anteilige Handwerkerkosten lt. V+V mit Eigennutzung

  • Hallo Leute,


    ich habe folgendes Problem:


    Ich möchte die Lohnanteile der Handwerkerkosten aus einer Vermietung mit anteiliger Selbstnutzung (71% Privat) erklären. In der Vermietung gibt es ja einen Aufteilungssatz.

    Aber wie mache ich das jetzt bei den Lohnkosten?

    Muss ich wirklich jede Position einzeln ausrechnen?

    Leider läßt Elster keine negativen Beträge zu, aber WiSo sollte doch wenigstens in der Einzelaufstellung einen Faktor besitzen, oder wie macht ihr das?


    Vielen Dank im Voraus.


    Gruß Achilleus

    • Offizieller Beitrag

    aber WiSo

    Welches Programm bzw. welche Version genau?


    wieso einzeln ausrechnen? 71% der Lohnkosten gehören zu § 35a EstG und 29% der gesamten Kosten gehören in Anlage V+V!

    Das sehe ich etwas differenzierter. Man kann nicht jede Rechnung der Vermietung bzw. der Eigennutzung pauschal zuordnen. An der Stelle, wo Rechnungen nach der Veranlassung einwandfrei zuzuordnen sind, ist diese direkte Zuordnung auch zwingend vorzunehmen. Nicht umsonst gibt es im Werbungskostenbereich der Anlage V entsprechend unterschiedliche Spalten zur Kennzeichnung und Aufteilung. Und genau solche Trennungen/Zuordnungen gibt es in jedem Steuerprogramm. Nur wenn eine Zuordnung nicht möglich ist, greift die prozentuale Aufteilung nach Wohn-/Nutzfläche.

  • aber WiSo

    Welches Programm bzw. welche Version genau?


    wieso einzeln ausrechnen? 71% der Lohnkosten gehören zu § 35a EstG und 29% der gesamten Kosten gehören in Anlage V+V!

    Das sehe ich etwas differenzierter. Man kann nicht jede Rechnung der Vermietung bzw. der Eigennutzung pauschal zuordnen. An der Stelle, wo Rechnungen nach der Veranlassung einwandfrei zuzuordnen sind, ist diese direkte Zuordnung auch zwingend vorzunehmen. Nicht umsonst gibt es im Werbungskostenbereich der Anlage V entsprechend unterschiedliche Spalten zur Kennzeichnung und Aufteilung. Und genau solche Trennungen/Zuordnungen gibt es in jedem Steuerprogramm. Nur wenn eine Zuordnung nicht möglich ist, greift die prozentuale Aufteilung nach Wohn-/Nutzfläche.

    Ich verwende die Profi-Version WiSo-Steuerberater 2018.


    Es scheint hier keine einfache Aufteilungsmöglichkeit bei den Handwerkerkosten zu geben.

    Ich stelle mir folgendes vor:


    Datum | Text | Betrag | Anteilig | Abzugsfähig

    15.11.18 | Schornsteinfeger | 100,00 | 71% | 71,00 €


    Mit so einer Aufstellung würde ich mir viel Arbeit ersparen.


    Ursprünglich hatte ich folgendes gedacht:


    Datum - Text - Betrag

    15.11.18 | Schornsteinfeger | 100,00

    ________ | Kürzung 71% | -29,00


    Aber Elster erkennt keine negativen Werte an.


    Gruß Achilleus

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe das Problem irgendwie nicht. Bei den V+V-Einkünften hast Du die getrennte Eingabemöglichkeit für direkte Zuordnung und für prozentuale Zuordnung. Aus den da jeweils als nicht abziehbar berücksichtigten Kosten hast Du die anteiligen Lohnkosten herauszuziehen/-rechnen und setzt diese bei den Kosten i.S. § 35a EStG an. Anders geht es ja gar nicht, da die WK alle Kosten enthalten und der 35a nur die auf Deinen eigengenutzten Wohnanteil entfallenden Lohnkosten. Ansonsten müsste es da ja eine Tabelle in der Tabelle geben, in der Lohnkosten gesondert ausgewiesen werden. Da dies bei V+V aber keine Rolle spielt, hat die Finanzverwaltung das für ELSTER wohl als überflüssig (oder zu umständlich) erachtet. Im Zweifel hilft ja auch eine Excel-Tabelle, die man mit besonderem Begleitschreiben gesondert übersendet.

  • Ich verstehe das Problem irgendwie nicht. Bei den V+V-Einkünften hast Du die getrennte Eingabemöglichkeit für direkte Zuordnung und für prozentuale Zuordnung. Aus den da jeweils als nicht abziehbar berücksichtigten Kosten hast Du die anteiligen Lohnkosten herauszuziehen/-rechnen und setzt diese bei den Kosten i.S. § 35a EStG an. Anders geht es ja gar nicht, da die WK alle Kosten enthalten und der 35a nur die auf Deinen eigengenutzten Wohnanteil entfallenden Lohnkosten. Ansonsten müsste es da ja eine Tabelle in der Tabelle geben, in der Lohnkosten gesondert ausgewiesen werden. Da dies bei V+V aber keine Rolle spielt, hat die Finanzverwaltung das für ELSTER wohl als überflüssig (oder zu umständlich) erachtet. Im Zweifel hilft ja auch eine Excel-Tabelle, die man mit besonderem Begleitschreiben gesondert übersendet.

    Das mache ich doch auch, aber in den Rechnungen bei V+V sind doch auch Materialaufwendungen enthalten. Ich setze dort die vollen Kosten an, und kann von dem Privatanteil aber nur die Lohnkosten berücksichtigen.


    Beispiel (Heizung):


    Material 200,00 €

    Lohnkosten 100,00 €

    Summe 300,00 € , davon Vermietung 30%/70% Privat => WK abzugsfähig 90,00 € (Lohn+Material)


    Handwerker § 35a EStG

    Lohnkosten 100,00 €, davon Privatanteil 70% = zu berücksichtigen 70,00 €


    Und diese Rechnung muss ich jetzt für jede Handwerkerleistung machen.

    Deshalb meine Frage, ob es da eine einfachere Methode gibt.


    Wie gesagt, prinzipiell hätte ich von der Summe der Handwerkerkosten, einfach den nichtabzugsfähigen Anteil (30%) mit Negativ gekürtz.

    => Lohnkosten (100%) 100,00 €

    abzgl. V+V-Anteil (30%; Summe) -30,00 € <--- hier bekomme ich aber den Fehler von Elster

    Summe 70,00 €


    Achilleus

    • Offizieller Beitrag

    Und diese Rechnung muss ich jetzt für jede Handwerkerleistung machen.

    Deshalb meine Frage, ob es da eine einfachere Methode gibt.

    Nein. Hatte ich aber auch schon gesagt:

    Ansonsten müsste es da ja eine Tabelle in der Tabelle geben, in der Lohnkosten gesondert ausgewiesen werden. Da dies bei V+V aber keine Rolle spielt, hat die Finanzverwaltung das für ELSTER wohl als überflüssig (oder zu umständlich) erachtet.