Zwischenablesung notwendig bei Mieterwechsel?

  • Hallo.

    Wenn man die Kostenart Wasser nicht über Wasseruhren, sondern Fläche verteile, muss ich dann bei einem Mieterwechsel eine Zwischenablesung der Hauptwasseruhr machen? Oder reicht es die Jahresendablesung zu machen, damit HV die Verbräuche richtig verbucht?

    Danke.

    Rolf

  • Hallo,

    natürlich musste du eine Zwischenablesung machen, denn wie soll das Programm dann einen Verbrauch bezogen auf den Mietzeitraum machen. Also ablesen und eingeben und gut is:thumbup:

  • Hi errjot.

    Ich dachte, der Mietvertrag hat doch ein Endedatum und ein neuer beginnt. Da hat das Programm doch den Mietzeitraum.


    Und wie sieht's aus, wenn ich über Wasseruhren abrechne? Klar ist, dass ich die Wasseruhr des ausziehenden Mieters ablesen muss. Aber muss ich auch die Uhren aller anderen Mieter ablesen? Ich würd sagen, nein! Denn da zahlt doch jeder, was auf der Uhr steht.

  • Ich würd sagen, nein!

    Stimmt, nur die Wohneinheit muss abgelesen werden, bei der ein Mieterwechsel stattfindet.


    Der Abrechnungszeitraum grenzt nur die Zeitspanne ab, welche du abrechnen musst, und wo alle Kosten und Verbrauchswerte enthalten sein nmüssen.

  • Die Frage habe ich mir auch schon gestellt: Wir haben z.B. auch einen Allgemeinzähler, dessen Anteilige Verbräuche nach WEG-Anteilen verteilt werden, was technisch vergleichbar ist, als würde man Wohnfläche als Schlüssel zugrunde legen. Wenn nun ein einzelner Mieter wechselt, müsste man ja diesen Allgemeinzähler immer mit ablesen, um die Anteile richtig berechnen zu können.

    Die Frage, die ich mir stelle, ist nur, ob das wirklich üblich ist, oder ob man hier nicht einfach anteilig den Zeitraum zugrunde legt, denn bei großen Objekten wird man aus meiner Sicht nur die Zähler der betroffenen Wohneinheit ablesen, oder? Falls es dazu Regelungen gibt, wüsste ich nichtmal, wo ich danach suchen sollte.

  • ob das wirklich üblich ist,

    Meine Frage: wenn ein Mieterwechsel erfolgt, wird doch ein Übergabeprotokoll - egal ob aus- oder eingezogen wird - erstellt. Dort sind, wenn idealerweise Zähler vorliegen, die Stände ABGELESEN und DOKUMENTIERT! Was machst du mit den Verbrauchswerten....genau den Zähler der Wohneinheit zum Stichtag eintragen.

    Was meinst du was als Meldung bei der Abrechnung erfolgt, wenn das nicht von dir eingetragen worden wäre...richtig, es folgt der Hinweis, dass bei der betroffenen WE keine korrekte Verbrauchsabrechnung erfolgen kann, weil zum Termin nichts hinterlegt wurde. Wie sollte das auch klappen.

  • Zitat

    Was machst du mit den Verbrauchswerten....genau den Zähler der Wohneinheit zum Stichtag eintragen.

    Jetzt bin ich unsicher, ob ein Missverständnis vorliegt: Die Zähler in der Wohneinheit wird man bei jedem Mieterwechsel ablesen. Aber was machst Du mit den Allgemeinzählern im Keller? Stehen die auch auf Deinem Ableseprotokoll?

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt bin ich unsicher, ob ein Missverständnis vorliegt: Die Zähler in der Wohneinheit wird man bei jedem Mieterwechsel ablesen. Aber was machst Du mit den Allgemeinzählern im Keller? Stehen die auch auf Deinem Ableseprotokoll?

    Aus Mietersicht: das war bei mir nie Gegenstand eines Wohnungsübergabe/ - übernahmeprotokolls. Habe ich auch nie in Frage gestellt, denn bei Allgemeinstrom und so kann man eh nicht sagen, wer das in welchem Umfang verursacht hat.

  • Zitat

    Aus Mietersicht: das war bei mir nie Gegenstand eines Wohnungsübergabe/ - übernahmeprotokolls.

    Sehe ich auch so, gebe dem Fragesteller aber Recht, denn bei einer Aufteilung nach Wohnfläche müsste man doch entweder den Haupt- oder auch Allgemeinzähler (je nach Fall) ablesen, um wirklich korrekt abrechnen zu können. Meiner Meinung nach geschieht das aber in der Regel nicht, so dass man den zu verteilenden Verbrauch am Gesamtzähler zeitanteilig zugrunde legt.

    Die Frage ist doch sehr berechtigt und leider für mich auch noch nicht klar beantwortet.

  • Der Abrechnungstatbestand Wohnfläche heißt richtigerweise Wohnfläche x Zeit

    die Abrechnungs"masse" ist € und nicht m³, da ja auch Kosten für das Ablesen, die Legionellenprüfung etc. mit einzurechnen sind.

    Abrechnungsrelevant ist der vom Versorger abgelesene Zähler. Die Summe der Volumina der Unterzähler wird niemals dem Volumen des Hauptzählers entsprechen. (Unterschiedlicher Ablesezeitpunkt, unterschiedliche Abweichungstoleranzen etc.)


    Das bedeutet in der Praxis:

    Bei Abrechnung nach Wohnfläche: Gesamtsumme (Wasserkosten) / Gesamt m² / 365 x m² Wohnfläche x Tage Mietdauer

    Abrechnung nach Personentage: Gesamtsumme (Wasserkosten) / Gesamt Personentage x Mieter-Personentage

    Abrechnung nach Verbrauchsmessung: Gesamtkosten (Wasserkosten) / Summe sämtlicher Einzelverbräuche x Mieter-Einzelverbrauch

    (Keine Angst, das Programm kann das und macht das automatisch)


    Zu erkennen ist, dass grundsätzlich nur der Gesamtjahresverbrauch in die Abrechnung einfließt und ggf. noch der Stand der Einzelverbrauchsmessung.

    Bedeutet in der Praxis: Bei Auszug und vorhandenem Unterzähler ist dieser abzulesen und zu protokollieren. In den anderen Fällen ist nur der Zeitpunkt des Mieterwechsel relevant.

    Ich stelle mir gerade vor, wie ein Mieterwechsel bei einem Wohnblock mit 100 WE so ablaufen würde und vor allem, wie oft das sein würde.


    -Hi