Mietkauf eines Anlagegutes mit 0% Finanzierung

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    per Suchfunktion habe ich nichts gefunden, bzw. fehlte mir das Verständnis für die Ausführungen.

    Eigentlich hatte ich in den letzten 6-7 Jahren nie Probleme mit den Buchungen und der Nutzung

    von Wiso MEIN BÜRO, aber dieser, für euch bestimmt einfache Fall, übersteigt meinen Horizont.

    Ich bekomme das absolut nicht hintereinander.


    Folgendes Sachverhalt stellt sich mir aktuell. Beschreibe euch kurz die Randbedingungen …


    Anschaffung eines Digitaldruckers per Mietkauf mit einer 0% Finanzierung

    Kosten Drucker Netto 7.930,- €

    USt. 1506,70 €


    Die Umsatzsteuer 1506,70 € und auch die erste monatliche Rate, in Höhe von 220,28 € (x 36 Monate), wurde direkt abgebucht.


    Wie ist der einfachste Weg, diesen Vorgang zu buchen ?


    Anlagegut anlegen ist bereits erfolgt und hoffentlich so auch korrekt ?




    Die Mietkauf-Rechnung vom Finanzdienstleister liegt vor.


    Ich würde mich sehr über eure Hilfestellung freuen und falls ich etwas vergessen habe, was ihr als Info

    noch benötigt, schreibt das bitte hier in diesen Thread.


    Vielen Dank für Eure Bemühungen vorab !!!


    Sportliche Grüße


    Jörg

  • Wenn es wirklich Mietkauf ist, musst du den vollen Kaufpreis aktivieren und gleichzeitig den Betrag als Verbindlichkeit einbuchen. Die Raten werden dann von der Verbindlichkeit abgezogen, der Zinsanteil in den Raten ist monatlich als Aufwand zu buchen.

    Insofern ist dein erster Schritt mit der Anlagenbuchung richtig, es fehlt die Gegenbuchung als Verbindlichkeit.

  • Hallo babuschka,


    vielen Dank für deine Info …


    So möchte ich das gern erledigen, leider bekomme ich die Zuordnungen nicht hin.

    Wenn ich mir ein Darlehn einrichte, als Verbindlichkeit, wie kann ich das dem Anlagegut zuordnen

    und wie buche ich von dem Darlehn die abgebuchten Raten ab ?


    Ich bekomme das irgendwie nicht auf die Reihe ...

  • Moin,


    mit den Suchbegriffen "Autokauf" (gebe zu, das liegt jetzt nicht ganz nahe - entscheidend ist der Erwerb von Anlagevermögen) und "Finanzierung" findest Du zahlreiche Beiträge, die das Vorgehen detailliert beschreiben.


    Beschreib` doch mal genau, wo es "klemmt" - dann kann man/frau gezielter helfen :)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Wenn ich mir ein Darlehn einrichte,


    Hallo Jörg,

    das brauchst Du nicht einrichten, das gibt es schon. Konto 1705 (Das ist das Kto. welches babuschka als Gegenkonto Verbindlichkeit meint)

    Also beim Anlegen des neuen WG als Geld (finanzierungs) konto dieses angeben.

    Und wenn eine Rate 220,28 von Deinem Bankkonto 1200 weggeht (H) ist das Gegenkonto das Darlehenskonto 1705 (S)

    Die Umsatzsteuer 1506,70 € und auch die erste monatliche Rate, in Höhe von 220,28 € (x 36 Monate), wurde direkt abgebucht.

    Die USt./VSt. wird Dir vom FA erstattet

    Also wird diese auf Kto 1789 gebucht. und wäre somit gleichzeitig das Gegenkonto für die abgebuchten 1.506,70


    Sollkonto splitten 1789 u. 1705 an 1200 H

  • Moin,


    das stimmt m. E. so nicht; die Eingangsrechnung wird auf das Konto Anlagekonto gebucht (hier finde ich das Betriebs-und Geschäftsausstattung passender). Dort ist ja wahrscheinlich der Steuerschlüssel für "Vorsteuer 19%) hinterlegt, ansonsten wird manuell auf das Konto 1576 gebucht.


    Die Erstattung des FAs wird wie jede Vorauszahlung auf das 1780 gebucht, das hat mit "USt laufendes Jahr" nichts zu tun.

  • das stimmt m. E. so nicht;

    und wo kommt das Geld für das Anlagegut 0200 her?

    etwa vom Darlehenskonto -Geld(Finanz)konto- 1705? ;)

    Dort ist ja wahrscheinlich der Steuerschlüssel für "Vorsteuer 19%) hinterlegt, ansonsten wird manuell auf das Konto 1576 gebucht.

    Bingo!

    Daher ja auch

    Die USt./VSt. wird Dir vom FA erstattet


    Also wird diese auf Kto 1789 gebucht. und wäre somit gleichzeitig das Gegenkonto für die abgebuchten 1.506,70

    Die Erstattung des FAs wird wie jede Vorauszahlung auf das 1780 gebucht, das hat mit "USt laufendes Jahr" nichts zu tun.

    Meinetwegen auch das. Beide haben die gleichen Zuordnungen zur USt.-Erklärung und EÜR ...von daher Jacke wie Hose

    Und wenn er diese Erstattung auf seinem Bankkonto hat und auf 1789 o. 1780 USt lfd. Jahr bucht, wird das Kto wieder ausgeglichen.

    Übrigens werden bei uns alle USt./VSt.-Zahlungen u. Erstattungen so gebucht und nach Jahreswechsel auf 1790 USt.VJ umgebucht.



    Bilder stammen zwar von Steuer:sparbuch u. nicht MB und sollen nur Schema aufzeigen

  • Sorry


    egal ist 88 - irgendein 178x ist hier nicht zielführend - und meine Aussage bezog sich auf die von Dir genannte Buchung der Vorsteuer - und da haben solche Abgrenzungskonten m. E. eben nichts zu suchen :fie:


    Bleiben wir doch bei "Hauptbaustelle" ;)

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für eure Ausführungen …


    Eigentlich ist mir das alles so verständlich, mein Problem bezieht sich allein auf die fehlenden Buchungsmöglichkeiten.


    Wo und wie kann ich beim Anlegen des neuen Wirtschaftsgutes ein Gegenkonto (Finanzierung) angeben ?


    Ich habe, wie bereits oben gezeigt, das WG angelegt. Dort gibt es ja keine Möglichkeiten zu einer Zuordnung zu einem Darlehn.


    Die ER habe ich als ganz normalen Einkauf über Kasse, damit die VSt. berücksichtigt wird, eingebucht.


    buhl.de/wiso-software/wcf/index.php?attachment/20778/


    Ein Darlehn habe ich als Verrechnungkonto erfasst.




    Wie bereits gesagt, ich habe keine Ahnung wann und wo ich eine Gegenbuchung eingeben kann.


    Leider komme ich irgendwie nicht weiter. Auch die ganzen Beispiele, für eine "PKW-Finanzierung",

    helfen mir aktuell nicht. Der Ansatz ist verstanden, lediglich die Zuordnung verstehe ich nicht.


    Sorry !!!



    Grüße


    Jörg

  • lediglich die Zuordnung verstehe ich nicht.

    Da gibt es hier doch sicher Spezialisten die erklären können wie mit ein "paar Klicks" z.B. die Rechnung dem BGA-Anlagegut zugeordnet wird.

    Wenn Du die RG mit Kasse beglichen hast, muss eben der Kassen-Minusbetrag über das Darlehenkonto ausgeglichen werden. Und dieser dann durch mtl. Tilgung vom Bankkonto.

    Nur wie das in MB mit eben genannten "Klicks" :/bewerkstelligt wird entzieht sich meiner Kenntniss.


    Wenn ich in meiner BH (nicht Steuer:Sparbuch aber ähnlich) ein Anlagekonto anspreche, öffnet sich ein Dialog in dem ein Anlagegut angelgt wird und mit "klick" auf buchen wird eine Buchung ... Anlagekonto -> Finanzkonto erstellt. das wäre in Deinem Fall 0200 an 1000 (USt. Autom.)


    Und ich bin der Meinung dass Du, wie Dein 1. Bild zeigt schon auf dem richtigen Weg warst, nur noch der Klick auf "buchen" fehlte.

  • ...mit den Suchbegriffen "Autokauf" (gebe zu, das liegt jetzt nicht ganz nahe - entscheidend ist der Erwerb von Anlagevermögen) und "Finanzierung" findest Du zahlreiche Beiträge, die das Vorgehen detailliert beschreiben.


    Ich glaube, Maulwurf mein sowas hier:


    Da werden die die Spezialisten hier sicher noch detailliert Auskunft geben, aber hier mal kurz meine Vorgehensweise grob aus der Erinnerung beschrieben (liegt ja nun schon knapp 3 Jahre zurück).


    Zunächst erfasst Du die Eingangsrechnung und weist der die Kategorie "Anschaffung von Anlagevermögen" zu. Nun kannst Du auch gleich das Anlagegut definieren und neu erfassen. Die Eingangsrechnung habe ich in meinem Fall, da es sich um eine Teilfinanzierung gehandelt hat, einmal über die Bank (Eigenanteil) und zum anderen über das Verrechnungskonto (Finanzierungsanteil) bezahlt. Zuvor habe ich zunächst eine Einnahme im Verrechnungskonto über die Kreditsumme auf Konto 3650 (Darlehen) erfasst. Alle nun erfolgten Ratenzahlungen habe ich dann im Bankkonto wieder dem Konto 3650 (Darlehen) zugewiesen, welches letztlich nach kompletter Abzahlung des Kredits auf Null stehen muß.

    Das stammt übrigens aus diesem Thread:

    Anlagevermögen auf Raten kaufen - Buchung nicht möglich

  • Guten Morgen,


    muss man das Darlehen zur Verrechnung anlegen ?


    Habe aktuell das Problem, dass ich auf 1705 Darlehn die 7930,- € gebucht habe und auch die erste Rate in Höhe von 220,28 €. Kann ich das Konto 1705 Darlehn irgendwo einsehen, außer wenn ich es zur Verrechnung buche ?


    Grüße