Telefon, Büro und andere Kosten absetzen als Selbständiger

  • Ich bin Freiberufler und habe deshalb Kosten wie mein Büro, Telefon usw. in den Betriebsausgaben vermerkt (und lass mir die Umsatzsteuer erstatten).


    Jetzt fragt mich WISO aber, ob ich diese und ähnliche Kosten auch in meiner Einkommenssteuererklärung absetzen will. Das geht wohl nicht, oder? Wäre ja zweimal angesetzt oder sehe ich da was falsch?


    Grüße


    Norvit

  • WISO fragt dich sicher nicht - höchstens das von dir eingesetzte Programm! WISO ist eine Fernsehsendung.


    Diese Ausgaben gehören in deine Einnahmenüberschussrechnung als Freiberufler. Die musst du selbstverständlich machen und die Ausgaben in den entprechenden Spalten eintragen. Noch einmal in der Steuererklärung (zu welchen Einkünften sollten diese denn dann zugeordnet werden?) geht nicht - du kannst alles nur einmal berücksichtigen.

  • Ich meinte WISO Steuer, das dürfte ja klar sein, ist ja nicht das ZDF Forum hier. Danke für den Hinweis, war eigentlich naheliegend, aber die Nachfrage von WISO hat mich verwirrt. Ich hätte dem Programm mehr Intelligenz zugetraut. Es sollte ja wissen, dass diese Posten bei der EÜR schon ausgefüllt wurden. Es könnte zumindest darauf hinweisen, dass man es nicht zweimal ausfüllen darf.


    Was für die nächste Version?

    • Offizieller Beitrag

    Was für die nächste Version?

    nein


    WISO Steuer

    Das Programm mit dieser Bezeichnung kann es auch nicht sein, da dieses lediglich nichtselbständige Einkünfte beherrscht. Da muss also noch ein Zusatz sein. Wenn Du dann mit dem Programm genau so genau arbeitest, wundert mich eigentlich nichts.

  • Ich hätte dem Programm mehr Intelligenz zugetraut. Es sollte ja wissen, dass diese Posten bei der EÜR schon ausgefüllt wurden

    Und woher bitte? Es gibt zig Fälle, in denen Aufwendungen aufgesplittet werden - ein Teil zu den Einkünften A, ein zweiter Teil zu den Einkünften B und der Rest zu den Einkünften C. Davon abgesehen, wenn du deine EÜR in einem anderen Modul als die Einkommensteuererklärung machst, ist eine Verbindung überhaupt nicht möglich! Im Übrigen bist du für deine Eingaben verantwortlich, nicht das Programm. Es kann nur auf möglicherweise falsche Eingaben oder nicht erlaubte Eingaben hinweisen, aber nicht auch noch prüfen, ob eine Eingabe möglicherweise mit einer Eingabe bei einer anderen Einkunftsart kollidiert.


    Man sollte seine Einkommensteuererklärung schon mit Sinn und Verstand machen - das heisst, Belege vorab sortieren, dann passiert so etwas überhaupt nicht.

  • Ich hätte dem Programm mehr Intelligenz zugetraut. Es sollte ja wissen, dass diese Posten bei der EÜR schon ausgefüllt wurden

    Davon abgesehen, wenn du deine EÜR in einem anderen Modul als die Einkommensteuererklärung machst, ist eine Verbindung überhaupt nicht möglich! Im Übrigen bist du für deine Eingaben verantwortlich, nicht das Programm.

    Wieso eigentlich? Genau das ist doch eine Schwäche des Programms. Es ist ja schließlich kein Naturgesetz, dass das beiden Module nicht so tief miteinander kommunizieren.


    Und mit der Argumentation, dass ich für meine Eingaben verantwortlich bin, nicht das Programm, kann man natürlich jeden Fehler, den das Programm nicht entdeckt ,entschuldigen. Doch genau dafür hat man ja ein Programm: dass es einem hilft, Fehler zu vermeiden. Sonst könnte man ja auch gleich argumentieren: Wieso prüft es, ob deine Adresse und dein Name drin steht - dafür bist du doch selbst verantwortlich. Wieso prüft es überhaupt was, du bist ja verantwortlich?


    Es wäre wohl in diesem Fall aufwändiger, das zu programmieren, das heißt aber nicht, dass es nicht sein könnte.

  • Du verkennst hier immer noch, dass es durchaus möglich ist, Ausgaben aufzusplitten! Wenn du (verzeih mit den Ausdruck, aber er drängt sich mir auf) "zu dumm bist", um selber zu prüfen, wo bestimmte Ausgaben gemacht wurden und wo nicht, darfst du nicht ein Programm dafür verantwortlich machen.

    Ich kenne mehrere Steuerprogramme, aber in keinem davon wird so eine Prüfung gemacht! Sie ist einfach nicht möglich, schon weil im Modul Einkommensteuer nach Formularzeilen vorgegangen wird, im Modul Einnahmenüberschuss aber nach Konten - ein ganz anderes Vorgehen.


    Dein Beispiel mit Name und Adresse ist doch etwas völlig anderes! Hier wird geprüft, ob Sollfelder befüllt wurden. Du willst aber eine Prüfung haben, ob Kannfelder in zwei unterschiedlichen Formularen unter Umständen identisch befüllt wurden, so dass es zu einer Doppeleingabe führt.


    Und ob so etwas programmiert wird, hängt wohl auch davon ab, ob überhaupt ein Bedarf dafür besteht. Du bist bislang der Einzige, der so einen Wunsch geäussert hat, so wie ich das hier sehe. Aber du kannst jederzeit über ein Ticket Buhl ansprechen.