Hallo,
ich habe folgende Frage. Meine Frau hat letztes Jahr ihr Kleinunternehmen aufgegeben. Bei der Steuererklärung musste ich nun die Gewinnermittlungsart wechseln und unter dem Punkt "Hinzurechnung und Abrechnung bei Ermittlung der Gewinnermittlungsart" habe ich z. B. das noch nicht abgeschriebene Inventar als übername ins Privatvermögen aufgenommen, was den Gewinn natürlich steigert.
Dann mussten noch Eingaben zu "Veräußerung und Betriebsaufgaben" gemacht werden. Hier habe ich nun den selben Wert eingegeben.
Ist dies nun alles so richtig? Oder ist Eingabe doppelt und überflüssig?