Studentische Hilfskraft und dann Vollzeit

  • Hallo zusammen,


    ich habe vom Januar bis August an der Uni als studentische Hilfskraft gearbeitet und habe rund 3500 euro verdient. Die waren dann steuerfrei. Ich habe dann mit Vollzeitarbeit angefangen und habe nochmals ca 15000 verdient. Jetzt habe ich ein Steuerbescheid gekriegt, wo ich beides zusammen, also ca 18500, als Jahresgehalt versteuern muss. Ist das korrekt so? Mein Gehalt aus den ersten 8 Monaten wird nicht besteuert, wenn ich dann aber anfange, vollzeit zu arbeiten, dann doch?


    Ich habe sicherheitshalber Einspruch eingelegt und das Finanzamt hat mir geantwortet, ich soll meinen Arbeitgeber (Uni? Mein aktueller Arbeitgeber?) bitten, eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung einzureichen, falls meine Beschäftigung auf Minijobbasis war. Ich dachte eigentlich, das wäre mehr oder weniger das gleiche, steuermäßig gesehen.


    Ist hier noch was zu holen?


    Ich danke schonmal für die Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    ich habe vom Januar bis August an der Uni als studentische Hilfskraft gearbeitet und habe rund 3500 euro verdient. Die waren dann steuerfrei.

    Nur weil aufgrund der Höhe der Bruttoeinnahmen in den jeweiligen Monaten nach der Lohnsteuerklasse keine Lohnsteuer einzubehalten war, bedeutet dies ja nicht, dass diese Einkünfte einkommensteuerfrei sind. Im Gegenteil, Lohnsteuer nach Steuerklassen I-VI = steuerpflichtiger Arbeitslohn.


    Ich habe sicherheitshalber Einspruch eingelegt und das Finanzamt hat mir geantwortet, ich soll meinen Arbeitgeber (Uni? Mein aktueller Arbeitgeber?) bitten, eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung einzureichen, falls meine Beschäftigung auf Minijobbasis war.

    Eine UNI behandelt die studentischen Hilfskräfte bestimmt nicht als Minijob und führt für Euch die pauschale Lohnsteuer ab. Dafür müssen die zu sehr rechnen.


    Ich dachte eigentlich, das wäre mehr oder weniger das gleiche, steuermäßig gesehen.

    Nein, kannst Du bei Eingabe des Stichworts Minijob in die erweiterte Forumssuche aber auch ganz schnell selber nachlesen. Da haben wir genügend zu geschrieben.

  • Ich muss insesstieren :)- aus der Gehaltsabrechnung muss sich ergeben, ob anhand der persönlichen Steuerklasse oder pauschal besteuert abgerechnet wurde, es gibt dort immer entsprechende Felder...

  • Ich bin wirklich ein Analphabet, was das angeht... Wo steht das? Meine Steuerklasse ist 1 und meine Lohnsteuer liegt bei ca. 16.7% vom Brutto-Lohn beim aktuellen Job und der alte Job (Steuerklasse 1) wurde, wie gesagt, nicht besteuert. Zu meinem aktuellen Job steht da was von laufendem Bezug...

    • Offizieller Beitrag

    und der alte Job (Steuerklasse 1) wurde, wie gesagt, nicht besteuert.

    Oder anders ausgedrückt: wenn es eine Lohnsteuerbescheinigung mit ausgewiesener Steuerklasse gibt, dann wurde diese Job normal versteuert, nur sind wegen der geringen Höhe der Einkünfte (unter dem Grundfreibetrag) dafür keine Steuer angefallen.

    Ich weiß, das an Unis von den Stellen, die die Jobs vergeben (nicht die eigentlichen Verwaltungen), oft von Minijobs gesprochen wird, wobei die nur die Höhe der gezahlten Summen meinen und nicht die wirklichen steuerlichen Hintergründe. Deshalb auch oft die Verwirrung unter den Studenten.

  • wenn das Finanzamt beide Jobs zusammengerechnet und versteuert hat, weist das auf Steuerklasse 1 bei beiden hin, denn das FA bekommt auch beide Lohnsteuerbescheinigungen und wenn Minijob, dann weiß es das auch: also beide Jobs stpfl.