Abschaffungsbuchung und AfA bei zugeordneter Abschaffung des Anlagevermögens falsch

  • Hallo!


    Wenn eine Zahlung (Einnahme) in Zahlung Bank/Kasse dem Verkauf von Anlagevermögen zugeordnet wird, macht WISO Mein Büro absoluten Murks. In den Abschreibungsdetails wird ersichtlich, dass der Gegenstand im Abschaffungsjahr nicht auf Null geht, sondern erst nach der regulären Abschreibungsdauer! Der Abschreibungsbetrag im Abschaffungsjahr wird nach einem mir unbekannten Schema berechnet und der Restwert steigt sogar! Wenn man in die Buchhaltungslisten schaut, sieht man, dass der nicht mehr vorhandene Gegenstand tatsächlich weiterhin Jahr für Jahr abgeschrieben wird!

    Wird die Abschaffung direkt aus dem Anlageverzeichnis heraus gebucht (so wie man es laut Popup-Fenster gerade nicht tun soll) erfolgt die Buchung korrekt.


       



    Jetzt ist mir aufgefallen, warum. Das Vorzeichen in der Abschaffung stimmt nicht. Dort muss ein Minus stehen. Das Anlagenkonto wird im Soll gebucht und der Abgang im Haben!

    Mache ich hier etwas falsch? An sich macht die Software das doch automatisch?

  • Geht nicht - die Sonderbetriebseinnahmen und - ausgaben werden jeweils als ein Betrag pro Gesellschafter eingegeben. Ich sende dem Finanzamt daher immer per E-Mail eine Aufstellung der einzelnen Posten pro Gesellschafter (als Pdf), erstellt wird diese über mein EÜR-Programm, das kann nämlich mit "Kostenstellen" arbeiten und eine EÜR nach Kostenstellen erstellen (was in Mein Büro definitiv nicht geht - habe ich mit dem Einrichtungsservice probiert).

  • Die Antwort des Supports lautet:


    ... vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Gerne haben wir den Sachverhalt vor Ort geprüft und es ist erforderlich, die Abschaffung aus dem Anlagegut heraus zu buchen wie von Ihnen beschrieben. Wir haben Ihren wichtigen Hinweis an unsere Entwickler weitergeleitet um die Beschreibung innerhalb der Hilfe der Software dahingehend anzupassen.

    Für diesen wichtigen Hinweis möchten wir uns bei Ihnen bedanken.

  • "Wir haben Ihren wichtigen Hinweis an unsere Entwickler weitergeleitet um die Beschreibung innerhalb der Hilfe der Software dahingehend anzupassen."


    Hehe verstehe ich das richtig? Anstatt einen Fehler in der Software zu beheben, will man nur die Beschreibung in der Hilfe anpassen, die den richtigen Weg beschreibt, der aber in der Software falsch implementiert ist. Jo, kann man so machen. :rofl::rofl::rofl::rofl:

  • Jetzt schrieb der Support:

    Gerne haben wir den Sachverhalt in der neuesten Version der Software geprüft und dort können Sie auf beiden Wegen die Abschaffung des Anlageguts vornehmen und die Buchung wird korrekt erfasst. Dies wurde mehrfach vor Ort geprüft und der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist nicht aufgetreten.


    Die eine Antwort passt doch nicht zur anderen, oder?


    Auf jeden Fall ist es korrekt. Ich hatte die Version 18.02.39.001, die meldetet, sie wäre auf dem aktuellen Stand. Mit Hilfe eines Links vom Support habe ich jetzt die Version 18.03.43.001 in der dieser Fehler nicht mehr auftritt und auch dieser hier nicht mehr.


    hat sich also erledigt.