Hallo,
folgende Ausgangssituation:
- Verheiratet
- 2 Kinder (geb. nach 2008)
- beide Berufstätig in Teilzeit, Steuerklasse 4
Nachdem im letzten Jahr die Steuernachzahlung bedingt durch die Kinderzulage größer war als die Kinderzulage auf den Riestervertrag habe ich beim Riesteranbieter die Kinderzulage widerrufen.
Dementsprechend ist auf der Bescheinigung nach §92 EStG des Riester-Anbieters für 2017 keine Kinderzulage mehr ausgewiesen.
Obwohl ich die Zulage nicht bekommen habe hält dies das Finanzamt bei der Einkommenssteuer für 2017 nicht davon ab in der Günstigerprüfung 754€ anzusetzen (2x Kind a 300€ + 154€).
Laut Auskunft des Finanzamtes wird bei vorhandenem Riestervertrag und Kindern grundsätzlich die Kinderzulage eingerechnet - unabhängig davon, ob der Anbieter diese auszahlt oder nicht.
Ist das so korrekt? Hat jemand Erfahrung mit dieser Konstellation?
Grüße,
Gunter