DSGVO

  • Hallo Zusammen,


    unser Kassenwart steht in Bezug Bedienung ein wenig auf dem Schlauch und auch finde da keine Lösung!


    Ausgetretene Mitglieder sollten gelöscht werden, dürfen aber, wenn rechtliche Vorgaben bestehen wie Steuerfristen, erstmal im Programm als nicht aktiv bestehen bleiben.


    Bei der Löschung, die zwangsläufig irgendwann kommt, werden aber auch die ganzen Bankdaten mit Buchungen automatisch gelöscht und somit stimmt der Kassenbestand

    nicht mehr.


    Für Lösungsansätze wären wir dankbar.


    Ein Dartverein

  • Bei der Löschung, die zwangsläufig irgendwann kommt, werden aber auch die ganzen Bankdaten mit Buchungen automatisch gelöscht und somit stimmt der Kassenbestand

    nicht mehr.

    Wieso denn das? Du löscht doch nur die Bankverbindung der Mitglieder, nicht die des Vereins! Hier bleibt doch alles erhalten. Auch der Kassenbestand wird doch durch Löschung von Stammdaten nicht verändert - ich verstehe deine Fragestellung hier nicht ganz.

  • Schlecht ausgedruckt, da nicht ganz das Problem unseres Kassierers wieder gegeben.


    Die Buchungen bleiben bei der Bank bestehen, ganz klar.

    Die Zuordnungen gehen aber verloren.


    Ich wüsste jetzt keine Lösung, vielleicht gibt es ja eine!


    Vielen Dank

  • Welche Zuordnung geht denn verloren? Der Zahler selber wird anonymisiert - richtig, aber nach 10 Jahren nach Ende der Mitgliedschaft wohl vertretbar! Und vorher dürft Ihr zumindest den Namen nicht löschen. Die Bankverbindung des Mitglieds ist in euren Bankbuchungen nicht enthalten!

  • Mitglieder können auf inaktiv gesetzt werden, bzw. kann das Ende der Mitgliedschaft in den Stammdaten eigetragen werden. Die Mitgliedsdaten an sich müssen 10 Jahre vorgehalten werden. Das ergibt sich aus der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist. Da kann auch niemand der ausgeschiedenen Mitglieder eine Löschung einfordern. Zusätzlich muss natürlich die Bankverbindung des ausgeschiedenen Mitglieds auf inaktiv gesetzt werden, damit keine neuen Abbuchungen erfolgen, resp. Rechnungen für den Beitragslauf erstellt werden.