Hallo Gemeinde,
meine Frau ist seit letztem Jahr als Tagesmutter selbständig.
Sie zahlt in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung freiwillig ein.
Das Jugendamt zahlt ihr dazu einen Zuschuss.
Meine Frage:
Da sie ja keine Lohnsteuerkarte hat, wo müssen die gazahlten Beiträge sowie die Erstattungen des Jugendamtes eingetragen werden?
Danke
Michael