Schichtdienst mit unregelmäßigen Diensten...

  • Hallo zusammen,


    ich bin Neuling und stoße gleich auf ein größeres Problem.:/


    Ich bin im Schichtdienst tätig und meine Wechselschichten sind absolut unregelmäßig und lassen sich nicht per Formular definieren. Ich habe z.b. keine bestimmte Anzahl von Schichten in der Woche.

    Zusätzlich pendel ich erst 250km vom Wohnort/Lebensmittelpunkt zum Arbeitsplatz, nach der Schicht fahre ich 25km zum Ort wo ich übernachte, dann wieder zur Schicht usw.. Nach einem Schichtblock dann wieder zurück zum Lebensmittelpunkt.


    Eigentlich würde ich es gerne so angeben:

    Zeitraum x-y - 8 Fahrten Wohnort-Dienstort - 2000km

    Zeitraum x-y - 6 Fahrten Dienstort-Unterkunft - 150km



    Jemand eine Iddee wie ich es sinnvol eingeben kann? Befürchte schon das ich diese Software nun nicht mehr nutzen kann -.-




    Danke,



    Daniel8)

  • Ich sehe das als durchaus möglich an. Wobei der Zeitpunkt der Schicht ja nicht maßgebend ist, weil es hier um die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte geht. Du musst nicht jede einzelne Fahrt angeben.

  • Hallo,


    habe exakt das gleiche Problem. Finde keine sinnvolle Eingabe. 46 Fahrten zur weiterentfernten Wohnung /Lebensmittelpunkt (180km) . Der Rest zur naheliegen Wohnung innerhalb der Schichtblöcke (12km).

    Meine einzige Idee ist das Aufsplitten des Zeitraumes bei der Eingabe also vom 01.01-01.04 für die 46 Fahrten und dann vom 01.04-31.12 den Rest. Sonst meckert die Software alles an. Ich kann mir aber nicht vorstellen das die Lösung sein soll.


    Auch ich wäre für eine Lösung des Problems dankbar.

    • Offizieller Beitrag

    Ich sehe das als durchaus möglich an. Wobei der Zeitpunkt der Schicht ja nicht maßgebend ist, weil es hier um die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte geht. Du musst nicht jede einzelne Fahrt angeben.

    Aber nachvollziehbar muss es sein. Und das sind diese Zahlen für mich irgendwie nicht:

    Eigentlich würde ich es gerne so angeben:

    Zeitraum x-y - 8 Fahrten Wohnort-Dienstort - 2000km


    Zeitraum x-y - 6 Fahrten Dienstort-Unterkunft - 150km

    Selbst bei einer 7-Tage-Woche dürften ja allenfalls Entfernungspauschalen für 7 Arbeitstage zu berücksichtigen sein.


    Sonst meckert die Software alles an.

    Welche Software "meckert" bei Deinem Sachverhalt mit welchem Hinweis? Dir ist bekannt, dass es auch Prüfhinweise gibt?


    Abgesehen davon sollte man sich bei Schilderung des Sachverhaltes zur Entfernungspauschale etwas deutlicher hinsichtlich Arbeitstagen und Anzahl der Fahrten ausdrücken. So blickt da eigentlich niemand durch. Vor einem ähnlichen Problem stünde das FA. Und bei Nutzung eines Programms ggf. auch dessen Name/Version benennen und ggf. bereinigte Screens anhängen.

  • ich Versuch nochmal. Es geht um die Eingabe bei der Software Steuer-Sparbuch 2017.



    Der Sachverhalt es gibt zwei Wohnungen. Eine Wohnung A der Lebensmittelpunkt und eine kleine Wohnung B dicht bei der Arbeit. Gearbeitet wird das ganze Jahr beim gleichen Arbeitgeber C.


    Bei der Eingabe habe ich folgendes Problem. Ich gebe unter (Werbungskosten/Fahrten zur ersten Tätigkeitstelle) von der Wohnung B folgendes ein

    vom 01.01-31.12 254 Arbeitstage - 30 Tage Urlaub - 5 Tage Krank = 219 Tage x 12 km x 0,30€ = 788,40 Euro.


    Soweit alles einfach und gut hätte ich nicht noch die Fahrten zur Wohnung A. Die oben aufgeführten 46 Fahrten.


    Mir ist nicht klar wo und wie ich die 46 Fahrten *180km* 0,30 Euro =2484 Euro eintragen soll.


    Dupliziere ich den ersten Eintrag um die Fahrten von der Wohnung A einzutragen meldet das Steuer-Sparbuch 2017 das sich die Zeiten Überschneiden.

    • Offizieller Beitrag

    Dupliziere ich den ersten Eintrag um die Fahrten von der Wohnung A einzutragen meldet das Steuer-Sparbuch 2017 das sich die Zeiten Überschneiden.

    Ja und? Genau das ist der besagte Prüfhinweis. Alle Zahlen überprüfen und wenn ok, dann als solches bestätigen ("ignorieren").

  • Bitte darauf achten, dass du jeweils nur entweder von Wohnung A oder von Wohnung B zur Arbeit fahren kannst. So wie du jetzt angibst, rechnest du mit insgesamt 265 Tagen! Das kann nicht sein. Die Entfernungspauschale gilt immer nur für eine Fahrt - also wären es bei dir dann 173 Tage von Wohnung A und 46 Tage von Wohnung B.

  • Hallo und sorry falls meine Frage bereits irgendwo geklärt wurde...ich hab’s nicht gefunden -.-


    Ich bin im Wechselschichtdienst und habe keinen Rythmus, keine festen Wochentage, keine feste Anzahl von Schichten pro Monat und somit keine Möglichkeit gefunden es in der Steuersoftware für 2017 einzupflegen. Ich habe eine saubere, übersichtliche Tabelle erstellt und einebnen gesamtzahl der gefahrenen Kilometer.

    Kann ich z.B. irgendwie nur die gefahrenen Kilometer einpflegen und die Tabelle als Erklärung anheften?


    Danke im Vorraus.


    Daniel:thumbsup:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo und sorry falls meine Frage bereits irgendwo geklärt wurde...ich hab’s nicht gefunden -.-

    Da könnte man unter seinem Nicknamen schauen und klicken oder man nutzt ganz einfach die erweiterte Forumssuche. Ich habe es dann mal zusammengeschoben. ;)

  • Nein - es zählen die Tage, an denen du gefahren bist und die Entfernungskilometer (und zwar die kürzeste Strecke!). Und dazu benötigst du keine Tabelle mit Erklärung, sondern lediglich deinen Kalender, aus dem die Arbeitstage ersichtlich sind und die einmalige Angabe der Entfernungskilometer.

    Wurde hier schon x-mal erläutert.