Freiwillig krankenversichert und Selbstzahler - warum nicht komplett angerechnet?

  • Hallo zusammen,


    Letztes Jahr war ich:

    • Im Januar angestellt und normal gesetzlich versichert. Der Arbeitnehmer hat den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag abgeführt
    • Von Februar bis Dezember angestellt und freiwillig gesetzlich versichert. Ich habe als Selbstzahler den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag abgeführt.

    Beim letzten Punkt sahen die relevanten Punkte der Lohnsteuerbescheinigung von DATEV folgendermaßen aus:

    24a Steuerfreie Arbeitnehmerzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung 3.493,05
    24c Steuerfreie Arbeitnehmerzuschüsse zur gesetzlichen Pflegeversicherung 410,06
    25 Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
    26 Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung


    Diese Punkte habe ich unverändert in WISO steuer:Sparbuch 2018 übernommen. WISO steuer:Sparbuch 2018 hat die beiden leeren Spalten mit der Meldung "Trotz Sozialversicherungspflicht wurden keine Arbeitnehmerbeiträge zur Krankenversicherung erfasst" bemängelt. Ich musste diese Meldung ignorieren, um fortfahren zu können.


    Als Selbstzahler habe ich laut Bescheinigung der Krankenkasse folgende Zahlungen geleistet:

    Gezahlter Beitrag zur Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch für die Zeit von 01.02.2017 bis 30.11.2017 6.829,50
    Gezahlter Beitrag zur Pflegeversicherung für die Zeit von 01.02.2017 bis 30.11.2017 1.218,00


    Diese Beiträge habe ich in WISO steuer:Sparbuch 2018 unter "Allgemein Ausgaben > Versicherungen und Altersvorsorge > Gesetzliche inländische Kranken- und Pflegeverischerungsbeiträge" unter "Weitere Angaben zu gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen" unter "Nichtarbeitnehmer und Arbeitnehmer, die Selbstzahler sind" eingetragen.


    Beiträge zu gesetzlichen Krankenversicherungen 6.830,00
    Darin enthaltene Beiträge, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt 6.830,00
    Beiträge zu sozialen Pflegeversicherungen 1.218,00


    Die oben genannten Arbeitgeberanteile wurden korrekt in die Maske zu "Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherung" übernommen.


    Soweit so gut. Letztendlich ergibt sich nun nach Erhalt des Steuerbescheids zwischen der Berechnung des Programms und dem Finanzamt eine Differenz von knapp 3.000,00 EUR.



    Finanzamt Programm Differenz
    Summe aller Beiträge zur Basiskrankenversicherung 366,00 7.196,00 -6.830,00 :cursing:
    Summe aller Beiträge zur Pflegeversicherung 67,00 1.285,00 -1.218,00 :cursing:
    sonstige steuerfreie Zuschüsse zur Basiskranken- & Pflegeversicherung 0,00 4.103,00 4.103,00 :)


    Für mich als Laie sieht es nun so aus, alle hätte das Finanzamt irgendwie die ersten beiden Zeilen von WISO einfach komplett entfernt (der Restbetrag ergibt sich aus dem Januar) und irgendwie nur einen Teil wieder an anderer Stelle angerechnet. Kann sich das jemand erklären?

    • Offizieller Beitrag

    WISO

    Ein Programm nur dieses Namens gibt es nicht. Da sollten dann schon genaue Angaben zur Programmversion stehen.


    Für mich als Laie sieht es nun so aus, alle hätte das Finanzamt irgendwie die ersten beiden Zeilen von WISO einfach komplett entfernt (der Restbetrag ergibt sich aus dem Januar) und irgendwie nur einen Teil wieder an anderer Stelle angerechnet. Kann sich das jemand erklären?

    Du hast aber schon den maßgeblichen Papierbescheid vorliegen, denn das ELSTER-Modul der FinVerw befindet sich im Bereich der Bescheiddatenrückübermittlung noch im Teststadium. Das sagt Dir das Programm aber eigentlich auch und weist auf mögliche Differenzen aus technischen Gründen in gewissen Bereichen hin. Das FA hat teilweise noch eigene Kennziffern über den Programmumfang der Steuerprogramme hinaus, so dass eben auch vermeintliche Differenzen bei der Bescheiddatenrückübermittlung entstehen können. Im Übrigen werden Abweichungen seitens des FAs von den erklärten Besteuerungsgrundlagen in den ebenfalls rückübermittelten Erläuterungen dargestellt.


    Was sagen denn die dem FA elektronisch übermittelten Daten des Versicherungsträgers aus? Wäre ja ansonsten ggf. auch nicht ganz unwichtig.

  • Ich habe den vollständigen Programmnamen ergänzt. Die Version ist aktuell. Der Papierbescheid liegt vor und entspricht der digitalen Version. Die Erläuterungen des Finanzamts enthalten keine Abschnitte, die zum Thema passen könnten.


    Meine Bescheinigung von der AOK enthält lediglich folgende Informationen:



    Deutest du mit deinem letzten Satz an, dass evtl. ein Unterschied zwischen den Übermittelten Daten und den mir bescheinigten Beträgen existieren könnte?

    • Offizieller Beitrag

    Hast Du mal über den Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung geschaut, was dem FA tatsächlich elektronisch übermittelt worden ist? Geht auch mit einer Dateikopie/Testdatei oder ist im ELSTER-Portal selber abrufbar/einzusehen.


    Wen das keine Aufklärung bringt, vielleicht einfach einmal zum Telefon greifen und freundlich nachfragen.


    Hier dann bitte auch entsprechend das Ergebnis der Unterredung posten.

  • Soweit ich das sehe, bestätigt die vorausgefüllte Steuerklärung die übermittelten Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung als auch der Krankenkassenbeiträge. Zumindest steht dort "Dieser Beleg wurde übernommen". Ich werde mal mit der AOK Kontakt aufnehmen und der Ergebnis hier posten. Bis dahin vielen Dank für die Unterstützung.

    • Offizieller Beitrag

    Eher als mit der AOK würde ich, wie schon gesagt, beim FA nachfragen. Ich hatte ja oben erwähnt, dass die dort teilweise eigene Kennziffern haben, vielleicht ist da bei der Eintragung ein Fehler unterlaufen.