Mietwohnung teils selbst gebaut, teils gekauft

  • Ich versuche zum ersten Mal, mit WISO Steuer:Sparbuch zurecht zu kommen und hänge bei der Anlage V für eine Erbengemeinschaft.


    Die vermietete Wohnung liegt in einem Haus, das 1958 als 2-Familienhaus gebaut wurde (unter anderem von der Erblasserin). 2001 wurde das Eigentum an diesem Haus neu aufgeteilt (etwa im Verhältnis 2:1), dazu hat die Erblasserin ein halbes Stockwek vom anderen Eigentümer gekauft; anschließend hat sie ihren (nun größeren Anteil) in zwei getrennte Wohnungen umbauen lassen, von denen inzwischen eine vermietet ist. Die Mietwohnung wurde demnach zur Hälfte im Jahre 1958 selbst errichtet, zur anderen Hälfte im Jahre 2001 erworben.


    Was trage ich in das Feld »Anschaffung oder Herstellung« bei den allgemeinen Angaben zur Anlage V ein? Das Feld bietet eine Auswahl zwischen zwei Antworten, die beide nur teilweise zutreffen

    • Offizieller Beitrag

    Auszugehen ist von den Herstellungskosten bzw. der AfA der Rechtsvorgängerin aus dem Herstellungsvorgang 1958. Hinsichtlich des Umbaus in 2001 ist zu prüfen, ob hier vollkommen neue WG/Objekte entstanden sind, oder ob nur ein Hinzuerwerb erfolgt ist. Letzteres wären ggf. nachträgliche Anschaffungskosten. Die Kosten insgesamt wären dann dem neu gebildeten Wohnungs- und Teileigentum anteilig zuzurechnen. Wenn neue WG/Objekte entstanden sind müsste m.E. aber auch ähnlich gerechnet werden. In jedem Fall aber wäre die AfA bzw. die AK/HK manuell zu berechnen. Das kann die Software nicht programmunterstützt leisten.


    Insgesamt ist das m.E. ein Fall, den sich ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe anhand der tatsächlichen Verhältnisse und ggf. auch unter Rücksprache mit der zuständigen Bewertungsstelle des Finanzamtes ansehen müsste.

  • wie hat denn damals vor dem Tod die Erblasserin ihre Steuererklärung hinsichtlich der Vermietung die AfA erklärt?


    Erben treten in die Rechte und Pflichten ein und eine AfA wäre zu übernehmen...


    Aber: hier sollte doch ein Fachmann ran!

    • Offizieller Beitrag

    wie hat denn damals vor dem Tod die Erblasserin ihre Steuererklärung hinsichtlich der Vermietung die AfA erklärt?

    anschließend hat sie ihren (nun größeren Anteil) in zwei getrennte Wohnungen umbauen lassen, von denen inzwischen eine vermietet ist.

    Ich hatte das in der Tat so gelesen, dass die Vermietung erst durch die Erbengemeinschaft erfolgte. Wäre natürlich ebenfalls zu klären.

  • Das zuständige FA hat bereits frühere Steuererklärungen (auf Papier) zu diesem Fall akzeptiert. Darin haben wir für den Bau in 1958 keine AfA mehr berechnet, da er länger als 50 Jahre zurückliegt; für den Zukauf der halben Wohnung und den Umbau haben wir Anschaffungskosten geltend gemacht, die wir mit 2% jährlich abschreiben.


    Mein Problem ist also ein rein technisches: Wie muss ich die Frage des WISO-Programms, ob die Wohnung selbst erstellt oder erworben wurde, beantworten, damit die Datenerfassung richtig weitergeht und ich die Steuer wie bisher berechnen lassen kann?


    Ein Detail hatte ich oben ungenau dargestellt: Die halbe Wohnung wurde noch von der Erblasserin erworben, der Umbau und die Vermietung dagegen von den Erben veranlasst. Das ist aber für meine Frage irrelevant.

  • »

    Das kann die Software nicht programmunterstützt leisten.

    Wie darf ich denn diesen Satz verstehen?


    Ich hatte bisher mit Erlaubnis des zuständigen FA meine ESt- und UST-Erklärungen (letztere für eine Photovoltaik-Anlage) auf Papier eingereicht, ebenso die Feststellungserklärung für eine Erbengemeinschaft, für die ein anderes FA zuständig ist. Dieses Frühjahr hat das FA die benötigten Formulare nicht mehr herausgerückt mit der Begründung, ich müsse (eben wegen der PV-Anlage) alle meine Steuereklärungen elektronisch abgeben. Ich sah mich also genötigt, einen neuen Computer und das WISO-Programm anzuschaffen, in das ich mich gerade einarbeite.


    Falls ich nun meine Steuerklärung nicht mit der Software abgeben könnte, wie sollte das gehen? Ohne Papier, elektronisch, aber doch nicht mit der Software??


    Oder gibt es eine Möglichkeit, die Erklärung für einen Fall, den die Software nicht (oder nicht vollständig) unterstützt, trotzdem elektronisch abzugeben, und wie muss man dabei gegebenenfalls vorgehen?

  • Ein Detail hatte ich oben ungenau dargestellt: Die halbe Wohnung wurde noch von der Erblasserin erworben, der Umbau und die Vermietung dagegen von den Erben veranlasst. Das ist aber für meine Frage irrelevant.

    Nochmal verkehrt. Richtig ist: das Haus wurde 1958 gebaut. Der Erblasserin gehörte (nach dem Tod ihres Ehemanns) das halbe Haus, d. h. eine Wohnung über 1½ Stockwerke. Im Oktober 2001 hat sie ½ Stockwerk dazu erworben und Heizung und Elektrik an die dadurch vergrößerte Wohnung anschließen lassen. Die Kosten für den Erwerb und diesen Umbau schreiben wir mit 2% p. a. ab. 2011 haben die Erben ein Bad einbauen und die Elektrik erneuern lassen; diese Kosten haben wir als Erhaltungskosten geltend gemacht.


    Wie gesagt, für meine Frage nach dem Umgang mit dem WISO-Steuerspar-Programm sind diese Details irrelevant; alles ist vom zuständigen FA bereits akzeptiert. Die Frage ist nur: Wie kann ich das WISO-Programm nutzen, um die Steuerklärung analog zu den letzten Jahren abzugeben.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte bisher mit Erlaubnis des zuständigen FA meine ESt- und UST-Erklärungen (letztere für eine Photovoltaik-Anlage) auf Papier eingereicht, ebenso die Feststellungserklärung für eine Erbengemeinschaft, für die ein anderes FA zuständig ist. Dieses Frühjahr hat das FA die benötigten Formulare nicht mehr herausgerückt mit der Begründung, ich müsse (eben wegen der PV-Anlage) alle meine Steuereklärungen elektronisch abgeben.

    Über die entsprechende gesetzliche Neuregelung aufgrund der automatsierten bearbeitung wurde in den Medien massenhaft hingewiesen. Ansonsten siehe auch: Stan­dar­di­sier­te Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung (An­la­ge EÜR) - Verpflichtung zur Übermittlung der Anlage EÜR nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung ab dem Veranlagungszeitraum 2017


    Falls ich nun meine Steuerklärung nicht mit der Software abgeben könnte, wie sollte das gehen? Ohne Papier, elektronisch, aber doch nicht mit der Software??

    Natürlich kannst Du die Erklärung mit der Software abgeben, nur die AfA wirst Du m.E. manuell, ohne programmgestützte Berechnung eingeben müssen.