EÜR Kamera-Update wie buchen?

  • Hallo,


    ich habe eine kleines Problem bei dem ich nicht weiter komme und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

    Kurz zu mir: Ich bin freiberuflicher Fotograf und verwende WISO Steuer 2018.


    Seit Januar 2016 habe ich eine Kamera als Anlagevermögen bei mir drin stehen mit einer Abschreibungszeit von 4 Jahren. Im September 2017 bot sich mir die Gelegenheit, auf

    das neuere Model upzugraden. Ich habe meine alte Kamera zum Händler geschickt, 1000€ an den Händler überwiesen und das neue Model erhalten.


    Im Anlagevermögen gibt es den Unterpunkt "Verkauf/Abgang 2017" ... dort kann ich aber beim Erlös nicht schreiben, dass ich 0€ bekommen habe, was aber der Wahrheit entsprechen würde, ich habe meine alte Kamera ja eingetauscht und hatte eine zusätzliche Ausgabe von 1000€. Wenn ich als Erlös beispielsweise 2000€ nehme, wird das ja sofort als mein Gewinn deklariert und wäre für mich blöd in meiner Jahresbilanz, da es den Gewinn durch die Kamera-Abgabe von 2000€ ja nie gab.


    Gibt es irgend eine Möglichkeit, meine alte Kamera ohne Gewinn aus meinen Büchern rauszunehmen und die Ausgabe von 1000€ für die neue Kamera einzufügen?


    Vielen Dank für eure Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    WISO Steuer 2018.

    Ein Programm dieses Namens gibt es nicht. Du solltest schon die genaue Programmversion benennen.


    Wenn ich als Erlös beispielsweise 2000€ nehme, wird das ja sofort als mein Gewinn deklariert und wäre für mich blöd in meiner Jahresbilanz, da es den Gewinn durch die Kamera-Abgabe von 2000€ ja nie gab.

    Aber genau so ist es. Und umsatzsteuerpflichtig ist der Veräußerungsvorgang zudem. Es handelt sich um einen Tausch mit Baraufgabe. Der gemeine Wert (Verkehrswert) Deiner veräußerten Kamera sollte sich aus den Abrechnungsunterlagen ergeben, ansonsten ist er ggf. nach objektiv nachprüfbaren Merkmalen zu schätzen. Der Kaufpreis der neuen Kamera ergibt sich entsprechend aus dem Wert des hingegebenen WG plus der Zuzahlung. Für einen etwaigen Vorsteuerabzug aus dem Anschaffungsvorgang gelten die allgemeinen Regelungen hinsichtlich der Rechnungsvoraussetzungen.

  • Ergänzend: du bekommst doch durch den Abgang des Restwertes der alten Kamera einen entsprechenden Verlust (Buchung: in diesem Fall, da insgesamt Gewinn "Gewinn aus dem Abgang von Anlagevermögen an Anlagenvermögen). Wird dann als Verlust erfasst, also Aufwand.

  • Guten Morgen,

    ich bin nebenberuflicher Fotograf mit Kleingewerbe und nutze das Wiso Steuer Sparbuch 2019 für unsere allgemeine Steuererklärung und die EÜR.


    Da sich mir die Welt der Steuer/Buchhaltung noch nicht so sehr erschließt, hätte ich mal ein paar Fachfragen...


    1. Wenn ich die EÜR-Daten aus dem Vorjahr übernehme, übernimmt er auch die Konten "Bank (1200)", "Kasse (1000)" und "Andere Anlagen, BGA (300)" inkl. aller Summen aus dem Vorjahr. Muss ich diese dann für die neue EÜR des jeweiligen Jahres nicht löschen und bei 0,- EUR anfangen?!


    2. Ich habe einen alten Kamera-Body und ein altes Objektiv verkauft bzw. für was neues in Zahlung gegeben. Das kann ich ja im Anlagevermögen irgendwie als "verkauft" deklarieren, aber muss ich dann nicht in der EÜR dafür nicht noch eine jeweilige Buchung vornehmen, da ich ja quasi dadurch auch Geld eingenommen habe?! Falls ja, welches Konto nutze ich denn dafür? Ich finde nichts für einen BGA-Abgang bzw. will da auch nichts falsch machen.


    3.

    a) In Bezug auf 2. habe ich mir einen neuen Kamera-Body (gebraucht) und ein neues Objektiv (neu) gekauft. Diese habe ich jetzt dem Anlagevermögen hinzugefügt. Wie lange setze ich denn hier die Abschreibung fest? da ja das eine neu und das andere gebraucht ist?


    b) Auch hierfür muss ich doch jeweils eine Buchung in der EÜR vornehmen, da ich ja entsprechende Ausgaben hatte. Welches Konto nutze ich denn hierfür? Ich finde nichts mit einem BGA-Zugang bzw. will da natürlich auch nichts falsch machen.


    4. Wenn ich dann alles im Anlagevermögen eingetragen habe, muss ich dann auf "prüfen und Buchungen erzeugen" klicken? Oder mache ich damit meine EÜR wuschig?!


    Sorry....aber ich bin da leider steuertechnisch etwas unversiert;)


    Vielen Dank

    Thorsten

    • Offizieller Beitrag

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