GWG bis 800 Euro richtig buchen

  • Hallo Ihr lieben Experten, ich hoffe ihr könnt mir bei einer Anfänger Verständnisfrage weiterhelfen.


    Bei meinem Beratungsgespräch hat mir der Steuerberater folgendes erklärt:

    - Im Jahr 2018 können geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro sofort abgeschrieben werden

    - Ab dem Anschaffungsbetrag über 250 Euro muss das Teil aktiviert werden und dann voll abgeschrieben werden, damit es nur im aktuellen Jahr im Anlage Verzeichnis steht.


    Aber wie buche ich das konkret im WISO Programm? Es müssten ja zwei Vorgänge sein, einmal die Zuordnung zu GWG und dann die Buchung der Abschreibung.

    Ich habe aber nur EINE Zahl im Bankkonto, nämlich die Abbuchung.


    Könntet ihr mir vielleicht bei einem Beispiel weiterhelfen? Nehmen wir mal an, ich habe für 400 Euro ein Smartphone gekauft.

    Nun buche ich das auf das Konto 480 Geringwertige Wirtschaftsgüter. Und wie geht es dann technisch weiter? Wie buche ich die Abschreibung, also den Aufwand?


    Ich DANKE euch sehr, wenn ihr mir einen Tipp gebt. Ich habe sonst alles fein gebucht bekommen, nur die Sache mit den Abschreibungen macht mir Knoten ins Gehirn ;)


    Viele Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    1. Buchung die Abbuchung vom Bankkonto
    Anlagevermögen an Bank

    2. Buchung die Abschreibung
    AfA an Anlagevermögen

    Ich kenne die Software zwar nicht, aber der Hinweis kommt mir für ein GWG doch etwas fragwürdig vor. Gibt es da eine "AfA" GWG?

  • "1. Buchung die Abbuchung vom Bankkonto

    Anlagevermögen an Bank

    2. Buchung die Abschreibung

    AfA an Anlagevermögen"


    Sorry, aber das sagt mir leider gar nix..


    Derzeit gehe ich wie folgt vor: Ich klicke im Reiter "Zahlungen Bank" auf den Reiter "Bankverbindung", klicke auf die Abbuchung und dann ordne ich im Assistenten das passende Konto zu, hier zB "480 Geringwertige Wirtschaftsgüter".


    Irgendwas mit "an" wie bei der richtigen Buchführung kann ich hier nicht finden.

    Es wäre sehr lieb, wenn ihr das anhand des Assistenten erklären könntet statt mit Buchhaltung-Fachausdrücken.

    Vielen, lieben vielen Dank!!!

  • Vielen Dank für den Link. Ich habe zwar immer noch nicht kapiert, wo ich etwas "an" buchen kann im Programm, aber dafür habe ich in dem verlinkten Thread das Konto 4855 "Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter" entdeckt, welches besser zu passen scheint als das Konto 480.


    Dann habe ich jetzt alle Bankbuchungen für GWG bis 800 Euro dem Konto 4855 zugewiesen. Ich hoffe, das nun richtig umgesetzt zu haben?

  • So wird es aber falsch - denn das gesonderte Verzeichnis fehlt (Konto 480!).

    Deine "an"-Buchung erfolgt durch die gewählte Kategorie 480 geringwertige Wirtschaftsgüter. Es kommt dann eine Eingabemaske für das Anlagevermögen, in dem du alle notwendigen Angaben machen musst. Am Jahresende gehst du dann auf Abschreibungen buchen und bekommst das Konto 4855 bebucht (also 4855 an 480).

  • Hallo babuschka,


    vielen Dank, jetzt habe ich es kapiert!

    Den Betrag auf dem Bankkonto buche ich (bei GWG zwischen 250 und 800 Euro) erstmal auf das Konto 480. Dann erfasse ich das "Vermögen" im Anlageverzeichnis und lege die Nutzungsdauer auf ein Jahr fest. Am Jahresende buche ich dann diesen Betrag als Abschreibung und dann verschwindet es wieder aus dem Anlageverzeichnis.


    Und GWG bis 250 Euro aktiviert man nicht, sondern sie werden sofort als 4855 "Sofortabschreibung GWG" als Aufwand gebucht.


    Alles richtig so?


    Eine letzte, klitzekleine Frage hätte ich noch:

    Wenn ich zum zusätzlich zum GWG über 250 Euro noch Zubehör kaufe (zB Displayfolie/Hülle Smartphone) und diese auf gesonderte Rechnung gekauft sind: Sind das dann Sofortabschreibungen (weil unter 250 Euor) oder werden sie zusammen mit dem "Hauptgerät" aktiviert?


    Danke euch allen! Super Forum hier!!!!

    Viele herzliche Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Eine letzte, klitzekleine Frage hätte ich noch:

    Wenn ich zum zusätzlich zum GWG über 250 Euro noch Zubehör kaufe (zB Displayfolie/Hülle Smartphone) und diese auf gesonderte Rechnung gekauft sind: Sind das dann Sofortabschreibungen (weil unter 250 Euor) oder werden sie zusammen mit dem "Hauptgerät" aktiviert?

    Bitte keine Sammelthreads in dieser Art, damit die Forumssuche übersichtlich bleibt. Ansonsten sind Displayfolie/-hülle nicht selbständig nutzbar und somit mit dem Smartphone gemeinsam zu aktivieren.

  • Hallo babuschka,


    vielen Dank, jetzt habe ich es kapiert!

    Den Betrag auf dem Bankkonto buche ich (bei GWG zwischen 250 und 800 Euro) erstmal auf das Konto 480. Dann erfasse ich das "Vermögen" im Anlageverzeichnis und lege die Nutzungsdauer auf ein Jahr fest. Am Jahresende buche ich dann diesen Betrag als Abschreibung und dann verschwindet es wieder aus dem Anlageverzeichnis.


    Und GWG bis 250 Euro aktiviert man nicht, sondern sie werden sofort als 4855 "Sofortabschreibung GWG" als Aufwand gebucht.

    Äh, nein, das läuft anders.


    Die Bankzahlung wird über den Zuordnungsassistenten als Kauf von Anlagevermögen zugeordnet. In dem sich durch Klick auf "Neues Anlagegut" öffnenden Fenster aus dem Anlageverzeichnis legst Du ein neues Anlagegut an, mit den Konten 480 (Art) UND 4855 (Kategorie), Nutzungsdauer 0 Jahre. Den Rest erledigt das Programm, auch die Abschreibung am Ende des Jahres. Kannst Du in den Buchhaltungslisten oder in der EÜR sofort sehen.

    Mit Deinem Vorgehen würde doppelt gebucht werden.


    GWG unter 250 Euro muss man nicht so verfahren, kann man aber auch machen. Auf jeden Fall würde ich 4855 "Sofortabschreibung GWG" nur buchen, wenn ich es vorher auch als GWG im Anlageverzeichnis angelegt habe. Wenn nicht, würde ich irgendein anderes passendes Aufwandskonto (zum Beispiel Bürobedarf) verwenden.

    • Offizieller Beitrag

    Das geht nicht über Anlagebuchung laut ➽ Hilfe ➽Erste Hilfe ➽ Steuern & Buchführung ➽ Abschreibungen

    2. GWG-Sofortabschreibung II:
    Anschaffungskosten zwischen 250 € und 800 € netto

    GWG im Nettowert zwischen 250 und 800 Euro (bis 2017: zwischen 150 Euro und 410 Euro) sind laut § 6 Abs. 2 Satz 4 EStG „unter Angabe des Tages der Anschaffung [...] und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten [...] in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen.“ Ein separates GWG-Verzeichnis ist jedoch entbehrlich, wenn die „Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind“. Diese Anforderung lässt sich mit WISO Mein Büro leicht erfüllen. Dazu weisen Sie alle GWG im Nettowert zwischen 250 Euro und 800 Euro dem Buchungskonto „4855 Sofortabschreibung geringwertige Wirtschaftsgüter“ zu.

    Angenommen, Sie kaufen einen Schreibtisch zum Nettopreis von 340 Euro ...


    ... dann sieht die dazugehörige Zahlungszuordnung folgendermaßen aus:

    • Sie klicken auf die Schaltfläche (1) "Steuerkategorie - Konto zuweisen",
    • öffnen per Mausklick auf die Schaltfläche (2) "Weitere F2" die "Kategorie-Auswahl",
    • geben im (3) Suchfeld die Kontonummer "4855 - Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter" ein und
    • befördern das (4) gefundene Konto per Doppelklick oder
    • mit (5) "Übernehmen F11" in den Buchungsvorgang:


    Bitte beachten Sie:

    • Das Buchungskonto "4855 - Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter" steht Ihnen nur dann zur Verfügung, wenn Sie bei der "Art der steuerlichen Verbuchung" für die "Variante 3: Steuerliche Verbuchung anhand des SKR03/SKR04" entschieden haben.
    • Falls Sie mit dem Standardkontenrahmen SKR04 arbeiten, lautet die Buchungskonto-Nummer "6260 - Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter".
    • Wenn Sie sich bei der "Art der steuerlichen Verbuchung" für "Variante 1" oder "Variante 2" entschieden haben, stehen die GWG-Buchungskonten nicht zur Verfügung.

    Praxistipp:Die "Art der steuerlichen Verbuchung" überprüfen und ändern Sie bei Bedarf unter "Stammdaten" - "Meine Firma" im Bereich "Einstellungen" - "Steuer-Einstellungen":

    GWG-Verzeichnis erstellen: Das ist ja einfach!

    Geringwertige Wirtschaftsgüter (250 € bis 800 €) seit 2018

    Auch die Anschaffungskosten von GWG im Wert zwischen 250 Euro und 800 Euro dürfen Sie im Jahr der Anschaffung komplett abschreiben. Allerdings müssen Sie über diese Anschaffungen ein separates GWG-Verzeichnis führen. Anschaffungen im Wert über 800 Euro sind in dem Fall über die Nutzungsdauer abzuschreiben.

    Wenn Sie alle Anschaffungen im Nettowert zwischen 250 Euro und 800 Euro laufend dem Buchungskonto "Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter" zuordnen, ist das vom Gesetzgeber geforderte GWG-Verzeichnis am Jahresende im Handumdrehen erstellt. Dazu ...

    • wechseln Sie im Bereich (1) "Finanzen" - (2) "Rechnungs- und Buchhaltungslisten" zum Reiter (3) "Kontenübersicht",
    • achten darauf, dass der passende (4) Jahreszeitraum ausgewählt ist (z. B. "von 01.01.18 bis 31.12.18"),
    • wählen in der Auswahlliste (5) "Kategorie" das Buchungskonto "4855 - Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter" (SKR04: Konto "6260"),
    • klicken auf die Schaltfläche (6) "Aktualisieren" und
    • bringen den Kontoauszug per Mausklick auf das (7) Druckersymbol zu Papier oder
    • speichern die Liste im (8) PDF-Format:

    buhl.de/wiso-software/wcf/index.php?attachment/21679/

  • Hallo,


    da das ganze thematisch perfekt hier hin passt:


    Es soll ein GWG unter 250€ gebucht werden, ohne einen Eintrag im Anlageverzeichnis zu generieren.

    Auf Seite 82 EÜR Handbuch v 2019 steht: Für GWGs bis 250€ entfällt die Aufzeichnungsplicht. Sie müssen nicht mehr gesondert in der Anlageverwaltung geführt werden.


    Mir gelingt es leider nicht, diese GWGs auf das Konto 480 zu buchen, ohne dass hier ein Eintrag im Anlageverzeichnis entsteht. Wie bekommt man das hin? Oder muss ich ein weiteres Konto erstellen 481 GWG bis 250€? Wenn ja, wie muss das Konto aussehen?


    Danke für Tipps

    • Offizieller Beitrag

    Dort steht auch dass Du ohne ein Anlageverzeichnis anzulegen direkt auf ein passendes Ausgabekonto buchst und nicht auf 480 gehst.


    Abschreibungen

    Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) im Nettowert bis zu 250 Euro (bis 2017: 150 €) erlaubt der Gesetzgeber auf jeden Fall die Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung. Aufwendungen für solche GWG stellen also in voller Höhe Betriebsausgaben dar. Die gezahlte Umsatzsteuer gilt als Vorsteuer. Abschreibungsbuchungen sind am Jahresende nicht erforderlich.

    Da über GWG im Wert bis 250 Euro (bis 2017: 150 Euro) kein separates GWG-Verzeichnis mehr verlangt wird, ordnen Sie die Anschaffungskosten neuer GWG der Einfachheit halber nach einem Mausklick auf die Schaltfläche "Steuerkonto - Kategorie zuweisen" direkt der passenden Ausgabenkategorie zu:

    • Der neue Staubsauger passt zum Beispiel in die Kategorie "Übrige voll abziehbare Ausgaben" (Buchungs-Variante 2) bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen (Werkzeuge, Wartung ...)" (Buchungs-Variante 3).
    • Das neue Telefon hingegen gehört in die Kategorie "Telekommunikation (Buchungs-Variante 2) oder "Bürobedarf" (Buchungs-Variante 3).


    GWGNrBezeichnungListe
    bis 250 € 0000komplett sofort als Betriebsausgabe nein
    250 bis 800 €
    48554855 - Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter
    GWG Verzeichnis
    über 800 €
    000Anlagegut über Button NEUES AnlagegutAbschreibung über Jahre
    250 bis 1000 €485GWG Sammelposten - Auslaufmodell - Poolabschreibung Sammelpool
  • vielen Dank. Bin leider bei der Suche ins falsche Forum gerutscht.

    Ich habe Wiso EÜR2020. Konkret muss ein 15kg Notstromaggregat für 220€ Netto gebucht werden. Evtl ginge das auf 4985 Werkzeuge und Kleingeräte SKR03? Klein ist es ja nicht wirklich.