Hallo,
wie jedes Jahr haben wir laut Steuerprogramm die Fahrten zu Ärzten, Physiotherapeuten, Krankenhaus, Apotheken usw. in außergewöhnliche Belastungen eingetragen. Es gab auch noch nie irgendwelche Einwände. Eine neue Sachbearbeiterin hat im ersten Ablehnungsbescheid angegeben, dass nur eine Behinderung von mindestens 50 bis 80% eine Anerkennung dieser Belastung erlaubt. Dem haben wir fristgerecht widersprochen und um nochmalige Prüfung mit dem Hinweis, dass auch ohne Behinderung eine Absetzung der Fahrtkosten erstattungsfähig sind. Heute bekommen wir einen weiteren Brief von der Sachbearbeiterin indem uns mitgeteilt wird, dass wir eine detaillierte Aufstellung oder ein Fahrtenbuch einreichen sollen. Ist das mittlerweile ein neues Steuergesetz oder werden wir von der neuen Sachbearbeiterin schikaniert? Natürlich haben wir kein Fahrtenbuch angelegt.
Kann mir vielleicht dazu etwas sagen?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Brandlife