Umsatzsteuererklärung Photovoltaikanlage (Gewerbe)

  • Ich habe in der Anlage UN alles mit NEIN beantwortet und auch kein Datum.


    Bei Prüfung der Eingaben erhalt ich folgende Antwort:

    Auf der Anlage UN wurden folgende Angaben getätigt. Es wurde jedoch nicht erklärt, dass es sich um einen im Ausland ansässigen Unternehmer handelt.


    Für eine Tipp wäre ich sehr dankbar. Ich habe noch nie eine solche Erklärung machen müssen und habe das Gewerbe schon einige Jahre?????


    Besten Dank.

    AWSZ58

  • Was willst du denn als ein in Deutschland ansässiger Unternehmer mit der Anlage UN? Auch UR dürfte bei dir nicht in Frage kommen ...

    • Offizieller Beitrag

    Bei Prüfung der Eingaben erhalte ich folgende Antwort:

    Von welchem Programm bzw. welcher Programmversion?


    Auf der Anlage UN wurden folgende Angaben getätigt. Es wurde jedoch nicht erklärt, dass es sich um einen im Ausland ansässigen Unternehmer handelt.

    Du möchtest etwas abgeben, was nach Deinen bisherigen Angaben nicht schlüssig ist. Der Programmhinweis sagt doch alles. Es ist, wie nesciens es auch beschrieben hat.

  • Vom Finanzamt habe ich ein Schreiben erhalten


    Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung


    Art der einzureichenden Erklärungen


    Umsatzsteuer . Paragr. 149AO iVm. Paragr. 18, ggf. 22b UStG (Für mich böhmische Dörfer)


    Ich war auch persönlich beim Finanzamt und dort besteht man auf die Abgabe


    Besten Dank für eine Hilfe.


    Gruß AWSZ58

    • Offizieller Beitrag

    Du musst doch wissen, was da Sachverhalt ist. :)


    Da wird wohl zur USt optiert worden sein und entsprechend aus den AK/HK Vorsteuer gezogen worden sein. Somit ist natürlich auch der Verkauf bzw. die Entnahme der Umsatzsteuer zu unterwerfen.


    Wenn Du wirklich so wenig Kenntnisse hast, dann kann ich Dir nur dringend zum sofortigen Kontakt mit einem Steuerberater raten.

  • Die Paragraphenverweise sind der Hinweis auf die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben.


    Das heisst aber nicht, dass du auch die Anlagen UR und/oder UN abgeben musst. Diese sind nur Pflicht, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Und bei einer Photovoltaikanlage sehe ich keinen Grund für eine Anlage UN (UR ja nur, falls Bezüge aus EU-Ländern, aber für mich auch eher unwahrscheinlich).


    Die Umsatzsteuererkärung kann auch bei einem Kleinunternehmer angefordert werden - aber dann wären nur die Zellen 238 und 239 auszufüllen (neben den allgemeinen Angaben zu Adresse etc.). Das können wir aber anhand der Angaben des TE nicht beurteilen.