Hallo Liebe Leute
Ich hoffe die Frage ist relativ leicht zu beantworten.
Es geht um eine UG die Ist-Versteuerer ist und um den Jahreswechsel von 2017 zu 2018.
Normalerweise buche ich die Einnahmen ja auf 8400 (SKR03 Datev).
Wie sieht es aber mit dem Rechnungen aus die im Januar bezahlt werden aber gestellt und ausgeführt in 2017 wurden?
Ich muss doch in 2017 ein Forderungskonto anbuchen und in 2018 dagegen buchen oder?
Hinweis: es ist KEINE Debitoren- und Kreditoren-Buchhaltung.
Hoffe hier bekomme ich die Erleuchtung
Lieben Gruß Chris