Einkauf von Anlagevermögen und innergemeinschaftlicher Erwerb

  • Hallo zusammen,


    wiedermal das leidige Thema Einkauf von Anlagevermögen und innergemeinschaftlichem Erwerb... Das Thema gibts ja schon zu Hauf hier im Forum. Letztendlich habe ich aber nirgendwo eine Lösung gefunden die ich einfach anwenden kann. Drum habe ich mich jetzt mal durch alle Threads die ich dazu gefunden habe und die darin verlinkten Artikel zu (Lexwiki, Collmex etc.) durchgelesen.


    Viele Threads in denen es eine vermeintliche Antwort gibt, laufen leider heute ins Leere...


    Folgende Vorgehensweise habe ich nun für mich herausgefunden, würde ich jedoch bitten nochmal kurz drüber zu schauen und mir zu sagen ob das so anwendbar oder grob falsch ist. habe ich jetzt mal ausprobiert. Komme aber nicht wirklich auf einen grünen Zweig.


    Szenario: Einkauf von GWG über Amazon Italien:


    Warenwert: 200€ mit 0% VAT

    Porto: 10€ mit 0% VAT


    Das Ganze soll als GWG mit Sofortabschreibung verbucht werden. Ich wäre nun folgendermaßen vorgegangen:


    1. Buchung von 210€ über das Bankkonto/Verrechnungskonto als innergemeinschaftlicher Erwerb 19% Vorsteuer, 19% Umsatzsteuer


    -> Jetzt ist die UST und VST richtig verbucht. Allerdings müssen Warenwert und Porto noch entsprechend verbucht werden. Deswegen hätte ich nun 2 Manulle Buchungen erstellt:


    Wert SOLLKONTO HABENKONTO Steuerschlüssel
    200€ 480: GWG 3425 Innergemeinschaftlicher Erwerb 19% VST und UST 0%
    10 4910: Porto 3425 Innergemeinschaftlicher Erwerb 19% VST und UST 0%



    Anschließend lege ich im Anlagenverzeichnis manuell noch ein Anlagengut an:





    Die Kontenübersicht (Kontenübersicht.pdf) und die EÜR sehen dann soweit korrekt aus. Die USTVA gibt mir dann jedoch 39€ als Erstattungsbetrag vom Finanzamt an, da zwar die abziehbare Vorsteuer erfasst ist, das Konto 3425 aber wieder auf 0 steht und daher in den UST Formularen nicht erfasst wird, obwohl das Konto 1774 Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19% mit 39,90€ im Haben steht.


    Kann mir jemand sagen wie ich sowas nun korrekt verbuche? Hab ich irgendwo noch nen kleinen (Denk)-Fehler drin? Oder sollte ich das besser ganz anderes angehen?


    Schade dass ständig an der Oberfläche von Mein Büro verschlimmbessert wird, aber wichtige Dinge in der Buchhaltung nicht verbessert werden, obwohl immer wieder dieselben Probleme hier im Forum auftauchen...


    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe und viele Grüße,


    Frostball

  • Ich verstehe ehrlich gesagt deine Buchungen nicht. Was soll das denn werden - 480 an 3425? Wo bleibt die Bezahlung/Rechung? Ausserdem sollten die Konten 34xx auf der Sollseite stehen (ist schließlich Aufwand).

    Ohne hier jetzt auszutesten:

    1. 3425 an 1600 (oder 1200) mit 19% USt und VSt

    2. Umbuchung (wahrscheinlich nur über Interimskonto möglich) 480 an 3425 ohne Umsatzsteuerbuchungen

    3. Bezahlung

    4. AfA am Ende des Jahres

  • Danke für deine Rückmeldung.


    Was soll das denn werden - 480 an 3425?

    Das ist genau das, was du in Schritt 2 beschreibst ;) -> Umbchung 480 an 3425 ohne Ust Buchung.


    Schritt 1 (3425 an 1600/1200) habe ich über den Assistenten im Bacnkkonto (bzw. im Testmandanten über das Verrechnungskonto) schon gemacht:




    Dadurch kommen dann folgende Buchungen zu Stande:




    Jetzt habe ich noch o.g. Manuelle Buchungen gemacht (-> Das was du als Punkt 2, Umbuchung erwähnst).

    200€: 480 an 3425

    10€: 4910 an 3425


    Durch diese Buchungen gleicht sich das Konto 3425 wieder aus. Allerdings wird dann die UST nicht mehr korrekt berechnet. Da das UST Formular nicht das Konto 1774 abfragt, sondern die Steuerschuld aus dem Saldo von 3425 berechnet. Wofür bräuchte ich das Interimskonto. Die Buchung von 480 an 3425 lässt sich ja in Mein Büro manuell bewerkstelligen.


    Was meinst du mit 3. Bezahlung?


    4. AfA am Ende des Jahres habe ich ja durch Erstellen des Anlagenguts im Anlagenverzeichnis erledigt, oder nicht?

  • Okay. Vielen Dank. Wer googlen kann ist klar im Vorteil :thumbsup:


    SAMM beschreibt es so, dass ich das Teil einfach auf 3425 Buchen kann, da GWG mit Sofortabschreibung. Ich würde den Spaß trotzdem gerne über das Anlagenverzeichnis laufen lassen, da ich am Ende des Jahres gerne einen Überblick über die GWG habe und mich Schlussendlich erst am Jahresende entscheide ob ich GWGs sofort abschreibe oder über die Poolabschreibung laufen lasse.


    como beschreibt in seiner Antwort auf SAMMs Thread im Grunde dasselbe was ich auch gemacht habe. Allerdings stimmen bei mir die Steuerformulare nicht mehr, selbst wenn ich den Steuerschlüssel leer lasse. da das Konto 3425 dann wieder genullt ist und in der USTVA keine Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb berechnet wird. Die Vorsteuer wird jedoch abgezogen.



    Edit:

    Habe nun verstanden wie SAMM innergemeinschaftliche Erwerbe mit Anlagenverzeichnis verbucht. Kto 3426... In meinem Konkreten Fall also:

    Splittbuchung:

    200€ auf "neues" Konto 3426 und ein Anlagengut erstellen

    10€ auf 3425 für das Porto


    Allerdings entsteht dadurch auf Konto 480 ja "aus dem nichts" ein Wert im Haben. Kaufe ich normal ein Anlagengut ein habe ich ja eine Buchung


    480 an 1200 und

    am Jahresende die Afa 4855 an 480


    Hierdurch ist das Konto 480 wieder ausgeglichen. Durch die von SAMM beschriebene Vorgehensweise bleibt das Konto 480 im Haben. Ist das dann Buchhalterisch überhaupt noch korrekt?