Wie kann ich eine "nicht abrechnungsrelevante Einnahme" im HV 2019 verbuchen?

  • Hi,

    nur ein unbedeutendes Problem innerhalb unserer kleinen WEG (5 Einheiten), das ich aber doch gerne gelöst hätte:

    wie kann ich eine nicht abrechnungsrelevante Einnahme im HV 2019 verbuchen, die einfach als Gutschrift auf dem Girokonto verbleibt und nicht einem bestimmten Zweck oder einer Person zugeordnet wird.

    Beispiel 1:

    kürzlich hatte ich die Möglichkeit mehrere Haustürschlüssel kostenlos angefertigt zu bekommen; sofern künftig ein Mieter/Eigentümer nun einen Zusatzschlüssel benötigt, muss er dafür 8,00 EURO an die WEG bezahlen. Diese Einnahme möchte ich nirgends zuordnen, sondern einfach nur dem Girokonto der WEG gutschreiben, um letztlich damit den "Kassenbestand" zu erhöhen.

    Beispiel 2:

    als ehrenamtlicher Verwalter erledige ich nebenher (kostenlos) kleinere Hausmeisterarbeiten; dafür würde ich gerne einen Betrag von bspw. 10,00 EURO/Stunde ansetzen und auch diesen Betrag dem Girokonto der WEG zukommen lassen, ohne dass diese Einnahme einem bestimmten Zweck zugeordnet wird.


    Bei den Ausgaben gibt es eine Kategorie "Nicht abrechnungsrelevante Ausgaben" -leider aber nicht bei den Einnahmen. :( Hat jemand eine Idee wie ich eine solche Einnahme verbuchen kann, ohne dass ich eine Zuweisung vornehmen muss?


    Danke vorweg für die Hilfe / Ideen......:)

    Ich könnte für eine Sache sterben, aber es gibt keine für die ich töten würde (Mahatma Ghandi)

  • Du kannst es wenden, wie Du willst: beides sind Einnahmen und sollten als solche deklariert werden. Einnahmen sind steuerlich relevant, selbst wenn Du sie nur parkst oder der Instandhaltungsrücklage zuführst. Dagegen ist ja nichts zu sagen, dass eine WEG auch Gewinne macht, aber dann müssen die Eigentümer ihre Anteile in der Steuererklärung angeben, jedenfalls grundsätzlich. Ob es da Mindestbeträge gibt, kann ich nicht beurteilen.

  • ........aber dann müssen die Eigentümer ihre Anteile in der Steuererklärung angeben, jedenfalls grundsätzlich. ......

    Besten Dank für den Hinweis; den steuerlichen Aspekt hatte ich leider nicht bedacht. :thumbsup:

    Ich könnte für eine Sache sterben, aber es gibt keine für die ich töten würde (Mahatma Ghandi)

  • Zitat

    ich denke, das dürfte meinem Ansinnen dann am nächsten kommen

    Sehe ich ähnlich. Aber auch dann ist‘s eine Einnahme. Zinserträge, die in die Instandhaltungsrücklage gebucht werden, bleiben Erträge, die grundsätzlich zu versteuern sind.