Erstattung Finanzamt Umsatzsteuererklärung Vorjahr

  • Hallo in die Runde,


    ich habe Mai 2018 einen Betrag X vom Finanzamt für die Umsatzsteuererklärung 2016 erstattet bekommen. Laut meinem Steuerberater soll ich den Betrag auf das SK03 Konto 1790 buchen. Bei MeinBüro bekomme ich jedoch die Meldung, dass ich einen positiven Betrag einer Ausgabenkategorie zugeordnet habe.


    Kann mir jemand sagen, welches in diesem Fall das richtige Konto ist?


    Herzlichen Dank im Voraus.


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Laut meinem Steuerberater soll ich den Betrag auf das SK03 Konto 1790 buchen.

    das Konto passt m. E. schon

    Nicht eher Konto 1791 (2016er Erstattung in 2018 zu verbuchen)? ?(


    Wobei das an der grundsätzlichen Vorgehensweise nichts ändert.

    • Offizieller Beitrag

    das problem ist dass der erstattete betrag dann als ausgabe angezeigt wird. das ist falsch.

    Ich nutze diese Software nicht. Etwaigen potentiellen Hilfestellern solltest Du es leichter machen, indem Du einen bereinigten Screen der von Dir erstellten Buchung etc. hier anhängst.

  • Das Konto wird schon stimmen, auch wenn 1791 von der Benennung her sicher noch passender scheint (es geht hier ja nicht um das Vorjahr, sondern um 2016) , 1791 müsste aber erst freigeschaltet werden. Ich habe auch schon 1780 verwendet, auch wenn es ich streng genommen nicht um eine Vorauszahlung handelt. Die Steuer-Auswertungen sind in WISO Mein Büro trotzdem korrekt.


    Die Warnmeldung kannst Du in dem Fall ignorieren.

    • Offizieller Beitrag

    Das Konto wird schon stimmen, auch wenn 1791 von der Benennung her sicher noch passender scheint (es geht hier ja nicht um das Vorjahr, sondern um 2016) , ...

    Eben, also das einzig richtige Konto.


    ... 1791 müsste aber erst freigeschaltet werden.

    Und wo besteht darin das Problem?


    Ich habe auch schon 1780 verwendet, auch wenn es ich streng genommen nicht um eine Vorauszahlung handelt.

    Und das von einem Dozenten für Steuer-/Buchhaltungssoftware? Sollte eine Buchung nicht so zutreffend wie möglich erfolgen, um deren Nachvollziehbarkeit auch durch einen unvoreingenommenen Dritten schnell und leicht ermöglichen zu können? Man stelle sich da eine Sonderprüfung vor mit Ergebnissen von abgelaufenen Kalenderjahren und laufenden Voranmeldungszeiträumen. Da ist das Durcheinander vorprogrammiert. Also sollte man hier m.E. auch nur absolut zutreffende Lösungen propagieren.

  • 1780 ist definitiv falsch! Es handelt sich nicht um eine Vorauszahlung für 2018, sondern um eine Rückerstattung für 2016. Also nimm 1790, wenn du 1791 nicht freischalten willst.


    Vielen Dank für eure Antworten, hat mir geholfen und ich bleibe bei 1780. Es wir als negative Ausgabe angezeigt, also passt doch alles.

    Dozent_WISO_MB

    So etwas kommt dabei heraus, wenn man „falsche“ Ratschläge gibt.

    Die Steuerauswertungen für 2018 wären auf jeden Fall falsch, denn die Vorauszahlungen vermindern in der Umsatzsteuerjahreserklärung die Restschuld und damit müsste wegen der Rückzahlung 2016 für 2018 dann mehr gezahlt werden. Wäre definitiv nicht richtig.

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank für eure Antworten, hat mir geholfen und ich bleibe bei 1780.

    Also definitiv die schlechteste der vorgeschlagenen Lösungen, die u.U. auch zu falschen Folgeentscheidungen führt, wenn sich jemand nicht genau anschaut, was hinter diesem Betrag steckt. M.E. definitiv falsch und bringt jeden Prüfer dazu, sich alles genauer anzuschauen. Du folgst somit weder dem Rat Deines Steuerberaters noch dem begründeten Vorschlag der Mehrheit der Antwortgeber im Forum.


    Es wir als negative Ausgabe angezeigt, also passt doch alles.

    Eben nicht, so.o. und siehe auch babuschka.


    Und genau deshalb immer wieder meine Kritik bei etwaigen fragwürdigen Lösungsvorschlägen:

    Und das von einem Dozenten für Steuer-/Buchhaltungssoftware? Sollte eine Buchung nicht so zutreffend wie möglich erfolgen, um deren Nachvollziehbarkeit auch durch einen unvoreingenommenen Dritten schnell und leicht ermöglichen zu können? Man stelle sich da eine Sonderprüfung vor mit Ergebnissen von abgelaufenen Kalenderjahren und laufenden Voranmeldungszeiträumen. Da ist das Durcheinander vorprogrammiert. Also sollte man hier m.E. auch nur absolut zutreffende Lösungen propagieren.

    Mit den Konsequenzen muss sich nämlich später der Fragesteller herumschlagen.

  • Dozent_WISO_MB

    So etwas kommt dabei heraus, wenn man „falsche“ Ratschläge gibt.

    Die Steuerauswertungen für 2018 wären auf jeden Fall falsch, denn die Vorauszahlungen vermindern in der Umsatzsteuerjahreserklärung die Restschuld und damit müsste wegen der Rückzahlung 2016 für 2018 dann mehr gezahlt werden. Wäre definitiv nicht richtig.

    Ja, OK, Asche auf mein Haupt. Das war nicht als Ratschlag oder Empfehlung gemeint, wie ich gleich noch ausführe.


    Vielen Dank für eure Antworten, hat mir geholfen und ich bleibe bei 1780.

    Wie babuschka und miwe4 schon sagten, ist dass 1791 die beste Wahl, als eine Art "Unterkonto" von der Nummernsystematik her, passt 1790 auch, Dein Steuerberater hat es ja auch nicht umsonst empfohlen. Das Konto 1780 war kein Ratschlag von mir, sondern schrieb ich nur der Vollständigkeit halber, eher als Anekdote. Erst auf Deine Frage hin habe ich mir nämlich mal meine vergangenen Buchungen angeschaut und festgestellt, dass ich mal das Konto 1790 entdeckt hatte und mal nicht. Offenkundig war für mich damals 1780 intuitiv richtig ohne darüber nachzudenken. In der Zwischenzeit ist das anders, auf jeden Fall finde ich gut, wenn Du über die Frage stolperst, es besser machst als ich in meiner Vergangenheit. Ich dachte nicht, dass bei so einheitlicher Aussage aller von Dir Befragten Du Dich genau für das Falsche entscheiden wirst, nur weil ich hier schreibe, dass ich es auch mal falsch gemacht habe.



    M.E. definitiv falsch und bringt jeden Prüfer dazu, sich alles genauer anzuschauen.

    Auch wenn die von babuschke befürchtete Auswirkung so (bis zur aktuellen Programmversion jedenfalls) nicht gibt (siehe unten) hat miwe4 völlig Recht. Wenn Du nun schon das richtige Konto weißt, extra nachfragst und bestätigst wirst, warum dann nicht auch dieses nehmen? Denn der Prüfer wird zunächst genau wie babuschka denken, dass nun die Vorauszahlungen im jetzigen Jahr in der USt-Erklärung für 2018 zu hoch ausgewiesen sein werden. Auch wenn bei intensiveren Überprüfen festgestellt wird, dass dem nicht so ist, warum sich und einem Dritten erst so eine Falle zum Stolpern einbauen? Also dringende Empfehlung: Ändere es noch einmal in 1790 oder 1791.


    Die Steuerauswertungen für 2018 wären auf jeden Fall falsch, denn die Vorauszahlungen vermindern in der Umsatzsteuerjahreserklärung die Restschuld und damit müsste wegen der Rückzahlung 2016 für 2018 dann mehr gezahlt werden. Wäre definitiv nicht richtig.

    In WISO Mein Büro nicht. Deshalb schrieb ich:

    Die Steuer-Auswertungen sind in WISO Mein Büro trotzdem korrekt.

    Ich hatte es vor dem Schreiben noch mal ausprobiert. Ich meine mich erinnern zu können hier das gelesen zu haben: Es ist eine Eigenart des Programms, dass die Umsatzsteuerzahlungen in der USt-Erklärung nicht aus den Buchungen gezogen werden, sondern aus der Addition der USt-VA-Formularen. Im Ergebnis war mein Schrecken, als ich sah 1780 in einem vergangenen Jahr gebucht zu haben, dann wieder schnell verflogen.

    Und genau deshalb immer wieder meine Kritik bei etwaigen fragwürdigen Lösungsvorschlägen:

    Da sind wir völlig d'accord, ich ärgere mich auch über falsche Ratschläge.


    So nun hoffe ich wieder alles gerade gerückt zu haben.

  • Ja, OK, Asche auf mein Haupt. Das war nicht als Ratschlag oder Empfehlung gemeint, wie ich gleich noch ausführe.

    :thumbsup:

    Danke für die Erläuterung. Es war etwas missverständlich - aber nachdem du es klargestellt hast, sind wir wahrscheinlich einer Meinung. Danke.