1 % Regelung KFZ Eingabe

  • Hallo. Ich bin neu hier und habe meine Steuererklärung Mit der Wiso Software gemacht. Aber folgende Frage tut sich mir noch auf. Ich habe einen Firmen KFZ das die Firma komplett übernimmt. Also eine Nettolohnvereinbarung. Das Auto hatte einen Anschaffungswert von 46200,-- € was ein Betrag von 462,-- € ergibt.


    Habe nun alle Daten und Löhne eingegeben. Dann auch die Daten bei Korrekturabzug bei privater KFZ Nutzung eingegeben. Folgende Daten habe ich eingegeben:


    angeklickt habe ich Wechsel vom Fahrtenbuch Ansatz zur 1% Regelung


    Im Bruttoarbeitslohn lt. Zeile 3 ect. habe ich den gesamten Betrag von 12 Monaten eingegeben, der mir zum Bruttoarbeitslohn vom Arbeitgeber zur privaten KFZ Nutzung dazu gegeben hat. das sind im Monat ca. 750 Euro. Insgesamt sind das im Jahr 9113 € auf 12 Monate gerechnet.


    dann Bruttolistenpreis 46200,-- €

    kein Zubehör.


    ergibt sich ein 1% von 462,-- €. Das wird mir dann im unteren Teil der Lohnabrechnung dann wieder abgezogen.


    das ganze * 12 = 5544,-- €.


    Verringerung des Bruttoarbeitslohns sind dann 3569 €,


    Nun meine Frage.


    Ist das denn so richtig reingeschrieben? Meine Steuerberaterin hat drüber geschaut und sagte sie kennt das so nicht. Das Auto muss ja dennoch versteuert werden. Daher bin ich mir nun sehr unsicher ob das ganze überhaupt stimmt. Und ob das dann auch für das Finanzamt so passt.


    Wie gesagt. ich bekomme auf meiner Lohnabrechnung zu meinem Bruttolohn monatlich ca. 750 € zusätzlich zum Brutto für die private KFZ 1 % Nutzung und in der unteren Zeile bei den Abzügen werden dann die 462 Euro abgezogen so dass sich mein netto nicht verändert und das Auto komplett der Betrieb finanziert.


    Vielen Dank für eure Hilfe und Antworten.

  • Also eine Nettolohnvereinbarung.

    Was ist daran eine Nettolohnvereinbarung? Die Vereinbarung sagt nur, dass die Fahrzeugkosten von der Firma getragen werden und du im Gegenzug die private Nutzung und die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte versteuern musst - es werden also die Beträge zu deinem Bruttolohn addiert, versteuert und dann wieder abgezogen.

    Mit der Wiso Software gemacht

    Mit welcher? WISO hat mehrere Produkte im Angebot für die Erledigung der Steuerpflichten.


    Im Bruttoarbeitslohn lt. Zeile 3 ect. habe ich den gesamten Betrag von 12 Monaten eingegeben, der mir zum Bruttoarbeitslohn vom Arbeitgeber zur privaten KFZ Nutzung dazu gegeben hat. das sind im Monat ca. 750 Euro. Insgesamt sind das im Jahr 9113 € auf 12 Monate

    Das widerspricht eigentlich den Regelungen zu einem Firmen-Kfz. Der Arbeitgeber würde dir ja hier über die 1%.- und 0,03%-Regelung hinaus noch Geld zusätzlich geben. Da kann etwas nicht stimmen.


    Wurde nach der Pauschalregelung oder nach Fahrtenbuch vom Arbeitgeber gerechnet? Deine Aussage

    angeklickt habe ich Wechsel vom Fahrtenbuch Ansatz zur 1% Regelung

    wurde nach Fahrtenbuch abgerechnet. Nur dann ist eine Korrektur erlaubt. Allerdings sieht die Versteuerung von 750,00 Euro im Monat nicht nach Fahrtenbuich aus. Hier stehen für mich einige Fragezeichen.

  • Vielen Dank für die Erläuterung. Also ich bekomme mehr als die 1 % damit sich mein Nettolohn nicht verändert. In der Lohnabrechnung gibt es mehrere Felder. Im Feld ganz oben kommt zu meinen Bruttolohn eben noch die private KFZ Nutzung 1 % hinzu. das sind die 750 Euro. Im unteren Feld werden dann diese 462,-- € wieder abgezogen. Also wird nach der 1% Regelung versteuert. Versteuert wird nach der Pauschalregelung.


    In dem Wiso Programm Wiso steuer:Sparbuch 2018 habe ich angeklickt: Wechsel vom Fahrtenbuch Ansatz zur 1% Regelung

    da ich nicht wusste wie ich das eintragen soll da ich ja die 1 % Regelung angewendet wird. von daher diese Einstellung.


    Da bei Ermittlung des Korrekturbetrags dann steht: Im Bruttoarbeitslohn lt. Zeile 3 enthaltener Anteil für die Private KFZ Nutzung habe ich das da eingegeben.


    Ich mache das ganze zum ersten Mal und kenne mich damit gar nicht aus. Von daher weis ich nicht was nun richtig oder Falsch ist.


    Das dies eine Art Nettolohn Vereinbarung ist wurde mir vom Steuerberater gesagt. Ich weis nun nicht wie ich das ganze eingeben soll. Und ob man nun


    bei: Im Bruttoarbeitslohn lt. Zeile 3 enthaltener Anteil für die Private KFZ Nutzung nun das brutto aus dem oberen Bereich auf das ganze Jahr addieren soll und da eingeben muss oder das ganze außer Acht lassen soll.

    • Offizieller Beitrag

    Also ich bekomme mehr als die 1 % damit sich mein Nettolohn nicht verändert.

    Dann ist das doch insoweit normaler Arbeitslohn.


    In dem Wiso Programm Wiso steuer:Sparbuch 2018 habe ich angeklickt: Wechsel vom Fahrtenbuch Ansatz zur 1% Regelung

    da ich nicht wusste wie ich das eintragen soll da ich ja die 1 % Regelung angewendet wird. von daher diese Einstellung.

    Du hast doch gar keine Fahrtenbuchregelung angewendet. Der AG hat ganz normal die 1%-Regelung und ggf. die 0,03%-Regelung angewendet. Der Rest ist wie gesagt normaler Arbeitslohn und hat mit dem Kfz im Prinzip nichts zu tun. Und wenn Du kein Fahrtenbuch geführt hast und auch der AG die für das Kfz entstandenen Kosten insoweit nicht gesondert bescheinigt, dann bleibt es bei der beim Lohnsteuerabzug vorgenommenen Regelung.

  • Auf meiner Lohnabrechnung steht folgendes:


    Bei Bruttobezüge:


    Mein Lohn

    Private KFZ Nutzung 1% = 750 €


    dann Gesamt brutto = Betrag X

    dann die ganzen Abzüge

    dann kommt der Netto Verdienst.


    Vom Netto Verdienst werden dann 462,-- € nochmals abgezogen, das 1 % vom Anschaffungswert entspricht. (46200,-- €)


    Meine Frage nun, kann man die 750 Euro monatlich auf 1 Jahr ausrechnen und diese dann bei dem Korrekturabzug der 1 % Regelung: Im Bruttoarbeitslohn lt. Zeile 3 enthaltener Anteil für die Private KFZ Nutzung einschreiben und diese 462*12 Monate gegenüberstellen oder muss das ganze frei bleiben, weil es bei der 1 % Regelung nicht zulässig ist? Das ist das was mich derzeit total verwirrt.


    Bzw. muss ich den Korrekturabzug dann komplett außen vor lassen?


    Habe jetzt 3 mal gerechnet aber weis nun gar nicht mehr was ich machen kann oder nicht.


    Sorry für die Fragen aber ich kenn mich nun gar nicht mehr aus. :)


    Also gebe ich die Werte die auf der Lohnsteuerjahres Bescheinigung alle Werte ein als Zusammenveranlagung mit meiner Frau und den Korrekturabzug für das Firmen KFZ bleibt unberührt da diese 750 Euro ganz normaler Arbeitslohn sind obwohl dahinter steht Private Kfz Nutzung 1 %?

    • Offizieller Beitrag

    Bzw. muss ich den Korrekturabzug dann komplett außen vor lassen?

    Das ist es, was nesciens und ich Dir gesagt haben. Du hast ganz normal die 1%-Versteuerung, der Rest ist ganz normaler steuerpflichtiger Arbeitslohn im Rahmen der "Nettolohnvereinbarung".

  • Ergänzung: du musst nichts korrigieren, kannst aber für die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte die Entfernungspauschale ansetzen. Hilft vielleicht etwas.

  • Vielen Dank euch beiden. Ich habe zwar nur 2 km einfach aber ist besser als nichts. Versicherungen werde ich auch noch einbringen. Mal sehen wieviel sich das ganze dann nach unten verändert. :)