Haushaltshilfe von der Krankenkasse , Angaben in der Steuererklärung, Kontoführungsgebühen

  • Hallo liebe Forumsgemeinde,


    ich habe schon viel gesucht aber leider keine so richtige Antwort gefunden.

    Zum Sachverhalt.


    Meine Freundin war 2017 für vier Wochen krank und konnte in der Zeit die gemeinsamen Kinder nicht pflegen, betreuen.


    Für diese vier Wochen habe ich mich unbezahlt von meinem Arbeitgeber freistellen lassen.


    Von der Krankenkasse gab es Geld für mich als Haushaltshilfe, welches an meine Freundin ausgezahlt wurde (damit Sie sich selbst eine Haushaltshilfe beschaffen kann).

    Das Geld ist Steuerfrei.


    Das hat Sie dann an mich überwiesen, da ich alle die laufenden Kosten bezahle.


    Meine Frage nun ist das eine Einnahme für mich und wo muss ich das dann im Steuersparbuch eintragen?


    Den Zeitraum habe ich unter Beschäfdtigungsunterbrechung angegeben, aber keinen Betrag da dies ja keine Lohnersatzleistung ist und somit nicht dem progressionsvorbehalt unterliegt.


    Wenn ich es eintragen muss fällt das vielleicht auch in den Bereich der steuerfreien Aufwandsentschädigung nach §3 Nr. 26 EStG unter Pfelge, da ja die Kinder gepflegt werden mussten?


    Wie muss es dann meine Freundin angeben und hätte oder muss Sie noch was machen?




    Zweite Frage:


    Es gibt die Pauschale für Kontoführungsgebühren die kann man nur anklicken oder nicht. Meine Bank hat die Kontoführungsgebühren immer weiter ehöht (Niedrigzinsprobleme). Derzeit 3,50 € als Basis und 5,50 € ich aufgrund vieler Überweiseungen.

    Wo kann ich die echten Kosten angeben bzw. welche nur Basis oder die angefallenen?

    Oder einfach die Pauschale nehmen und gut ist es?



    vielen Dank für Eure Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage nun ist das eine Einnahme für mich und wo muss ich das dann im Steuersparbuch eintragen?

    niegends

    Wie muss es dann meine Freundin angeben

    ebenfalls nirgends


    Leistungen der Krankenkasse für eine Ersatzkraft im Rahmen der Haushaltshilfe an Angehörige - BFH v. 17.06.2005 - VI R 109_00 - NWB Datenbank.pdf

    https://www.google.de/search?e…b..0.0.0....0.iCQ6NooJQo0


    Wo kann ich die echten Kosten angeben bzw. welche nur Basis oder die angefallenen?

    Im Prinzip gar nicht.

    Oder einfach die Pauschale nehmen und gut ist es?

    Genau, die Gründe haben wir auch schon oft genug erläutert.


    Und bitte künftig keine Sachverhalt mischen, damit die erweiterte Forumssuche übersichtlich bleibt.