Verbuchung von Umsatz bei Plattformmodell (Provision und Durchlaufposten) (SKR04)

  • Hallo zusammen,


    seit Kurzem betreibe ich eine Vermittlungsplattform (als UG). In dieser erhalte ich von den Kunden den vollen Preis überwiesen. 85% davon stehen dem Dienstleister zu, der die Leistung erbracht hat, und 15% erhalte ich davon als Provision.


    Wie kann ich dies korrekt verbuchen? Bank an Umsatzerlös 15% und Bank an Kreditor 85%?

    Und wie muss ich die Umsatzsteuer buchen, wenn der Dienstleister unter die Kleinunternehmerregelung fällt, ich selbst aber Umsatzsteuer erhebe?


    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe :)

    • Offizieller Beitrag

    Moin,

    dann hantierst Du ja mit Gutschriften sozusagen...

    Kundenseitig ist das ja klar: Du schreibst die Rechnung über die volle Höhe, mit Umsatzsteuer und so weiter. Buchungssatz ist Kunde an Erlös, bei Bezahlung dann Bank an Kunde.


    Lieferantenseitig erstellst Du eine Gutschrift über die 85% (oder was immer vereinbart ist). Bei Dienstleistern, die Kleinunternehmer sind ohne USt, bei allen anderen mit USt. Die Buchungssätze sind dann Aufwand an Kreditor, bei der Auszahlung Kreditor an Bank.


    Die restlichen 15% müssen dann garnicht mehr gesondert gebucht werden.


    Das wäre das einfachste Vorgehen.

  • Vielen Dank Manuel! Das ist eine wirklich große Hilfe!


    Eine Frage habe ich jedoch noch. Es ist so, dass ich rechtlich gesehen KEIN Teil des Vertrages zwischen Kunden und Dienstleister bin. Stattdessen übernehme ich nur den Zahlungseinzug im Auftrag des Dienstleisters. Kann ich daher wirklich den vollen Betrag als Erlös und den Anteil des Dienstleisters als Aufwand verbuchen? Denn eigentlich besteht mein Umsatz aus rechtlicher Sicht dann ja nur aus den 15% Provision.

  • Zumal dann auch eine Menge Pflichten aus dem Geldwäschegesetz zu beachten wären - bei einer UG sollte man hier schon etwas fachlichen Rat einholen.