auf eine Installation verzichtet, um meinen Computer mit diesem Programm und seinen ständigen Updates zu belasten.

    • Offizieller Beitrag

    viele Versicherungen und Banken erstellen mittlerweile automatisch Jahresbescheinigungen über die im Steuerjahr zu berücksichtigten Beträge.

    Und übermitteln diese Daten elektronisch an die Finanzbehörden.

    Dabei werden direkt die Zeilennummern in den Amtlichen Formularen angegeben. Ich habe allerdings im steuer:web bislang keinen direkten Zugang zu den Formularen gefunden?

    Es gibt im steuer:Web scheinbar keine Formularansicht wie im steuer:Sparbuch. Aber die braucht man auch nicht. Die Bescheinigungen kann man komfortabel erfassen:






    Und wenn man mehrere Bescheinigungen direkt im Formular erfasst würde, müßte man die Beträge händisch addieren im Formular. So geschieht das automatisch.


    Es wäre schade,wenn dieser Zugriff nicht möglich wäre. Er würde die Arbeit mit der Steuererklärung erheblich vereinfachen.

    Nö, das ist einfach unnötig, denn es gibt zudem den steuer:Abruf. Sprich den Abruf der Daten direkt vom Finanzamt und dem direkten Import dann im Programm. Da muß man garnichts mehr händisch erfassen.

    Wie sieht es denn im PC- Computerprogramm aus? Geht es dort?

    Welches PC-Programm meinst Du. Wenn Du das steuer:Sparbuch meinst: ja, da geht es wie gesagt. Aber auch hier gibt es keinen Grund mehr dafür, etwas händisch eintragen zu wollen, wenn die Daten direkt beim FA über ELSTER direkt abrufbar sind.

    Ich habe bisher auf eine Installation verzichtet, um meinen Computer mit diesem Programm und seinen ständigen Updates zu belasten.

    Wenn Dein Computer dadurch belastet wird, brauchst Du dringend einen neuen. :whistling: Das ist Sekundensachen und muß sein, da man in Steuerdingen immer up-to-date sein muß (es werden da bei weitem nicht nur Bugs ausgebügelt).

  • Welches PC-Programm meinst Du. Wenn Du das steuer:Sparbuch meinst: ja, da geht es wie gesagt. Aber auch hier gibt es keinen Grund mehr dafür, etwas händisch eintragen zu wollen, wenn die Daten direkt beim FA über ELSTER direkt abrufbar sind.

    steuer:web machte mich nach dem Abholen der Daten darauf aufmerksam, dass von meiner Krankenkasse möglicher nicht alle absetzbaren Aufwendungen gesandt worden sind und fordert zur Überprüfung auf. Man kann sich also nicht darauf verlassen, dass im Hintergrund alles automatisch und richtig abläuft.

    Ansonsten danke für die Hinweise.

  • Man kann sich also nicht darauf verlassen, dass im Hintergrund alles automatisch und richtig abläuft.

    Du musst doch sowieso prüfen, ob alles und vollständig in deiner Erklärung enthalten ist. Davor kann dich keine Software der Welt schützen - du bist für deine Steuererklärung verantwortlich, VaSt hilft nur beim Ausfüllen.

    • Offizieller Beitrag

    steuer:web machte mich nach dem Abholen der Daten darauf aufmerksam, dass von meiner Krankenkasse möglicher nicht alle absetzbaren Aufwendungen gesandt worden sind und fordert zur Überprüfung auf. Man kann sich also nicht darauf verlassen, dass im Hintergrund alles automatisch und richtig abläuft.

    Wie nesciens schon sagte: natürlich können keine Daten übernommen werden, wenn diese nicht der Finanzverwaltung vorliegen und damit über den steuer:Abruf nicht importiert werden können. Aber wenn Du so eine Bescheinigung Deiner Krankenkasse hast, dann sollte die normalerweise auch elektronisch an die Finanzverwaltung gehen und damit zum Abruf bereit stehen.