Rente und Krankenkassenbeiträge bei Selbständigen

  • Hallo Gemeinde,


    meine Frau ist seit letztem Jahr als Tagesmutter selbständig.

    Sie zahlt in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung freiwillig ein.

    Das Jugendamt zahlt ihr dazu einen Zuschuss.


    Meine Frage:

    Da sie ja keine Lohnsteuerkarte hat, wo müssen die gazahlten Beiträge sowie die Erstattungen des Jugendamtes eingetragen werden?


    Danke


    Michael

  • Da, wo sie immer sind - bei den Vorsorgeaufwendungen. Nur jetzt nicht mehr unter den gesetzlichen Versicherungen, sondern unter freiwillig gesetzlich oder privat, je nachdem, wie sie versichert ist. Die Zuschüsse müssen abgezogen werden.


    Ein Tipp: über den Abruf seht ihr, was die Versicherung gemeldet hat mit den richtigen Zeilen.