Reisekosten wann buchen?

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Reise am Ende des Jahres gebucht und der entsprechende Betrag wurde dafür auch schon abgebucht. Wann kann ich die Reise denn nun verbuchen? Ich habe ja im Moment noch keine Rechnung, die gibt es ja vor Ort im Hotel (Buchung nur Beleg!?) Logische wäre ja im Quartal, in dem ich die Rechnung erhalte. Kann ich dann noch rückwirkend für beispielsweise für Februar buchen? tia

  • Das kommt doch auch darauf an, ob EÜR oder Bilanz vorliegt. Ohne Rechnung bei EÜR zwar als Ausgabe erfassen (Zahlung = Geldabfluss), aber ohne Vorsteuer. Erst wenn Rechnung vorliegt, kann Vorsteuer korrigiert werden (es gilt hier immer § 11 EStG).

    • Offizieller Beitrag

    Erst wenn Rechnung vorliegt, kann Vorsteuer korrigiert werden (es gilt hier immer § 11 EStG).

    EÜR ja, USt-VA nein. Ansatz in UStVA des Voranmeldungszeitraums, in dem die ordnungsgemäße Eingangsrechnung i.S. § 15 Absatz 1 Nr. 1 UStG vorliegt.

  • Deshalb hatte ich gefragt, ob EÜR oder Bilanz. Bei Bilanz wäre es eine Anzahlung, aber ohne USt, da keine ordnungsgemäße Rechnung. Deshalb mein Hinweis auf die Korrektur. Bei einer EÜR wird auch ohne USt eingebucht und bei Vorliegen der Rechnung dann korrigiert um die Vorsteuer.