AfA und eingesetzter Gutschein

  • Guten Tag zusammen,


    ich bin mir recht unsicher, daher möchte ich Euch um Rat bitten.


    Letzte Woche habe ich ein NAS (grob gesagt ein Minicomputer) gekauft, welchen ich nun über 3 Jahre abschreiben möchte.


    Gekauft habe ich das Gerät über eBay. eBay bzw. PayPal hat mir einen %-Gutschein gegeben, den ich eingelöst habe.

    Der Gutschein war nicht auf ein bestimmtes Produkt beschränkt.


    Auf der Rechnung vom Händler steht

    NAS................ 429,00 EUR

    Versand............. 1,99 EUR

    Gesamt.......... 430,99 EUR


    Bei meiner PayPal-Zahlung steht

    NAS................ 429,00 EUR

    Gutschein.......-21,45 EUR

    Versand............. 1,99 EUR

    Gesamt.......... 409,54 EUR


    Abgebucht vom Konto wurden natürlich nur 409,54 EUR.


    Meine Frage ist nun:

    Notiere ich zu diesem Kauf den Betrag den ich tatsächlich gezahlt habe (409,54 EUR) für die Abschreibung oder aber den Betrag von der Rechnung (430,99 EUR)?

    Beim letzteren Fall würde ich dann einen Zahlungseingang über 21,45 EUR buchen.


    Ich habe ein wenig hier im Forum recherchiert und es gab tatsächlich auch eine ähnliche Frage. Hierbei ging es aber darum, dass die Person einen Gutschein selber gekauft hat. Mir wurde der Gutschein ja geschenkt. Auch bezog sich der Thread nicht auf mögliche Auswirkungen bei der AfA.


    Vielen Dank im Voraus :)

    Bücherwurm

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde vom reduzierten Betrag ausgehen, da Du ja nur diesen tatsächlich aufgewendet hast, vergleichbar mit einer Zahlung abzgl. Skonto...

    Sehe ich ebenso. Zumal unter Berücksichtigung des im Raume stehenden Differenzbetrags. Alles belegmäßig dokumentieren und fertig.

  • wofür wurde der Gutschein ausgestellt? Eine Rückgabe oder einfach so wie ein Preisnachlass? Ein Geschenk - privat? Oder von einem Kunden.


    Warum soll der PC über 3 Jahre abgeschrieben werden? Geht doch auch sofort...

    • Offizieller Beitrag

    Warum soll der PC über 3 Jahre abgeschrieben werden? Geht doch auch sofort...

    Weil der TE es möchte. ?(


    ... welchen ich nun über 3 Jahre abschreiben möchte.

    Kann in der ertragsteuerlichen Auswirkung ja durchaus einmal günstiger sein, zumal man sich für die paar Euro dann nicht den Mund fusselig reden muss bezüglich selbständig oder nicht selbständig nutzbar. ;)

  • Guten Abend zusammen,


    danke für die vielen Antworten :)


    Beim NAS habe ich mich eventuell etwas unglücklich ausgedrückt. Eventuell mit zu wenig Informationen.

    Hier im Forum wurde darüber auch fleißig diskutiert (NAS Server buchen) :)

    Meiner Meinung nach ist das NAS nicht selbstständig nutzbar und daher auch kein GWG.


    Zitat

    welchen ich nun über 3 Jahre abschreiben möchte.

    möchte / muss :)

    wofür wurde der Gutschein ausgestellt? Eine Rückgabe oder einfach so wie ein Preisnachlass? Ein Geschenk - privat? Oder von einem Kunden.


    Das war eine dieser eBay-Aktionen für "eingeladene Mitglieder". "Sparen Sie X-% mit diesem Gutschein". Bei der Zahlung im Paypal-Fenster gibt man den Gutschein ein und es werden die X-% abgezogen.


    Werde es nun so machen wie von @maulwurf23 und @miwe4 vorgeschlagen.


    Danke allen nochmals ! :)

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung