Kontogebüren wurde einzel die MwSt. berechnet. Wie verbuchen?

  • Moin

    Habe grade Online mein Firmenkonto abgerufen. Jetzt war meine Bank so blöde mit die Kontoführungsgebüren und die dafür anfallende MwSt. als einzelde Posten zu buchen.

    Wie kann ich das im System eingeben bzw. die beiden Buchungen zusammenzufassen?

  • Du erfasst den Kontoauszug über die Kontoführungsgebühren als Eingangsrechnung und weist dieser die beiden Abbuchungen zu.


    Kannst du keine ER in MB erfassen, dann buchst du die beiden Einzelabbuchungen jeweils als Nebenkosten des Geldverkehrs mit dem entsprechenden MwSt-Satz - dann stimmt's in Summe auch wieder.

  • Es sind ja zwei Buchungen bei der Bank. Was spricht dagegen, die erste Buchung auf Nebenkosten des Geldverkehrs zu buchen (die Gebühren) und die zweite Buchung auf abziehbare Vorsteuer? Bei der Vorsteuer wird ja kein Bezug zu einer Bemessungsgrundlage verlangt.

  • Meine Bedenken waren, dass mitunter das Vorsteuerkonto nicht direkt bebucht werden kann und aus dem Kontoauszug geht ja auch der direkte Zusammenhang hervor - aber bitte - jede(r), wie's ihr/ihm beliebt :beer: :)

  • Nun - in meinem jetzigen Programm (Mein Büro habe ich nur noch wegen der Aufbewahrungspflichten) kann ich das problemlos. Und da ich die Umsätze über Onlinebanking einbuche, ist das so am bequemsten, zumal die Umsatzsteuer ja nur auf einen Teil der Gebühren aus der ersten Buchung entfällt und diese ja eben nicht gesondert belastet wird (es steht meistens nur im Buchungstext 19% Umsatzsteuer auf x,xx €).


    Es ist auch nur ein Vorschlag - wie meistens führen mehrere Wege nach Rom.

  • Moin, das Vorsteuerkonto kann direkt bebucht werden.

    Es sind 2 Umsätze auf dem Kontoauszug und können dann auch separat gebucht werden.

    Warum die Banken das nicht mehr in einer Summe abbuchen, weiß ich auch nicht.

  • Warum die Banken das nicht mehr in einer Summe abbuchen, weiß ich auch nicht.

    Weil Sie in jedem Fall zwei Teilbeträge ausweisen müssen - eine mit "Märchensteuer" und eine ohne. Hängt ja damit zusammen, dass nicht mehr alle Bankleistungen von der Umsatzsteuer befreit sind. Im Buchungstext steht dann ja meistens der Betrag, der der Umsatzsteuer unterworfen wurde.

  • dass nicht mehr alle Bankleistungen von der Umsatzsteuer befreit sind.

    Welche sind denn weiterhin befreit ? Eine Recherche auf die Schnelle hat nur ergeben, dass sämtliche Bankdienstleistungen, die an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer erfolgen, mit USt belastet werden können...


    Danke !

  • Eben - können

    Und die eine Bank macht dies extensiv, die andere nur auf einzelne Leistungen. Ich weiß nur, dass die Münchner Bank nur für einzelnen Leistungen Umsatzsteuer berechnet (an Unternehmer wohlgemerkt).