Wie den Mini-Job meiner Frau angeben?

  • Hallo. Ich hoffe hier Hilfe zu meinem Problem zu finden. Ich verwenden WISO Start zum ersten Mal und wollte eine Steuererklärung für 2017 erstellen. Meine Arbeitssituation: Ich arbeite ganz normal Vollzeit. Meine Frau hat das ganze letzte Jahr mit Mini-Jobs überbrückt. Alle Mini-Jobs waren auf 450€ Basis und Sie hat keine Steuern bezahlt. Lediglich der Beitrag für die RV wurde abgeführt. Im Juli 2017 hatte Sie zwei Mini-Jobs und hat für einen dann eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Sie ist Steuerklasse 5 und ich 3.

    Jetzt habe ich alle Angaben zu meiner Person im WISO gemacht und komme auf eine Erstattung von 480€. Dann habe ich noch den Juli von meiner Frau eingetragen und bin immer noch bei 480€. Wenn ich jetzt die Erklärung versenden möchte, dann sagt WISO, dass es einen Fehler gibt und ich die Zeiträume ohne Beschäftigung meiner Frau angeben muss. Tue ich dieses, fragt WISO ob Sie für diesen Zeitraum Lohnersatzleistungen bekommen hat. Dann trage ich das Gehalt, was Sie aus Ihrem Mini-Job erhalten hat und dann bekomme ich nur noch 10€ Erstattung. Sie hat aus Ihrem Mini-Job letztes Jahr insgesamt 5100€ verdient. Jetzt habe ich aber im Netz gelesen, dass man den Mini-Job nicht in der Steuererklärung angeben muss. Was trage ich dann beim Punkt "Zeiten ohne Beschäftigung" ein?

  • Im Juli 2017 hatte Sie zwei Mini-Jobs und hat für einen dann eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Sie ist Steuerklasse 5 und ich 3.

    Und diese Bescheinigung muss eingetragen werden, sie wurde nämlich schon elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Die Frage ist, warum hier überhaupt auf Lohnsteuerbasis gearbeitet wurde - das kann sein, wenn zwei Minijobs gleichzeitig angemeldet waren! Dann ist es nämlich mit der MInijob-Regelung vorbei. Der zweite Arbeitgeber muss dann auf Lohnsteuerkarte berechnen und die Tätigkeit muss in die Steuererklärung. Nur die Minijobs, die über die Minijobzentrale abgerechnet wurden, gehören nicht in die Einkommensteuererklärung.

  • Moin @nesciens,


    m. W. muss der zweite Minijob nicht zwingend nach der persönlichen Steuerklasse besteuert werden; sind beide Jobs < 450 €, ist die pauschale Besteuerung mit 2% möglich, anderenfalls mit 20%.


    Allerdings spielt das für die Fragestellung hier keine Rolle, da ja eine LSt-Bescheinigung vorliegt ;)


    Viele Grüße

    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Meine Arbeitssituation: Ich arbeite ganz normal Vollzeit. Meine Frau hat das ganze letzte Jahr mit Mini-Jobs überbrückt. Alle Mini-Jobs waren auf 450€ Basis und Sie hat keine Steuern bezahlt. Lediglich der Beitrag für die RV wurde abgeführt. Im Juli 2017 hatte Sie zwei Mini-Jobs und hat für einen dann eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Sie ist Steuerklasse 5 und ich 3.

    Jetzt habe ich alle Angaben zu meiner Person im WISO gemacht und komme auf eine Erstattung von 480€

    bei Job auf Steuerkarte nur für einen Monat, kommt ggf. der volle WK-Abzug zum Zuge, so dass Einkünfte 0,--

    Genau so ist es.



    Wenn ich jetzt die Erklärung versenden möchte, dann sagt WISO, dass es einen Fehler gibt und ich die Zeiträume ohne Beschäftigung meiner Frau angeben muss.

    Es gibt ja nicht nur Fehlerhinweise seitens der Software, sondern auch Prüfhinweise, die man erneuter Prüfung ggf. als ok bestätigt ("ignorieren").


    Ansonsten sind bereinigte Screens zu Programmhinweisen etc. bei Softwarenutzung immer dienlich.